Universität Erfurt

Fachgebiet Psychologie

Studienrichtung Psychologie (M.A.)

Das viersemestrige Programm ermöglicht eine vertiefte Beschäftigung mit den wissenschaftlichen Grundlagen der Psychologie und ihren nicht-klinischen Anwendungsformen. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von vertieftem Wissen und Forschungs- bzw. Interventionsmethoden im Bereich des Lehrens und Lernens und ihrer individuellen, sozialen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Zugleich werden die psychologischen Wissensgrundlagen und das methodische Instrumentarium zur Diagnose und Steuerung von Entwicklungsprozessen, Lehr/Lernprozessen und von Entscheidungsprozessen in wirtschaftlichen und organisationalen Kontexten vermittelt.

Zugangsvoraussetzungen:
Zum Magister-Programm “Psychologie/Psychology” werden gute Absolventen fachlich einschlägiger BA-/MA- und Diplomstudiengänge zugelassen. Als fachlich einschlägig gelten Studiengänge der Psychologie sowie andere Studiengänge mit psychologischen Anteilen im Leistungsumfang von vier Semestern der BA-Hauptstudienrichtung Lehr/Lern- und Trainingspsychologie der Universität Erfurt nach Einzelfallprüfung. In diesem fachlich einschlägigen Studium muss ein Notendurchschnitt von 2,4 und besser vorliegen. Des weiteren muss dem MA-Prüfungsausschuss der Universität bis zum 1. Mai des Jahres, in dem das Studium aufgenommen werden soll, ein Bewerbungsschreiben vorliegen. Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

Struktur und Inhalt des MA Psychologie:
Das Studium gliedert sich in eine dreisemestrige Studienphase, in der fünfzehn Studienmodule durch Prüfungsleistungen nachzuweisen sind, und in eine Abschlussphase von einem weiteren Semester, in dem die Magisterarbeit anzufertigen ist. Das Magister-Programm “Psychologie/Psychology” umfasst einen Pflichtbereich und einen Wahlpflichtbereich. Die einzelnen Module entnehmen Sie bitte der Studienordnung:
Hinweis: Das Magister-Programm Psychologie erfüllt nicht die Voraussetzungen für die postgraduale Weiterbildung nach dem Psychotherapeutengesetz.

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