Rückmeldung
Wenn Sie Ihr Studium im Folgesemester an der Universität Erfurt fortsetzen wollen, müssen Sie sich innerhalb der von der Universität Erfurt festgesetzten Fristen rückmelden.
Die Rückmeldung gilt als vollzogen, sobald der für das Semester gültige Betrag fristgerecht auf dem Konto der Universität Erfurt eingegangen ist.
Ihre Studierendenunterlagen (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigungen) erhalten Sie per Post.
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester läuft vom 2. Januar bis zum 1. Februar, die für das Wintersemester vom 1. Juni bis zum 1. Juli des jeweiligen Jahres.
Hier können Sie sich über die Höhe der Gebühren und Beiträge schon vorab informieren.
Beachten Sie aber bitte auch unbedingt die persönliche E-Mail, die Sie in der Woche vor Beginn des Rückmeldezeitraums erreicht. In dieser E-Mail ist der genaue für Sie zutreffende Betrag genannt.
Der Semesterbeitrag muss bis spätestens zum letzten Rückmeldetag auf dem Konto der Universität Erfurt eingegangen sein. (Bitte beachten Sie die Banklaufzeiten!)
Bankverbindung
Empfänger: Universität Erfurt
Konto: 300 1111 271
BLZ: 820 500 00
bei: Landesbank Hessen-Thüringen (HELABA)
Verwendungszweck: Matrikelnummer/20122, Name, Vorname, Semesterbeitrag WS12/13
Für internationale Überweisungen:
IBAN: DE22820500003001111271
BIC: HELA DE FF
Bitte beachten Sie, dass nur ein korrekt ausgefüllter Überweisungsträger die fehlerfreie Zuordnung des Semesterbeitrags ermöglicht. (Hinweis: Unter „Verwendungszweck“ sind in jedem Falle Matrikelnummer, Name und Vorname des Studierenden anzugeben, auch wenn ggf. andere Personen, z. B. Eltern, die Einzahlung tätigen.)
Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus:
- dem Sozialbeitrag für das Studentenwerk
- dem Beitrag für die gewählten Studierendenvertreter (StuRa)
- dem Betrag für das Semesterticket (DB Regio und ÖPNV)
Beurlaubung
Studierende können auf Antrag (erhältlich in der Abteilung Studium und Lehre oder online) aus wichtigem Grund* vom Studium beurlaubt werden. Eine Beurlaubung erfolgt jeweils für die Dauer eines Semesters und kann in der Regel bis zu insgesamt zwei Semestern gewährt werden. Zeiten des Mutterschafts- und des Erziehungsurlaubs werden auf die 2-Semester-Frist nicht angerechnet.
Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.
Den Antrag auf Beurlaubung (*.doc) finden Sie bei den Formularen.
- Krankheit (Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
- Ableistung der Dienstpflicht nach Art. 12a Abs. 1 und 2 des GG
- Schwangerschaft und Kinderbetreuung (Nachweis beifügen)
- studienbedingter Auslandsaufenthalt
- Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung oder in Gremien der Hochschule
- Ableistung einer vorgeschriebenen Praktikantenzeit
