Universität Erfurt

Gleichstellungsbeirat

Gleichstellungsbeauftragte

Professorin Dr. Sabine Schmolinsky

Besuchsanschrift:

Universität Erfurt
Philosophische Fakultät - Historisches Seminar
Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte
Lehrgebäude 4/135
Nordhäuserstraße 63
99089 Erfurt

Postanschrift:

Postfach 26
99089 Erfurt

Informationen

 Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität:

  • ist eine Beauftragte für Gleichstellungs- und Familienfragen
  • wird auf Vorschlag des Gleichstellungsbeirats vom Senat aus dem Kreis des wissenschaftlichen Personals der Universität für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt,
  • wird zur Ausübung ihres Amtes angemessen, beispielsweise durch die Reduktion ihres Lehrdeputats, von ihren sonstigen Dienstaufgaben entlastet. Personal- und Sachmittel werden in angemessenem Umfang bereitgestellt,
  • wird bei ihren Aufgaben durch den Beirat für Gleichstellungsfragen sowie durch das Gleichstellungs- und Familienbüro unterstützt,
  • ist unmittelbar der Hochschulleitung zugeordnet und beratendes Mitglied im Senat,
  • ist berechtigt, mit Rederecht an den Sitzungen des Hochschulrats teilzunehmen.

Grundlagen für die Bestimmungen sind das Thüringer Hochschulgesetz (§ 6) und die Grundordnung der UE (§§ 8-10).

 

 

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Professorin Dr. Katharina Waldner

Prof. Dr. Katharina Waldner

Besucheranschrift:

Universität Erfurt

Philosophische Fakultät - 

Lehrstuhl für Allgemeine Religionswissenschaft

Lehrgebäude 4/ Raum E 16

Nordhäuserstraße 63

99089 Erfurt

Aufgaben

Herstellung der verfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Hochschule.

  • Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Gleichstellung,
  • Überprüfung der Umsetzung und der Auswirkung von Gleichstellungsmaßnahmen,
  • Beratung der universitären Organe und Gremien in Fragen der Gleichstellung,
  • Beratung und Unterstützung von Hochschulangehörigen in Bezug auf Gleichstellungsfragen,
  • Mitwirkung durch Antrags- und Rederecht, insbesondere bei Berufungsverfahren und anderen Stellenbesetzungsverfahren der UE, die die spezifischen Belange von Frauen berühren,
  • Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten anderer Hochschulen auf Landes- und Bundeseben
  • Erstattung eines jährlichen Berichts im Senat über die Entwicklung der Gleichstellung,
  • Unterstützung des Präsidiums in Bezug auf das Ziel "Familiengerechte Hochschule",
  • Ansprechpartnerin in Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium

Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?

Alle Hochschulmitglieder, d.h. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende, Studieninteressierte sowie Bedienstete, wenn sie

    • Informationen und Auskünfte zum Themenfeld der Gleichstellung oder Familie benötigen,
    • Vorschläge für Maßnahmen zur Gleichstellung an der Universität Erfurt haben,
    • Defizite bei der Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags festgestellt haben,
    • Kontakte zu Gruppen, Studierenden oder Mitgliedern der Hochschulen suchen,
    • in konkreten individuellen Problemsituationen Unterstützung brauchen.

Termine für Gespräche mit der Gleichstellungsbeauftragten können im Gleichstellungsbüro vereinbart werden.

Informationen zur Familiengerechten Hochschule und zur Vereinbarkeit von Familie und Studium/Beruf finden Sie hier.

 

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