Aufgaben
Der Beirat für Gleichstellungsfragen ist ein Gremium der Universität mit beratender Funktion und wirkt auf die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit von Frauen und Männern an der Universität Erfurt hin.
Zusammensetzung
- Gleichstellungsbeauftragte der Universität Erfurt und ihre Stellvertreterin
- 5 Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten und des Max-Weber-Kollegs
- 2 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- 2 Angehörige (w/m) des wissenschaftlichen Personals
- 2 Angehörige (w/m) des wissenschaftsstützenden Personals
- 2 Studentinnen und Studenten
Den Vorsitz führt die Gleichstellungsbeauftragte der Universität. Sie ist der Hochschulleitung unmittelbar zugeordnet.
Stellvertreterinnen und Stellvertreter können mit beratender Stimme im Gremium mitwirken.
Die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten, ihrer Stellvertreterin und der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten wird ausschließlich durch Frauen aus der Gruppe der Hochschullehrenden oder akademischen Mitarbeitenden besetzt.
Wahlen
Jeweils zwei Hochschullehrer/-innen, Angehörige des wissenschaftlichen und des wissenschaftsstützenden Personals werden für 3 Jahre; Studierende und Kollegiaten für 1 Jahr gewählt. Gewählt wird innerhalb der jeweiligen (Status-) Gruppe parallel zu den Wahlen zum Senat. Die Wiederwahl ist zulässig. (§ 23 ThürHG, § 24 Absatz 2 GO UE)
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte werden vom entsprechenden Fakultätsrat bzw. dem Kollegrat für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. (§ 10 Absatz 5 GO UE) Aufgaben werden nach § 6 Absatz 1 ThürHG wahrgenommen.
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden auf Vorschlag des Beirats für Gleichstellungsfragen vom Senat für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. (§ 10 Absatz 3 und 6 GO UE)
