Universität Erfurt

Kolleg-Forschergruppe: Religiöse Individualisierung in historischer Perspektive

Tagungsbericht: Mystik, Recht und Freiheit: Die spätmittelalterliche Suche nach religiöser Erfahrung im Kontext der Inquisition und ihre heutige Bedeutung für die Debatte um religiöse Freiheit

Bericht über die internationale wissenschaftliche Tagung der Kollegforschergruppe des Max Weber Kollegs „Religiöse Individualisierung in historischer Perspektive“, Teilprojekt IV: Religiöse Bewegungen im Mittelalter (organisiert in Zusammenarbeit mit der Akademie der Diözese Mainz im Haus am Dom Mainz) „Mystik, Recht und Freiheit: Die spätmittelalterliche Suche nach religiöser Erfahrung im Kontext der Inquisition und ihre heutige Bedeutung für die Debatte um religiöse Freiheit. Zum Gedächtnis an Meister Eckhart (geb. vor 1260) und Marguerite Porete (als Ketzerin verbrannt am 1. Juli 1310)“

Mainz, 10.bis 12. September 2010

Leitung:

Professor Dr. Dietmar Mieth, Präsident der Meister Eckhart Gesellschaft, mit Frau Dr. des. Britta Müller-Schauenburg für die Kolleg-Forschergruppe des MWK, Am Hügel 1, 99084 Erfurt

 

Das 13.-15. Jahrhundert ist von einer zunehmenden kirchlichen und weltlichen Verrechtlichung geprägt. Diesem Trend korrespondiert eine Heilsvergewisserung durch persönliche Erfahrung. Beide Entwicklungen vollziehen sich vor allem im Rahmen einer Urbanisierung und Pluralisierung von Lebensformen. In diesem Kontext stellen religiöse Einzelgestalten, die literarisch fassbar sind, die Grenzen des bisher Vertrauten mit ihrer religiösen Sprache und mit ihrer Lebenspraxis in Frage. Auffallend ist hier besonders die Beginenbewegung, die trotz ihres gemeinsamen Anliegens eines geistlichen Lebens in einer geordneten, selbstreferentiellen Gemeinschaft nicht unter einer übergreifenden Regel gefaßt war und in deren Umkreis sich freigeistige Strömungen zu entwickeln schienen. Einen gewaltsamen Höhepunkt des Konfliktes zwischen Beginentum und kirchlichem Ordnungswillen stellt der Prozess gegen Marguerite Porete in Paris 1308-1310 dar, der zu ihrer Verbrennung als hartnäckige Ketzerin führte (1. Juni 1310).

Marguerite, und ebenso ihr Zeitgenosse Meister Eckhart (1260-1328), und mit ihnen ein ganzes Spektrum von Frauen- und Laienbewegungen stehen aus der Retrospektive gesehen prominent für eine Freiheit und Offenheit religiösen Denkens. Diese Freiheit des Denkens und der Erfahrung vermögen heute immer noch eine große Faszination auf religiös Suchende auszuüben. Dieselben Personen stehen freilich in der Rolle der Angehörigen und der Angeklagten auch auf komplexe Weise im Kontext der Kirche als Institution, und nicht einfach ihr gegenüber. Eckhart war selbst Mitglied eben jenes Dominikanerordens, der in der Inquisition Geschichte schrieb.

In der Eckhart-Forschung fungiert der Häresieprozess, der zunächst gegen ihn geführt wurde, bisher vornehmlich als ein historisches Faktum. Vorgehen und Ergebnis wurden – ähnlich beim Prozess gegen Marguerite – zumindest in den Rahmendaten erforscht und dokumentiert. Weniger erforscht wurde die Frage der produktiven bzw. kontrastivem Wechselwirkung von kirchlicher Restriktion und seinem Denken. Der Grund hierfür liegt vielleicht in der allgemein eher Institutionen-skeptischen Haltung, die für die Mystik-Forschung charakteristisch war und ist, die den Faktor der Institution entweder nicht in den Fokus ihrer Untersuchung stellt, oder sogar einen Gegensatz von Institution und Mystik konstruiert. Kurt Flasch (2010) sieht in Meister Eckhart gar den Vertreter einer neuen Philosophie des Christentums, die institutionell gescheitert sei.

Diese Trennung bzw. Opposition zwischen Mystik-Forschung und Institutionen-Forschung verstärkt auch eine problematische Situation des gegenwärtigen (kirchen-)juristischen Diskurses. Ein Symptom dafür ist die Unsicherheit im Umgang mit kirchlichen Institutionen in (straf-)rechtlichen Konfliktfällen. Heute kollidiert die Behauptung religiöser Freiheit oft mit der Behauptung der institutionellen Religionsfreiheit, die nach außen beansprucht, aber nach innen gegen die Optionen des Individuums durchgesetzt wird: Während religiöse Institutionen dem Trend unterliegen, sich gegen die Suche nach mehr Freiheit in der Form individueller religiöser Selbstvergewisserung zu wehren, können sie gerade deshalb der Suche nach pluraler, emotional und intellektuell bewegter Erfahrung nicht entsprechen. In welchem philosophisch ausweisbaren Verhältnis befinden sich die Freiheit des Gottesverhältnisses auch gerade in den radikalen und unüblichen Ausprägungen und Selbstinterpretationen, und die juristische Reglementierung desselben? Aus dem Fundus der historischen, insbesondere der mittelalterlichen interreligiösen und religiös geprägten Tradition können hier Erfahrungen kritisch reflektiert und sondiert werden im Hinblick auf ihr Reflexionspotential für die Suche nach Lösungen in heutigen Konflikten zwischen religiöser Erfahrung und Glaubensnormen und für die Konfrontation mit Religionsformen der Gegenwart, die sich dem klassisch-modernen Muster nicht fügen. Das setzt freilich voraus, dass die genannte Tradition dem Juristen oder Kanonisten durch Curriculum bekannt und durch Diskursgemeinschaft in einem gemeinsamen Theoriefeld erschlossen und nutzbar gemacht worden ist.

Dem steht auf Seiten der Mystik-Forschung eine ähnlich disparate Forschungslage gegenüber, die diese, für sich betrachtet, philosophiehistorisch, philologisch und systematisch-theologisch hochwertige Forschung nur stellenweise gesellschaftlich produktiv werden lässt. Auch ihre Terminologien, Instrumentarien und Kategorien müssen erst einmal in die heutigen Formen der Profile des Religiösen übersetzt und, vor allem, dem juristischen und politischen Diskurs anschlussfähig formuliert werden.

Die Tagung nahm ihren Ausgang genau von diesem „verschwiegenen“ Zusammenhang von Kirchenrecht und Mystikforschung, und kombinierte und konfrontierte die Disziplinen in Vorträgen, Diskussionen und auf zwei Podien. Sie bezog die religiöse Freiheitsfrage – von der Frage nach der Religionsfreiheit gut zu unterscheiden, aber nicht zu trennen – gerade für die historischen Autoren, auf die das Votum für die Freiheit sich vorzugsweise stützt, gezielt auf das Verhältnis von religiösem Individuum und Institution. Für die Bearbeitung dieser Fragen am Beispiel von Meister Eckhart und Margerite Porete war die Rolle des Dominikanerordens und die institutionelle Historie der geistlichen Frauenbewegung, insbesondere der Beginen, in den Blick zu nehmen, und dabei vor allem die genauen systematischen Wechselwirkungen der theologischen, politischen und prozessrechtlichen Momente und Umstände im Detail zu untersuchen. Mainz, damals Sitz des für Erfurt zuständigen Erzbischofs, war dafür ein passender Ort.

Besonders zur wissenschaftlichen Diskussion, die gemäß dem Forschungscharakter der Tagung einen hohen inhaltlichen und zeitlichen Stellenwert eingeräumt bekam, wurden gezielt auch junge Forscherinnen und Forscher eingeladen, die auf diesem Gebiet arbeiten oder arbeiten wollen. Alle Eingeladenen standen während des gesamten Symposiums als Gesprächspartner zur Verfügung (kein Anreisen der Referenten nur für ihren eigenen Vortrag), was einen kontinuierlichen Erkenntnisfortschritt ermöglichte.

Referenten


      • Prof. Dr. Ruedi Imbach, Paris (verhindert)

      • Prof. Dr. Yoshiki Koda, Tokyo

      • Dr. Irene Leicht, Freiburg

      • Prof. Dr. Dietmar Mieth, Erfurt

      • Dr. des. Britta Müller-Schauenburg, Frankfurt, asoz. KFG Erfurt

      • Prof. Dr. Matthias Pulte, Mainz

      • Dr. Andres Quéro-Sanchez, Regensburg, München

      • Prof. Dr. Hans-Joachim Sander, Salzburg

      • Prof. Dr. Walter Senner OP, Rom

      • Dr. Bernward Springer, Erfurt

      • Prof. Dr. Georg Steer, Eichstätt

      • Prof. Dr. Markus Vinzent, London

      • Dr. des Joerg Voigt, Marburg

      • Dr. Martina Wehrli-Johns, Zürich

Leif Scheuermann, letzte Änderung: 19.10.2010

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