Zur Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen hat der Senat der Universität Erfurt am 9.7.2003 und 15.12.2004 zwei Beschlüsse gefasst, in denen die Anerkennung geregelt wird. Es gibt unterschiedliche Verfahren für Studierende, die an einem Austauschprogramm mit einer europäischen Partnerhochschule unter Anwendung des European Credit Transfer Systems (ECTS) teilnehmen, und für Studierende, die vor oder während des Studiums in Erfurt Studienleistungen an einer sonstigen ausländischen Hochschule absolviert haben.
- Hinweise für Studierende, die an einem Erasmus-Austauschprogramm unter Anwendung des European Credit Transfer Systems (ECTS) teilnehmen
- Verfahren zur Anerkennung von Studienleistungen, die an europäischen Partnerhochschulen im Rahmen des ECTS erworben wurden mehr: Hinweise für Studierende, die an einem Erasmus-Austauschprogramm unter Anwendung des European Credit Transfer Systems (ECTS) teilnehmen
- Hinweise für Studierende, die im Ausland an einer Hochschule studiert haben bzw. studieren werden, die dem European Credit Transfer System (ECTS) nicht angeschlossen ist:
- Verfahren zur Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland an einer Hochschule erbracht wurden, die dem European Credit Transfer System (ECTS) nicht angeschlossen ist mehr: Hinweise für Studierende, die im Ausland an einer Hochschule studiert haben bzw. studieren werden, die dem European Credit Transfer System (ECTS) nicht angeschlossen ist:

