Die Magisterarbeit ist Teil der Magister-Lehramtsprüfung und hat mit insgesamt 18 Leistungspunkten eine wichtige Bedeutung für Ihren Studienabschluss. Als Krönung des wissenschaftlichen Studiums soll der Prüfling zeigen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein Problem aus dem gewählten Magister-Programm selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
Die Verfahrensweise ist in verschiedenen Prüfungsordnungen geregelt. Lesen Sie sich nachfolgende auf Ihr Lehramt passende Ordnungen genau durch:
In den Lehramtsstudiengängen ist die Magisterarbeit in den Studienablauf integriert (siehe Zeitschiene). Planen Sie die notwendige Zeit für die Bearbeitung ein und nutzen Sie die vorlesungsfreie Zeit.
1. Themenfindung
Auch wenn Sie Ihr Thema erst zu Beginn des 2. Fachsemesters beantragen, sollten Sie sich bereits in Vorbereitung auf Ihr MaL-Studium und vor allem bis zur Belegung im 1. Fachsemester folgende Frage beantworten:
In welchem Fach will ich die Magisterarbeit schreiben?
Die Antwort ist von vielen individuellen Faktoren (besonderes Interesse, Erfahrungen …), aber auch von objektiven Zwängen abhängig (fachlicher Zusammenhang mit dem MaL und der Schulart, für die ich ausgebildet werde, Betreuungssituation …).
Grundsätzlich gilt:
Das Thema:
- soll im fachlichen Zusammenhang mit dem MA-Programm stehen. [MaL-RPO § 21 (2)]
- Die Magisterarbeit soll eine anwendungsorientierte auf den Grund- bzw. Regelschulbereich ausgerichtete Arbeit sein. [MaL-PO-R §6 (6) bzw. MaL-PO-Gr § 6 (6)]
Die Belegung des FW-Moduls und das Fach, in dem die MAL angefertigt wird, müssen im Zusammenhang geplant werden. Die jeweilige Prüfungsordnung schreibt vor für:
Lehramt Regelschule
§6 (4) "Der fachwissenschaftliche Bereich beinhaltet ein Modul, das in einem der beiden Fächer (§2 Absatz 1) zu wählen ist."
§6 (5) "Die Magisterarbeit ist in dem Fach anzufertigen, in dem nicht das Modul gemäß Absatz 4 gewählt wurde."
Sie schreiben Ihre Magisterarbeit in Ihrer Hauptstudienrichtung, also belegen Sie das Fachwissenschaftsmodul in Ihrer Nebenstudienrichtung.
Lehramt Grundschule
§6 (5) "Der fachwissenschaftliche Bereich beinhaltet ein Modul, das im Schwerpunktfach oder in einem der Grundlegungsfächer (Deutsch, Mathematik oder Heimat- und Sachkunde) zu wählen ist."
Das heißt für LGr weiter:
- Die Magisterarbeit ist in dem Fach (Schwerpunktfach bzw. in einem der Grundlegungsfächer) anzufertigen, in dem nicht das Fachwahlmodul gewählt wurde.
- Fachwahl-Modul und MaL-Arbeit dürfen nicht in zwei Grundlegungsfächern absolviert werden.
- Wer das Schwerpunktfach Deutsch bzw. Mathematik studiert, muss beachten: Ist das Fachwahl-Modul im Schwerpunktfach Deutsch bzw. Mathematik gewählt worden, kann die MaL-Arbeit nicht im Grundlegungsfach Deutsch bzw. Mathematik geschrieben werden und umgekehrt.
Eine Magisterarbeit kann zu einem erziehungswissenschaftlichen oder interdisziplinären Thema angefertigt werden, muss aber einen Bezug zu einem Unterrichtsfach haben.
Prüfungsberechtigung
"Professoren und andere prüfungsberechtigte Personen, die in dem Magister-Programm eine eigenverantwortliche, selbständige Lehrtätigkeit ausüben, sind berechtigt, die Magisterarbeit zu betreuen" [§ 21 (2)].
"Die Magisterarbeit ist von zwei Prüfern zu bewerten. Darunter soll der Betreuer der Magisterarbeit sein." [§ 22 (2)].
Alle Professoren der Universität Erfurt sind berechtigt, Magisterarbeiten zu betreuen, desweiteren alle Lehrenden, die in der Lehrerausbildung eine eigenverantwortliche, selbständige Lehrtätigkeit vertreten.
2. Verfahren
- Sie wählen ein Fach und sprechen einen Betreuer an.
- Sie laden den Antrag von der Webseite der ESE herunter (Antrag Regelschule, Antrag Grundschule)
- Bei Zusage der Betreuung vereinbaren Sie mit dem Betreuer das konkrete Thema.
Bitte beachten Sie: Das Thema sollte eindeutig formuliert sein und nicht mehr als 150 Zeichen umfassen. Der Bezug zum Unterrichtsfach sollte deutlich werden. - Gemeinsam mit Ihrem Betreuer schlagen Sie einen Zweitprüfer vor und bitten ihn um seine Zustimmung.
- Sie füllen den Antrag vollständig aus und lassen Betreuer und Zweitgutachter unterschreiben.
- Bei einer Gruppenarbeit stellt jeder Studierende einen Antrag und vermerkt auf dem Antrag, mit wem er gemeinsam arbeitet.
- Sie reichen Ihren Antrag im Sekretariat der ESE (MG 2, Raum 305) bis spätestens am letzten Tag der ersten Vorlesungswoche des 2. Fachsemesters ein.
Letzter Termin der Antragstellung: 20.04.2012 bis 15:00 Uhr - Ihr Antrag wird durch den MaL-Prüfungsausschuss geprüft. Änderungen sind möglich.
"Das Thema der Magisterarbeit und die Gutachter bestimmt der Prüfungsausschuss. Der Prüfling kann Themenwünsche äußern. Die Ausgabe erfolgt über den Prüfungsausschuss." [MaL-RPO § 21 (3)] - Jeder Studierende erhält mit Schreiben des MaL-Prüfungsausschusses das Thema, den Betreuer und den Zweitgutachter benannt. Die Schreiben werden im Sekretariat der ESE ausgegeben.
Termin der Themenausgabe: 31.05.2012 von 8:00 bis 16:00 Uhr - Diese Ausgabe und die dazugehörigen Informationen werden durch Ihre Unterschrift aktenkundig gemacht.
- Am 31.05.2012 beginnt die Bearbeitungszeit für Ihre Magisterarbeit. Die Abgabe erfolgt bis zum 30.11.2012.
- Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Monaten nach Ausgabe (31.07.2012) zurückgegeben werden.
- Termin der Abgabe der MaL-Arbeit: bis 30.11.2012 bis 16:00 Uhr
3. Magisterarbeit
- soll einen Umfang von max. 40 Seiten (20.000 Wörter) haben,
- muss die Erklärung beinhalten, dass der Prüfling die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat,
- wird in dreifacher Ausfertigung (gebunden) eingereicht. In das Exemplar des Betreuers ist eine elektronische Fassung der Arbeit einzukleben.
Fragen der Bewertung und Wiederholung sind im § 22 der MaL-RPO geregelt.
