Zulassung zu Prüfungen ohne Belegung
In einer Lehrveranstaltung können Prüfungen grundsätzlich nur dann abgelegt werden, wenn durch Belegung die Zulassung zu einer Prüfung in einer Lehrveranstaltung beantragt wurde (§ 7 Abs. 1 BA-RPO, § 8 Abs. 1 MA-RPO, § 8 Abs. 1 MaL-RPO sowie MaL-RPO II, § 10 Abs. 1 MTheol). Der v. d. Studierenden in der Abteilung Studium und Lehre eingereichte Belegbogen ist als Antrag verbindlich. Er ist der Zulassungsentscheidung zugrunde zu legen. Eine nachträgliche Zulassung zu Prüfungen ohne Belegung ist unzulässig!
Ausnahme: Weist ein Studierender nach, dass er während der ganzen Belegungsfrist z. B. krankheitsbedingt am onlineunterstützten Belegungsverfahren nicht teilnehmen konnte, kann in der Abteilung Studium und Lehre eine „Prüfungsausschussbescheinigung“ erfragt und die Belegung damit nachgeholt werden.
BA-Studierende haben für Prüfungen in einem Magister-Studiengang (MA/MaL) grundsätzlich keine Prüfungsberechtigung, da sie für MA-Studiengänge weder zugelassen noch eingeschrieben sind.
Belegungen von MA/MaL-Lehrveranstaltungen durch BA-Studierenden werden deshalb nicht in die Belegungslisten aufgenommen. Dementsprechend dürfen in diesen Fällen auch keine MA/MaL-Prüfungen abgenommen werden!
Prof. Dr. Andrea Schulte
Vizepräsidentin für Studium und Lehre
Praktika
Berufsfeldorientiertes Praktikum (BOP) - Was ist das?
Praktika im Berufsfeld dienen den Studierenden als Orientierung für die Spezifizierung der späteren beruflichen Ausrichtung. Im Studium erworbene theoretische Kenntnisse können im Praxiszusammenhang erprobt werden, im Praktikum erworbene soziale und kommunikative Kompetenzen und eine klare Zielorientierung der Studierenden tragen zu besseren Studienleistungen bei.
Im Rahmen des Berufsfeldes können (nach der Prüfungsordnung 2003) bzw. müssen (nach der Prüfungsordnung 2007) nach Rücksprache und mit Genehmigung des Mentors Praktika eingebracht werden, die leistungspunktefähig sind, sofern der Studierende für das Praktikum einen Praktikumsbericht vorlegt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten für Studium Fundamentale und Berufsfeld
Gutachten
Für die Erstellung eines Gutachtens sind folgende Unterlagen einzureichen
- Lebenslauf
- Bezeichnung des Programms und Ansprechpartners
- Einreichungsfristen und Formvorgaben
- Motivationsschreiben
- ELVIS-Liste
Gutachten für weiterführende Studiengänge werden nur nach vorheriger Anmeldung und Abstimmung mit
Dr. Özgür Gürerk, in einer Bearbeitungszeit von ca. 3 Wochen, erstellt.
