Zuschüsse im EPPP
Nachwuchswissenschaftler/-innen ( Doktoranden/-innen und Postdoktoranden/-innen), die einer Forschungsgruppe im Erfurter Promotions- und Postdoktoranden-Programm (EPPP) angehören, können Zuschüsse beantragen zu Ausgaben im Rahmen ihres Forschungsprojekts. Diese Zuschüsse können bis zu 500 € pro Jahr betragen.
Für EPPP-StipendiatInnen ist die Teilnahme an zwei Seminaren der HIT | Akademische Personalentwicklung an Hochschulen in Thüringen pro Jahr verpflichtend, die Kosten für diese werden vom Forschungsreferat übernommen.
Für alle Mitglieder mit anderer Finanzierung (z.B. Mitarbeiter oder externe Stipendiaten) werden während der Dauer der Qualifikationsarbeit die Teilnahmekosten für bis zu vier HIT-Seminare vom Forschungsreferat übernommen, jedoch höchstens zwei pro Jahr.
Zusätzliche HIT-Seminare können über das oben genannte Budget finanziert werden.
Beantragung der Zuschüsse
Die Zuschüsse können direkt beim Forschungsreferat beantragt werden. Dazu verwenden Sie bitte dieses Antragsformular, auf dem der geplanten Verwendungszweck und der Zusammenhang mit der Qualifikationsarbeit kurz zu beschreiben sind. Die entsprechenden Nachweise sind im Original vorzulegen.
Anträge können im Referat für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (Verwaltungsgebäude, rechter Eingang) im Servicebüro (Raum 112) von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 und 12 und 13 bis 15 Uhr eingereicht werden.
Sollten Sie Fragen zum Prozedere haben, wenden Sie sich bitte an das Referat für Forschung und wiss. Nachwuchs um einen Termin für ein telefonisches oder persönliches Gespräch zu vereinbaren.

