MA - Instruktionsdesign und Bildungstechnologie
§ 3 Voraussetzungen
(1) Der Zugang zum Studium setzt voraus
(c) Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift (Sprachenerfordernis), diese werden nachgewiesen durch Niveaustufe B1 oder besser gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) oder durch ein vergleichbares Zertifikat.
Nachweis über eine Schulung Sprecherziehung
MA - Lehramt an berufsbildenden Schulen
§ 4 Programmbezogene Zugangsvoraussetzungen
(2) Spezifisch programmbezogene Zugangsvoraussetzungen für das Magister-Programm Lehramt – berufsbildende Schulen – sind:
b) Der Nachweis über eine Schulung in Sprecherziehung (3 LP). Die Schulung muss Stimmtrainings-, Artikulationstrainings- und Aspekte der Stimmhygiene beinhalten.
MA - Lehramt Förderpädagogik
Nachweis über eine Schulung Sprecherziehung
MA - Lehramt Grundschule
Nachweis über eine Schulung Sprecherziehung
MA - Lehramt Regelschule
Nachweis über eine Schulung Sprecherziehung
MA - Lehramt Regelschule Geschichte
Anlage 1: Disziplinäre Zugangsvoraussetzungen für den MaL-R
Haupt- und Nebenfach Geschichtswissenschaft Variante E, Lateinkenntnisse (nachzuweisen durch das Zeugnis über das Latinum oder das Kleine Latinum)
Nachweis über eine Schulung Sprecherziehung
MA - Psychologie
Nachweis über eine Schulung Sprecherziehung
MA - Sonder- und Integrationspädagogik
Nachweis über eine Schulung Sprecherziehung
MA - Weiterbildung und Bildungstechnologie
Nachweis über eine Schulung Sprecherziehung
