Präsidium
Das Präsidium leitet die Hochschule.
Neben dem Präsidenten Prof. Dr. Kai Brodersen gehören dem Präsidium der Vizepräsident für Studium & Lehre, Prof. Dr. Gerd Mannhaupt, und der Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Prof. Dr. Patrick Rössler, an. Zusätzlich verstärkt der Kanzler der Universität, Dr. Michael Hinz, das Präsidium.
Senat
Dem Senat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an: acht Professoren der Universität Erfurt, darüber hinaus drei Vertreter aus der Gruppe der Studierenden, zwei akademische Mitarbeiter sowie ein Vertreter aus der Reihe der nichtakademischen Mitarbeiter. Den Vorsitz hat der Universitätspräsident. Als beratendes Mitglied gehört auch die Gleichstellungsbeauftragte dem Gremium an. Der Senat tagt – ausgenommen von Personalentscheidungen – öffentlich.
Seine Aufgaben sind unter anderem die Mitwirkung bei der Wahl bzw. Abwahl des Präsidenten und des Kanzlers sowie bei der Bestimmung der Mitglieder des Hochschulrats, die Bestätigung von Vizepräsidenten, aber auch Beschlussfassungen über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Fakultäten, die Stellungnahme zu den Struktur- und Entwicklungsplänen und deren Fortschreibung, die Stellungnahme vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Universität mit dem Ministerium, bei Berufungsvorschlägen oder der Gebührenordnung der Hochschule. Außerdem beschließt der Senat die Verleihung der Ehrensenator- und Ehrenbürgerwürde.
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
Ausschüsse des Senates
In den Ausschüssen des Senates sind ebenfalls studentische Vertreter:
- Studium & Lehre: 2 Studierende ;
- Bibliothek: 1 Studierende/r ;
- Forschung: 2Studierende .
Im November eines jeden Jahres schlägt der Studierendenrat dem Senat Studierende für die Ausschüsse des Senates vor. Diese Studierenden haben sich vorher beim StuRa dafür beworben.
Fakultätsräte
In den Fakultätsräten der Universität Erfurt entscheiden und beraten gewählte Vertreter der Professorenschaft (6 Personen), der Studierenden (3), des akademischen Mittelbaus (2) und der sonstiger Mitarbeiter (1) über die direkten Belange der jeweiligen Fakultät. Den Vorsitz des Fakultätsrats hat der Dekan inne, der vom Prodekan unterstützt wird.
Zu den Aufgaben des Fakultätsrats gehört unter anderem das Bilden von Berufungskommissionen (etwa zur Berufung neuer Professoren), das beschließen von Prüfungs- und Studienordnungen der in der Fakultät angelagerten Studienfächer, die fakultätsinterne Mittelverteilung, sowie Entscheidungen zur Strukturierung der inneren Gliederung der Fakultät. Weiterhin werden in den Fakultätsräten Stellungnahmen zu gesamtuniversitären Themen abgegeben.
Die Aufgabe der Studierendenvertreter ist es die Interessen der Studierenden ihrer Fakultät zu vertreten und so einen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Studienbedingungen zu leisten. Indem sie Probleme im Studienalltag thematisieren und Verbesserungsvorschläge machen, konnten schon eine Reihe an Verbesserungen für die Studierenden erreicht werden (z.B. gerechtere Verteilungsverfahren für Seminare oder Verbesserungen durch das Schließen von Lücken in Studien- und Prüfungsordnungen).


