MA - Geschichtswissenschaft
§ 9 Magisterarbeit
(3) Im Hinblick auf den weltregionalen oder sachlichen Schwerpunkt der Magisterarbeit können spezifische Sprachkenntnisse zur Voraussetzung gemacht werden. Wird die Magisterarbeit im Rahmen der Europäischen Geschichte in Alter oder Mittelalterlicher Geschichte geschrieben, sind in der Regel Lateinkenntnisse erforderlich und bis zum Ende der Studienphase durch das Latinum oder das Kleine Latinum nachzuweisen. In der Alten Geschichte können an deren Stelle hinreichende Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums treten.
MA - Kinder- und Jugendmedien
§ 5 Zugangsvoraussetzungen
(3) Kenntnisse des Englischen sind auf dem Niveau B1 der Prüfungsordnung für das Sprachenstudium an der Universität Erfurt vom 7. März 2000 oder durch vergleichbaren Beleg im Rahmen des Auswahlverfahrens nachzuweisen.
MA - Kommunikationswissenschaft
§ 5 Zugangsvoraussetzungen
(3) Kenntnisse des Englischen sind auf dem Niveau B1 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt vom 7. März 2000 oder durch vergleichbaren Beleg im Rahmen des Auswahlverfahrens nachzuweisen.
MA - Literaturwissenschaft
§ 5 Zugangsvoraussetzungen
(4) Sprachliche Zugangsvoraussetzungen sind der Nachweis zweier moderner Fremdsprachen auf Niveau B1 gemäß Prüfungsordnung für das Sprachenstudium an der Universität Erfurt, Anlage 2.
MA - Philosophie
Die Prüfungsordnung sieht für dieses M.A.-Programm keine sprachlichen Nachweise vor.
MA - Religionswissenschaft
§ 5 Fachspezifische, programmbezogene und sprachliche Zugangsvoraussetzungen
(3) Die sprachlichen Voraussetzungen richten sich nach den Programmschwerpunkten.
| Islamwissenschaft | Arabisch oder Türkisch oder Urdu |
|---|---|
| Judaistik | Hebräisch |
| Kulturgeschichte europäischer Polytheismen | Latein oder Altgriechisch |
| Kulturgeschichte des Christentums (Lateinisches Christentum) | Latein oder Altgriechisch |
| Kulturgeschichte des Christentums (Orthodoxes Christentum) | Altgriechisch oder Neugriechisch oder Russisch |
| Religiöser Pluralismus der Gegenwart | Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache neben Englisch |
Eine der angegebenen Sprachen muss auf Niveau B1-Leseverstehen gemäß der Anlage 2 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt nachgewiesen werden. Über die Anerkennung adäquater Leistungen durch Zeugnisse (wie z.B. Latinum oder Graecum) oder Einzelprüfung entscheidet der Fachvertreter des jeweiligen Studienschwerpunkts auf Antrag. In Ausnahmefällen kann auch die Kenntnis einer anderen Sprache für den vom Studierenden gewählten Programmschwerpunkt vom Fachvertreter als gleichwertig anerkannt werden. Die Nachweise sind von den Studierenden mit dem Antrag auf Feststellung der Zugangsvoraussetzungen einzureichen.
(4) Unterrichtssprache ist in der Regel Englisch; gute Kenntnisse des Englischen und einer weiteren modernen Fremdsprache sind erforderlich. Alle Qualifikationsarbeiten können nach Absprache auch in anderen Sprachen verfasst werden.
MA - Sprachwissenschaft
§ 4 Programmbezogene Zugangsvoraussetzungen
(2) Es sind Kenntnisse von Fremdsprachen nachzuweisen in einem Umfang derart, dass die Summe der erreichten Stufen gemäß Prüfungsordnung für das Sprachenstudium an der Universität Erfurt Anlage 2 Spalte 1 mindestens 4 ist.
§ 8 Sprachnachweise
(1) Fremdsprachenkenntnisse werden auf den Stufen und nach den Richtlinien nachgewiesen, die in der Prüfungsordnung für das Sprachenstudium an der Universität Erfurt Anlage 2 Spalte 1 festgelegt sind.
(2) Bis zum Abschluss der Studienphase ist Kompetenz in zwei Fremdsprachen in einem Umfang derart nachzuweisen, dass die Summe der erreichten Stufen mindestens 6 ist. Die dabei erworbenen Leistungspunkte werden gemäß § 3 Absatz 2 MA-RPO (Sprachenstudium) angerechnet.
