Universität Erfurt

Staatswissenschaftliche Fakultät

Eignungsfeststellungsverfahren

ACHTUNG: Hotline zum Eignungsfeststellungsverfahren

Für alle zukünftigen Studierenden des BA Staatswissenschaften, die am Eignungsfestellungsverfahren teilnehmen, schaltet die Uni Erfurt eine Hotline. Ab dem 04.06. könnt ihr Montag bis Freitag von 14-16 Uhr unter der Nummer 0361/7374598 eure Fragen stellen.

Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren

1. Wen betrifft das Eignungsfeststellungsverfahren der Staatswissenschaftlichen Fakultät?

Eine erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren ist Zugangsvoraussetzung für das Studium in einer Staatswissenschaft (Haupt- und Nebenstudienrichtung Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften und Volkswirtschaftslehre sowie der Nebenstudienrichtung Management).

2. Wie läuft das Eignungsfeststellungsverfahren ab?

Dazu müssen folgende Schritte nacheinander befolgt werden:

  • (vollständiges) Ausfüllen des Online-Formulars als Eignungsfeststellungsverfahren.
  • Abschicken des Onlineformulars (elektronisch)
  • Ausdruck des Onlineformulars, Unterschrift des Bewerbers, postalische Versendung des Onlineformulars sowie der geforderten Unterlagen (nur Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, tabellarischer Lebenslauf, Zertifikate und Nachweise aller zusätzlich angegebenen Qualifikationen) an:
    Universität Erfurt,
    Staatswissenschaftliche Fakultät, Dekanat
    Postfach 90 02 21, 99105 Erfurt
  • Nach Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens erhält jeder Bewerber einen schriftlichen Bescheid über die festgestellte fachspezifische Eignung bzw. Nichteignung. Mit diesem Eignungsfeststellungsbescheid kann die Immatrikulation für den Baccalaureus-Studiengang mit der Haupt- bzw. Nebenstudienrichtung Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften und/oder Volkswirtschaftslehre sowie der Nebenstudienrichtung Management bei der Abteilung Studium & Lehre beantragt werden.

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3. Welche Kriterien fließen in die Feststellung der Eignung ein?

Die fachspezifische Eignung wird durch eine Kombination folgender Merkmale festgestellt:


KriterienAnzahl der EignungspunkteAnmerkungen
a) Grad der Qualifikation der Hochschulzugangsberechtigung

maximal 30 EignungspunkteNUR Kopie der
Hochschulzugangsberechtigung
erforderlich!
b) In der Hochschulzugangsberechtigung
ausgewiesene Leistungen in studiengangspezifischen
Fächern (Mathematik,
Deutsch, eine fortgeführte moderne
Fremdsprache, ein gesellschaftswissenschaftliches
Fach)
maximal 15 EignungspunkteNUR Kopie der
Hochschulzugangsberechtigung
erforderlich!
c) Studiengangspezifische Berufsausbildung
und/oder praktische Tätigkeit mit
staatswissenschaftlichem Bezug
maximal 4 Eignungspunkte Zertifikat/e erforderlich!
d) Fachspezifische Zusatzqualifikationen
und außerschulische Leistungen (gesellschaftliches
[soziales und/oder politisches]
Engagement; Auslandsaufenthalt/
e; Sprachzertifikate)
maximal 10 Eignungspunkte Zertifikat/e erforderlich!
InsgesamtMaximal 59 Eignungspunkte

Bewerber, welche eine Gesamtpunktzahl von mindestens 26 Eignungspunkten nachweisen, erfüllen die besonderen fachspezifischen Anforderungen für die Aufnahme eines Studiums der Staatswissenschaften (Haupt- bzw. Nebenstudienrichtung Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften und/oder Volkswirtschaftslehre sowie der Nebenstudienrichtung Management).

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4. Termin des Eignungsfeststellungsverfahrens?

Teilnahme am Verfahren bis spätestens 15. Juli (Poststempel!; Studienbeginn nur zum Wintersemester). Der Bescheid für die Eignung zum Studium der Staatswissenschaften gilt auch für das kommende Jahr!

5. Wo erhalte ich Hilfe bei Fragen und Problemen?

Bitte lesen Sie die Kurzinformation gründlich durch! Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im Merkblatt und in der Satzung zum Eignungsfeststellungsverfahren.

Falls Sie Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an stawiefv(at)uni-erfurt.de oder staatswissenschaften(at)uni-erfurt.de.

 

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