Universität Erfurt

Sprachenzentrum

Staatswissenschaftliche Fakultät

BA - Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaft

Sprachanforderungen und -nachweise für die Haupt- und Nebenstudienrichtung: Keine Sprachanforderung vorhanden.

MA - Public Policy

§ 3 Voraussetzungen

(1) Die Zulassung zum Studium setzt voraus:

(e) sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift (Spracherfordernis).

(6) Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse wird erbracht durch folgende Ergebnisse in international anerkannten Testverfahren: TOEFL Paper – min. 550; TOEFL Computer – min. 213; IELTS – min. 6,0; Cambridge Certificate of Proficiency in English – A, B oder C. Der Test darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Bei Bewerbern mit englischer Muttersprache oder Studienabschluss von einer englischsprachigen Hochschule ist ein Nachweis nicht erforderlich.

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MA - Soziologie

Die Prüfungsordnung sieht für dieses M.A.-Programm keine sprachlichen Nachweise vor.

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MA - Staatswissenschaften

Die Prüfungsordnung sieht für dieses M.A.-Programm keine sprachlichen Nachweise vor.

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MA - Volkswirtschaftslehre

§ 4 Programmbezogene Zugangsvoraussetzungen

(3) Eine weitere Zulassungsvoraussetzung sind sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift. Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse wird erbracht durch eines der folgenden Ergebnisse in international anerkannten Testverfahren: TOEFL Paper – mind. 500; TOEFL Computer – mind. 172; IELTS – mind. 5,5; Cambridge First Certificate in English – A oder B. Der Test darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Bei Bewerbern mit englischer Muttersprache oder Studienabschluss einer englischsprachigen Hochschule ist ein Nachweis nicht erforderlich.

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