University of Erfurt

Sprachenzentrum

Sprachenlernen für Jedermann

Wer kann Sprachen lernen?

Am Sprachenzentrum können auch Personen, die nicht studieren, Sprachen lernen.

Voraussetzungen

  • Teilnahme am Einstufungstest
  • Sprachnachweise (sofern vorhanden)
  • freie Plätze im Kurs

Bitte beachten Sie, dass es nicht in jeder Sprache Anfängerkurse gibt. Sie können wöchentlich maximal acht SWS belegen. Informieren Sie sich auch, ob es Angebote auf Ihrem persönlichen Sprachniveau gibt.

To top

Welche Prüfungen kann ich ablegen?

Jeder Sprachkurs kann zum Ende des Semesters mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Es finden zudem in fast allen Sprachen kursunabhängige Niveaustufenprüfungen statt. Bitte informieren Sie sich über diese Abschlüsse auf den Seiten der jeweiligen Wunschsprache. 

To top

Was muss ich bezahlen?

Sprachkurse für Nichtstudenten sind kostenpflichtig (vgl. Gebührenordnung).

  • Eine Stunde Sprachkurs in der Woche kostet pro Semester 37,50 €.
  • Normalerweise wird jeder Sprachkurs mit zwei SWS angeboten - sie zahlen also im Semester 75 €.
  • Folgende Kosten entstehen:
    • 2 SWS    75 €
    • 4 SWS  150 €
    • 6 SWS  225 €
    • 8 SWS  300 €

To top

Wo kann ich mich anmelden?

Bitte wenden Sie sich entsprechend Ihrer Wunschsprache an folgende Mitarbeiter des Sprachenzentrums:

Deutsch als Fremdsprache: Dr. Birgit Chiasera737 - 2711birgit.chiasera(at)uni-erfurt.de
Französisch: Heinke Pichl737 - 2731heinke.pichl(at)uni-erfurt.de
Spanisch: Victoria de Dios Oviedo737 - 2734victoria.dedios(at)uni-erfurt.de
Italienisch: Dr. Sara Campi737 - 2733sara.campi(at)uni-erfurt.de
Englisch: Beate Walter737 - 2721beate.walter(at)uni-erfurt.de
Russisch:  Peter Resaie737 - 2741peter.resaie(at)uni-erfurt.de
Latein: Ursula Renziehausen737 - 2736ursula.renziehausen(at)uni-erfurt.de

Bei diesen Mitarbeitern erfahren Sie auch, ob es noch freie Plätze im Kurs gibt. Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Kurs haben Sie nicht.

Füllen Sie den Antrag auf Registrierung zum Weiterbildenden Studium - Sprachkurse - aus und lassen Sie die von Ihnen gewählten Kurse durch einen Mitarbeiter befürworten.

Nachdem Sie die Kursgebühren überwiesen haben, erhalten Sie von der Abteilung Studium und Lehre einen Kursteilnehmerausweis, der Sie dazu berechtigt, an den gewählten Kursen teilzunehmen und Prüfungen abzulegen.

To top

Navigation

Submenu

Toolbox

User menu and language choice