Universität Erfurt

Interdisziplinäres Forum Religion (IFR)

Satzung des IFR

Verabschiedet von der Gründungsversammlung am 1. Juni 2004, zuletzt geändert am 08.01.2010

§ 1 Aufgaben und Ziele

Das Interdisziplinäre Forum Religion ist ein Zusammenschluss von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität Erfurt, die religionsbezogene Forschung leisten. Es umfasst Mitglieder der Katholisch-Theologischen Fakultät, des Martin-Luther-Instituts für Evangelische Theologie in der Erziehungswissenschaftlichen bzw. der Philosophischen Fakultät und des Seminars für Religionswissenschaft in der Philosophischen Fakultät sowie interessierte Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Disziplinen in allen Fakultäten der Universität Erfurt.
Der Zusammenschluss dient dazu, Forschungsvorhaben zu fördern und zu koordinieren, die Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern, Lehrangebote im Bereich grundständiger Studien anzuregen und gemeinsame Publikationen vorzubereiten. Ziel des Zusammenschlusses ist es, religionsbezogene Forschung und Lehre zu stärken und als einen Profilbereich der Universität Erfurt auszubauen. Gegenüber den theologischen oder religionswissenschaftlichen Fakultäten, Instituten und Seminaren nimmt es subsidiäre Funktion wahr.

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§ 2 Mitgliedschaft

Mitglieder des IFR sind Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Doktorandinnen und Doktoranden der Katholisch-Theologischen Fakultät, des Martin-Luther-Instituts und des Seminars für Religionswissenschaft sowie Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Universität Erfurt selbständig religionsbezogene Forschungen verfolgen und beim Vorstand eine Mitgliedschaft beantragen. Weitere Personen, insbesondere auswärtige Forschende, können als Kooperationspartner ohne Stimmrecht kooptiert werden.
Jedes Mitglied kann seinen Austritt erklären. Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Wegfall der vorstehend genannten Voraussetzungen.

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§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen des IFR teilzunehmen und Arbeitsgruppen innerhalb des IFR zu bilden. Sie können an Entscheidungen über kooperative Forschungsvorhaben mitwirken und Unterstützung für solche Vorhaben beantragen.
Die Mitglieder verpflichten sich, über ihre Forschungsarbeiten zu berichten und ihre Publikationen mitzuteilen.

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§ 4 Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung gehören alle Mitglieder gemäß § 2 an.
Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal pro Studienjahr oder auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder von der Sprecherin/dem Sprecher unter einer Frist von zwei Wochen eingeladen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über a) Veranstaltungen und Lehrangebote im Namen des IFR, b) gemeinsame Arbeitsthemen und c) die Wahl, Abwahl und Entlastung des Vorstands.

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§ 5 Der Vorstand

Dem Vorstand gehören an die Sprecherin/der Sprecher, deren/dessen Vertreter(in) sowie zwei weitere Professor(inn)en; Vertreter größerer Kooperationsprojekte werden beratend hinzugezogen. Soweit diese Gruppen unter den Mitgliedern vertreten sind, gehören auch je ein(e) Vertreter(in) der wissenschaftlichen Mitarbeiter(innen) und der Doktorand(innen) dem Vorstand an.
Der Vorstand entscheidet insbesondere über a) Mitgliedschaftsanträge, b) Anträge von Mitgliedern; c) kurzfristige Einladungen und punktuelle Forschungskooperationen.
Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sprechers/der Sprecherin.
Der Vorstand organisiert den interdisziplinären Austausch und koordiniert das Lehr- und Veranstaltungsangebot des IFR; er sorgt für die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Vorstand berät und unterstützt Mitglieder und Arbeitsgruppen bei der Beantragung von Drittmitteln.
Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist in allen Fällen möglich. Für ausscheidende Mitglieder werden in der nächsten Mitgliederversammlung Ersatzwahlen für die restliche Amtszeit vorgenommen.

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§ 6 Der Sprecher/die Sprecherin

Der Sprecher/die Sprecherin koordiniert die Arbeit des Vorstands und vertritt das IFR nach außen, führt die laufenden Geschäfte und berichtet der Mitgliederversammlung über die Vorstandsarbeit und die Arbeit des IFR insgesamt.

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§ 7 Regelmäßige Arbeitsformen

Das IFR fördert den interdisziplinären Austausch seiner Mitglieder durch gemeinsame Studientage, die Organisation von Gastvorträgen und die Unterstützung von Workshops oder anderen Arbeitsformen seiner Arbeitsgruppen.
Gemeinsame Ringvorlesungen verbinden wissenschaftlichen Austausch untereinander mit der Ausbildung von Studierenden einschlägiger Fächer sowie von Studierenden aller Fakultäten. Das IFR bemüht sich dabei, auch die außeruniversitäre Öffentlichkeit einzubeziehen.

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§ 8 Promotionszentrum

Mit seinen Bemühungen versteht sich das IFR als Promotionszentrum, das der Verbesserung der Rahmenbedingungen der Promotion dient und die interdisziplinäre Ausrichtung der Universität Erfurt wie ihre besonderen Anstrengungen in der individuellen Betreuung über die BA- und MA-Studiengänge hinaus fortführt. Das Promotionsverfahren selbst verbleibt vollständig in den einzelnen Fakultäten; entsprechend gelten auch die jeweiligen rechtlichen Bedingungen.
Das IFR versteht eine intensive Doktorandenbetreuung als Teil seiner Bemühungen, religionsbezogene Forschungen an der Universität Erfurt zu fördern und ihnen eine interdisziplinäre Plattform zu bieten. Unbeschadet der hohen Bedeutung individueller Betreuung durch Professorinnen und Professoren der beteiligten Fakultäten bietet es den Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern durch die Studientage sowie durch die Beteiligung an den übrigen Formen wissenschaftlichen Austausches die Möglichkeit, in einem Kreis zahlreicher Disziplinen eigene Arbeitsvorhaben und Ergebnisse vorstellen und diskutieren zu lassen, die eigene methodische Kompetenz in gemeinsamen Diskussionen zu erweitern und weitere Arbeitskontakte aufzubauen.
Das IFR stimmt das Angebot an fortlaufenden Kolloquien seiner Mitglieder aufeinander ab.

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§ 9 Forschungszentrum

Als Zusammenschluss religionsbezogener Forschung an der Universität Erfurt bemüht sich das IFR um die Förderung kooperativer Forschungsprojekte und der Einwerbung von Drittmitteln.
Als Zusammenschluss selbständig Forschender versteht sich das IFR aber gerade auch als Forum für den Austausch über individuelle Vorhaben und bemüht sich, die Bandbreite der laufenden Erfurter Forschung sichtbar zu machen.

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§ 10 Übergangsbestimmungen

Das Interdisziplinäre Forum Religion bemüht sich um die Anerkennung als eine interfakultäre Forschungseinrichtung der Universität Erfurt.

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