Universität Erfurt

Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Parlamentsrecht

Dr. Wito Schwanengel, Wissenschaftlicher Mitarbeiter - in Kooperation mit dem Thüringer Landtag-

 

Die öffentlichen Gewalten müssen so beschaffen sein, daß sie beständig tätig und immer in der Lage sind, ihre Bestimmung zu erfüllen, und sich niemals zum Nachteil des gesellschaftlichen Interesses davon entfernen können.

(Abbé Emmanuel Joseph Sieyes, Einleitung zur Verfassung, Art. XXIX, Paris 1789)

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