Universität Erfurt

Sprachenzentrum

Sprachenanforderungen BA

BA - Anglistik

Sprachanforderungen und - nachweise für die Haupt- und Nebenstudienrichtung § 4:

Hauptstudienrichtung:

(1) Bis zum Ende der Qualifizierungsphase müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 sowie Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache auf Niveau B1 gemäß Anlage 2 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt nachgewiesen werden.

(2) Außerhalb der Universität Erfurt erworbene Sprachkompetenzen können nach der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt anerkannt werden. Sie werden entweder durch eine Prüfung an der Universität Erfurt nachgewiesen oder nach Feststellung der Gleichwertigkeit des außerhalb der Universität erworbenen Sprachzertifikats anerkannt.

(3) Mit Beginn des Studiums wird in der Englischen Sprache das Sprachniveau B 2 erwartet. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden auf den Bereich des Sprachstudiums, insbesondere auf Intensivformen des Sprachstudiums, verwiesen.

Nebenstudienrichtung:

(1) Bis zum Ende der Qualifizierungsphase müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden. Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache werden empfohlen.

(2) Außerhalb der Universität Erfurt erworbene Sprachkompetenzen können nach der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt anerkannt werden. Sie werden entweder durch eine Prüfung an der Universität Erfurt nachgewiesen oder nach Feststellung der Gleichwertigkeit des außerhalb der Universität erworbenen Sprachzertifikats anerkannt.

(3) Mit Beginn des Studiums wird in der Englischen Sprache das Sprachniveau B 2 erwartet. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden auf den Bereich des Sprachstudiums, insbesondere auf Intensivformen des Sprachstudiums, verwiesen.

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BA - Geschichtswissenschaft

Sprachanforderungen und -nachweise für die Haupt- und Nebenstudienrichtung §5:

(1) Die Kenntnis von Fremdsprachen ist eine unabdingbare Voraussetzung für das Studium der Geschichtswissenschaft. Für das Studium der Hauptstudienrichtung Geschichtswissenschaft ist die Kenntnis von Englisch im Sinne der Rahmenprüfungsordnung und mindestens einer weiteren Fremdsprache auf Niveau B 1,

Leseverstehen, gemäß Anlage 2 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt nachzuweisen.

(2) Die in der Hauptstudienrichtung Geschichtswissenschaft geforderten Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache können in folgenden Sprachen nachgewiesen werden:

Arabisch, Chinesisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Lateinisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch oder Türkisch.

Der Nachweis soll in der Regel in einer Fremdsprache derjenigen Weltregion erfolgen, zu der die BA-Arbeit verfasst wird. Andere Sprachkenntnisse können auf Antrag vom Prüfungsausschuss im Benehmen mit den Fachvertretern anerkannt werden. Wird nach Variante E gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 studiert, sind neben Englisch Kenntnisse in einer weiteren modernen europäischen Sprache nachzuweisen.

(3) Der Nachweis der geforderten Sprachkompetenz in der zweiten Fremdsprache kann durch einen sprachbezogenen Leistungsnachweis (z. B. Quelleninterpretation, Übersetzung aus der Fremdsprache, Zeitschriftenbesprechung etc.) im Rahmen einer Lehrveranstaltung, für die sie benötigt wird, im Einvernehmen mit dem Lehrenden erbracht werden. Die Sprachkenntnisse müssen bis zum Ende der Qualifizierungsphase nachgewiesen werden.

(4) Für die Vermittlung der notwendigen Fertigkeiten in der zweiten Fremdsprache ist in der Regel das Sprachenzentrum der Universität zuständig. Darüber hinaus können Fremdsprachenkenntnisse durch Kurse und Studienaufenthalte im Ausland erworben werden. Hierzu können die Austauschabkommen der Universität Erfurt genutzt werden.

(5) Es wird empfohlen, die Fremdsprachenkenntnisse frühzeitig zu erwerben. Wird das Magister-Programm Lehramt Regelschule im Fach Geschichte angestrebt, wird ferner empfohlen, die für die Zulassung erforderlichen. Lateinkenntnisse möglichst frühzeitig zu erwerben.

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BA - Germanistik

Sprachanforderungen und -nachweise für die Haupt- und Nebenstudienrichtung § 5:

Hauptstudienrichtung:

(1) Bis zum Abschluss der Qualifizierungsphase ist die Beherrschung zweier moderner Fremdsprachen auf Niveau B1 nachzuweisen.

(2) Das Latinum wird empfohlen.

Nebenstudienrichtung:

Das Latinum wird empfohlen.

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BA - Kommunikationswissenschaft

Sprachanforderungen und -nachweise für die Haupt- und Nebenstudienrichtung: Sprachanforderungen entfallen.

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Literaturwissenschaften

Sprachanforderungen und -nachweise für die Haupt- und Nebenstudienrichtung §6:

(1) Fremdsprachenkenntnisse werden auf den Stufen und nach den Richtlinien nachgewiesen, die in dieser

Prüfungsordnung festgelegt sind. Die entsprechenden Nachweise, die durch das Sprachenzentrum der Universität Erfurt attestiert werden, sind vom Studierenden bei der Abteilung Studium und Lehre einzureichen.

(2) Bis zum Abschluss der Qualifizierungsphase ist die Beherrschung einer modernen Fremdsprache auf Niveau B1 sowie

- entweder die Beherrschung einer weiteren modernen Fremdsprache auf Niveau B1,

- oder neben den (nach § 6 Abs. 3) nachgewiesenen Kenntnissen einer der alten Sprachen eine weitere moderne Fremdsprache auf Niveau A2 nachzuweisen.

(3) In einigen Studienschwerpunkten ist einer der Nachweise nach Absatz 2 in einer bestimmten Sprache auf fortgeschrittenem Niveau B2 zu erbringen, und zwar:

- Anglistische Literaturwissenschaft: Englisch;

- Neuere deutsche Literaturwissenschaft: Deutsch;

- Romanistische Literaturwissenschaft: Französisch oder Spanisch;

- Slawistische Literaturwissenschaft: Russisch, Tschechisch oder Polnisch.

(4) Gemäß § 3 Abs. 2 BA-RPO werden Studienzeiten in Höhe von zwei Semestern für den Erwerb oben genannter spezifischer Sprachnachweise auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet. Für den Spracherwerb

stehen 60 zusätzliche Leistungspunkte zur Verfügung.

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Philosophie

Sprachanforderungen und -nachweise für die Haupt- und Nebenstudienrichtung § 3: Grundkenntnisse des Lateinischen sind wünschenswert.

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Religionswissenschaft

Sprachanforderungen und -nachweise für die Haupt- und Nebenstudienrichtung § 5:

Hauptstudienrichtung:

Für die Hauptstudienrichtung Religionswissenschaft sind je nach Studienschwerpunkt Kenntnisse in den folgenden zentralen Sprachen erforderlich. Für die verschiedenen Studienschwerpunkte sind dies:

 

Islamwissenschaft

Arabisch oder Türkisch oder Urdu

Judaistik

Hebräisch

Kulturgeschichte europäischer Polytheismen

Latein oder Altgriechisch

Kulturgeschichte des Christentums (Lateinisches Christentum

Latein oder Altgriechisch

Kulturgeschichte des Christentums (Orthodoxes Christentum)

Altgriechisch oder Neugriechisch oder Russisch

 

 

Kenntnisse auf Niveau B1-Leseverstehen gemäß der Anlage 2 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt werden üblicherweise in der Qualifizierungsphase erworben oder durch Zeugnisse/Zertifikate (z. B. Latinum, Graecum, nicht aber Hebraicum) oder Einzelprüfung (über die Anerkennung entscheidet der Fachvertreter des jeweiligen Studienschwerpunktes) nachgewiesen. Die Nachweise sind von den Studierenden in der Abteilung Studium und Lehre einzureichen.

Nebenstudienrichtung:

Für die Nebenstudienrichtung Religionswissenschaft sind Kenntnisse in den folgenden zentralen Sprachen wünschenswert. Für die verschiedenen Studienschwerpunkte sind dies:

 

Islamwissenschaft

Arabisch oder Türkisch oder Urdu

Judaistik

Hebräisch

Kulturgeschichte europäischer Polytheismen

Latein oder Altgriechisch

Kulturgeschichte des Christentums (Lateinisches Christentum

Latein oder Altgriechisch

Kulturgeschichte des Christentums (Orthodoxes Christentum)

Altgriechisch oder Neugriechisch oder Russisch

 

 

 Diese Kenntnisse sollen möglichst früh im Studienverlauf erworben werden.

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Romanistik

Sprachanforderungen und -nachweise für die Haupt- und Nebenstudienrichtung § 4:

Hauptstudienordnung:

(1) Für den Studienabschluss sind Sprachkenntnisse in Französisch oder Spanisch auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens (siehe Anlage 2 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt) nachzuweisen.

(2) Weiterhin sind für den Studienabschluss Grundkenntnisse in einer jeweils anderen romanischen Sprache auf dem Niveau A2 nachzuweisen. Kenntnisse des Lateinischen sind erwünscht.

(3) Außerhalb der Universität Erfurt erworbene Sprachkompetenzen können nach der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt anerkannt werden. Sie werden entweder durch eine Prüfung an der Universität Erfurt nachgewiesen oder nach Feststellung der Gleichwertigkeit des außerhalb der Universität erworbenen Sprachzertifikats anerkannt.

(4) Mit Beginn des Studiums werden Französisch- oder Spanischkenntnisse auf Niveau A2 erwartet. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden auf den Bereich des Sprachstudiums, insbesondere auf Intensivformen des Sprachstudiums, verwiesen.

(5) Ein mindestens dreimonatiger Studienaufenthalt in Frankreich oder Spanien oder einem französisch- oder spanischsprachigen Land wird dringend empfohlen; zumindest muss ein vierwöchiger Sprachaufenthalt in einem franko- oder hispanophonen Land nachgewiesen werden.

(6) Die Nachweise des Sprachenstudiums der Universität Erfurt sowie der Nachweis für den Studienaufenthalt im Ausland sind von den Studierenden bei der Abteilung Studium und Lehre einzureichen.

Nebenstudienrichtung:

(1) Für den Studienabschluss sind Sprachkenntnisse in Französisch oder Spanisch auf Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens (siehe Anlage 2 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt) nachzuweisen.

(2) Weiterhin sind für den Studienabschluss Grundkenntnisse in einer jeweils anderen romanischen Sprache auf dem Niveau A2 nachzuweisen. Kenntnisse des Lateinischen sind erwünscht.

(3) Außerhalb der Universität Erfurt erworbene Sprachkompetenzen können nach der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt anerkannt werden. Sie werden entweder durch eine Prüfung an der Universität Erfurt nachgewiesen oder nach Feststellung der Gleichwertigkeit des außerhalb der Universität erworbenen Sprachzertifikats anerkannt.

(4) Mit Beginn des Studiums werden Französisch- oder Spanischkenntnisse auf Niveau A2 erwartet. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden auf den Bereich des Sprachstudiums, insbesondere auf Intensivformen des Sprachstudiums, verwiesen.

(5) Ein mindestens dreimonatiger Studienaufenthalt in Frankreich oder Spanien oder einem französisch- oder spanischsprachigen Land wird dringend empfohlen; zumindest muss ein vierwöchiger Sprachaufenthalt in einem franko- oder hispanophonen Land nachgewiesen werden.

(6) Die Nachweise des Sprachenstudiums der Universität Erfurt sowie der Nachweis für den Studienaufenthalt im Ausland sind von den Studierenden bei der Abteilung Studium und Lehre einzureichen.

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Slawistik

Sprachanforderungen und -nachweise für die Haupt- und Nebenstudienrichtung § 4:

Hauptstudienrichtung:

(1) Bis zum Abschluss des Studiums sind Russischkenntnisse auf der Stufe B 2 (C 1 empfohlen) gemäß der Anlage 2 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt nachzuweisen. Kenntnisse in einer weiteren slawischen Sprache (Tschechisch, Polnisch) sind erwünscht.

(2) Im Bereich der russischen Sprache wird beim Beginn des Studiums das Sprachniveau A 2 vorausgesetzt. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden auf den Bereich des Sprachstudiums, insbesondere auf Intensivformen des Sprachstudiums, verwiesen.

Nebenstudienrichtung:

(1) Bis zum Abschluss des Studiums sind Russischkenntnisse auf der Stufe B 2 (C 1 empfohlen) gemäß der Anlage 2 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt nachzuweisen.

(2) Im Bereich der russischen Sprache wird beim Beginn des Studiums das Sprachniveau A 2 vorausgesetzt. Studierende, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden auf den Bereich des Sprachstudiums, insbesondere auf Intensivformen des Sprachstudiums, verwiesen.

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Sprachwissenschaft

Sprachanforderungen und -nachweise für die die Haupt- und Nebenstudienrichtung § 4:

(1) Fremdsprachenkenntnisse werden auf den Stufen und nach den Richtlinien nachgewiesen, die in der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt festgelegt sind. Die Nachweise des Sprachenzentrums der Universität Erfurt sind vom Studierenden bei der Abteilung Studium und Lehre einzureichen.

(2) Bis zum Ende des BA-Studiums ist die Beherrschung von Fremdsprachen in einer der folgenden Kombinationen nachzuweisen:

- zwei Sprachen auf Niveau B1,

- eine Sprache auf Niveau B1 und zwei weitere Sprachen auf Niveau A2,

- eine Sprache auf B2 und eine weitere Sprache auf Niveau A2.

(3) Das Latinum wird empfohlen.

(4) Die Fremdsprachenkenntnisse sind während der Orientierungsphase zu erweitern.

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