Verweis auf Ordnungen
- Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) vom 25. Juni 2004
- Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Erfurt (DSH) in der Fassung vom 13. Januar 2005
Von der DSH freigestellt sind
a) Studienbewerber, welche die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses nachweisen, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht;
b) Inhaber des "Deutschen Sprachdiploms (Stufe II) der Kultusministerkonferenz" (DSD II) [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996 in jeweils geltender Fassung];
c) Inhaber eines Zeugnisses über die bestandene "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP) des Goethe-Instituts, die in Deutschland von einem Goethe-Institut, im Ausland von einem Goethe-Institut oder einer Institution mit einem Prüfungsauftrag des Goethe-Instituts abgenommen wurde [Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 28.01.1994 und 15.04.1994 über die Gleichstellung der Zentralen Oberstufenprüfung mit dem Deutschen Sprachdiplom – Stufe II – der KMK];
d) Inhaber des "Kleinen deutschen Sprachdiploms" oder des "Großen deutschen Sprachdiploms", die vom Goethe-Institut im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München verliehen werden;
e) Studienbewerber, die die DSH unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache einer deutschen Hochschule an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben;
f) Studienbewerber mit einem abgeschlossenen Germanistikstudium;
g) Studienbewerber, die den Test "Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber" (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die Leistungsstufe "vier" oder "fünf" aufweist, abgelegt haben.
DSH-Musterprüfung der Universität Erfurt
Mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) müssen ausländische Studienbewerber nachweisen, dass ihre Deutschkenntnisse für ein Studium an einer deutschen Hochschule ausreichen.
Geprüft wird die für ein Fachstudium an einer deutschen Hochschule erforderliche Sprachkompetenz, also z.B. die Fähigkei
- Vorlesungen hörend zu verstehen, den Inhalt in Notizen festzuhalten und weiterzuverarbeiten,
- studienbezogene schriftliche Texte zu verstehen und sich damit auseinander zu setzen, sich selbständig schriftlich und mündlich zu einem vorgegebenen studienbezogenen Thema zu äußern.
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Teilen. Sie können sich im Folgenden eine Musterprüfung (ohne Lösungsschlüssel) ausdrucken:
1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
Die Prüfungsteilnehmer hören einen längeren Text zweimal. Zu diesem Text gibt es verschiedene Aufgaben, die gelöst werden müssen. Dadurch weisen die Prüfungsteilnehmer nach, dass sie den Text sowohl in seiner Gesamtaussage wie auch in verschiedenen Details verstehen, verarbeiten und schriftlich wiedergeben können.
Beispiel für einen Hörtext (mp3-Hörtext)mit den entsprechenden Fragen zum Hörverstehen (pdf-Datei)
Hörtext zum Ausdrucken (pdf-Datei)
2. Vorgabenorientierte Textproduktion
Diese Teilprüfung kann auf Vorgaben wie z. B. Zitaten, Schaubildern, Diagrammen oder ähnlichen Anregungen basieren. Die Prüfungsteilnehmer sollen zeigen, dass sie sich selbständig und zusammenhängend schriftlich zu einem bestimmten Thema äußern können.
Beispiel für eine Textproduktionsaufgabe (pdf-Datei)
3. Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes und wissenschaftssprachlicher Strukturen
Gegenstand dieser Teilprüfung sind ein Lesetext und mit verschiedenen Arbeitsaufgaben zum Leseverstehen sowie Aufgaben zum Erkennen und Verstehen wissenschaftssprachlich relevanter sprachlicher Strukturen. Die Prüfungsteilnehmer müssen nachweisen, dass sie einen allgemeinen Fachtext verstehen, diesen bearbeiten und sich mit ihm auseinandersetzen können.
Beispiel für einen Lesetext mit den entsprechenden Fragen zum Leseverstehen und zu den wissenschaftssprachlichen Strukturen.
Termine für die DSH-Prüfung
Die Universität Erfurt nimmt die DSH-Prüfung ohne Prüfungsvorbereitung nur für Studienbewerber mit einer bedingten Zulassung für ein Studium an der Universität Erfurt oder der Fachhochschule Erfurt ab. Externe Studienbewerber werden nicht geprüft.
Vor dem Wintersemester 2012/13 findet die Prüfung an folgenden Tagen statt:
Anmeldung aller Prüfungsteilnehmer
- Montag, 24.9.2012, 11.00 - 12.00 Uhr, Lehrgebäude 1, vor Hörsaal 3
- Sie benötigen die bedingte Zulassung, Ihren Pass und 60 € für die Prüfungsgebühr.
Schriftliche Prüfung
- Montag, 24.9.2012, 13.00 - 17.00 Uhr, Lehrgebäude 1, Hörsaal 3
- Bitte bringen Sie ein einsprachiges DaF-Wörterbuch mit (z.B. Langenscheidt Großwörterbuch)
Mündliche Prüfung
- Donnerstag, 27.9.2012, ab 8.30 Uhr, Raum wird noch bekannt gegeben
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über Frau Scharnowski (Sekretariat des Sprachenzentrums).
