Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Inhaber einer Hochschulzugangsberechtigung, die dem deutschen Sekundarschulabschlusszeugnis als gleichwertig anerkannt wird, können ihr Studium aufnehmen, sobald sie die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) erfolgreich abgelegt haben. Studienbewerber erhalten in diesem Fall eine bedingte Zulassung zum Fachstudium mit der Auflage, die DSH vor Studienbeginn abzulegen. Zur DSH zugelassen werden Studienbewerber mit vorhandenen Deutschkenntnissen mindestens auf Mittelstufeniveau. Eine Bewerbung mit Grundstufenkenntnissen ist aussichtslos. Die Prüfung findet immer im September ca. 3 Wochen vor Beginn des Wintersemesters statt. Der genaue Termin wird Studienbewerbern rechtzeitig mitgeteilt. An der DSH-Prüfung der Universität Erfurt können Studienbewerber der Universität und der Fachhochschule Erfurt teilnehmen, die im Besitz einer bedingten Zulassung sind; die Kopie der bedingten Zulassung ist der Anmeldung beizufügen. Für ein Studium an der Universität Erfurt ist ein Prüfungsergebnis DSH 3 oder DSH 2 erforderlich. Das Ergebnis DSH 1 ist nicht ausreichend.
Von der DSH befreit werden Inhaber folgender Prüfungen:
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II
- Großes oder Kleines Sprachdiplom des Goethe-Instituts
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
- TestDaF mit mindestens Niveaustufe 4 in allen vier Teilbereichen
Ausführliche Informationen über die Anerkennung weiterer Sprachzertifikate sowie eine DSH-Musterprüfung finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums. Die Universität Erfurt bietet verschiedene Kurse zur Vorbereitung auf die DSH an.
