ACHTUNG: Hotline zum Eignungsfeststellungsverfahren
Für alle zukünftigen Studierenden des BA Staatswissenschaften, die am Eignungsfestellungsverfahren teilnehmen, schaltet die Uni Erfurt eine Hotline. Ab dem 04.06. könnt ihr Montag bis Freitag von 14-16 Uhr unter der Nummer 0361/7374598 eure Fragen stellen.
Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren
1. Wen betrifft das Eignungsfeststellungsverfahren der Staatswissenschaftlichen Fakultät?
Eine erfolgreiche Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren ist Zugangsvoraussetzung für das Studium in einer Staatswissenschaft (Haupt- und Nebenstudienrichtung Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften und Volkswirtschaftslehre sowie der Nebenstudienrichtung Management).
2. Wie läuft das Eignungsfeststellungsverfahren ab?
Dazu müssen folgende Schritte nacheinander befolgt werden:
- (vollständiges) Ausfüllen des Online-Formulars als Eignungsfeststellungsverfahren.
- Abschicken des Onlineformulars (elektronisch)
- Ausdruck des Onlineformulars, Unterschrift des Bewerbers, postalische Versendung des Onlineformulars sowie der geforderten Unterlagen (nur Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, tabellarischer Lebenslauf, Zertifikate und Nachweise aller zusätzlich angegebenen Qualifikationen) an:
Universität Erfurt,
Staatswissenschaftliche Fakultät, Dekanat
Postfach 90 02 21, 99105 Erfurt - Nach Abschluss des Eignungsfeststellungsverfahrens erhält jeder Bewerber einen schriftlichen Bescheid über die festgestellte fachspezifische Eignung bzw. Nichteignung. Mit diesem Eignungsfeststellungsbescheid kann die Immatrikulation für den Baccalaureus-Studiengang mit der Haupt- bzw. Nebenstudienrichtung Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften und/oder Volkswirtschaftslehre sowie der Nebenstudienrichtung Management bei der Abteilung Studium & Lehre beantragt werden.
3. Welche Kriterien fließen in die Feststellung der Eignung ein?
Die fachspezifische Eignung wird durch eine Kombination folgender Merkmale festgestellt:
| Kriterien | Anzahl der Eignungspunkte | Anmerkungen |
|---|---|---|
| a) Grad der Qualifikation der Hochschulzugangsberechtigung | maximal 30 Eignungspunkte | NUR Kopie der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich! |
| b) In der Hochschulzugangsberechtigung ausgewiesene Leistungen in studiengangspezifischen Fächern (Mathematik, Deutsch, eine fortgeführte moderne Fremdsprache, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach) | maximal 15 Eignungspunkte | NUR Kopie der Hochschulzugangsberechtigung erforderlich! |
| c) Studiengangspezifische Berufsausbildung und/oder praktische Tätigkeit mit staatswissenschaftlichem Bezug | maximal 4 Eignungspunkte | Zertifikat/e erforderlich! |
| d) Fachspezifische Zusatzqualifikationen und außerschulische Leistungen (gesellschaftliches [soziales und/oder politisches] Engagement; Auslandsaufenthalt/ e; Sprachzertifikate) | maximal 10 Eignungspunkte | Zertifikat/e erforderlich! |
| Insgesamt | Maximal 59 Eignungspunkte |
Bewerber, welche eine Gesamtpunktzahl von mindestens 26 Eignungspunkten nachweisen, erfüllen die besonderen fachspezifischen Anforderungen für die Aufnahme eines Studiums der Staatswissenschaften (Haupt- bzw. Nebenstudienrichtung Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaften und/oder Volkswirtschaftslehre sowie der Nebenstudienrichtung Management).
4. Termin des Eignungsfeststellungsverfahrens?
Teilnahme am Verfahren bis spätestens 15. Juli (Poststempel!; Studienbeginn nur zum Wintersemester). Der Bescheid für die Eignung zum Studium der Staatswissenschaften gilt auch für das kommende Jahr!
5. Wo erhalte ich Hilfe bei Fragen und Problemen?
Bitte lesen Sie die Kurzinformation gründlich durch! Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im Merkblatt und in der Satzung zum Eignungsfeststellungsverfahren.
Falls Sie Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an stawiefv(at)uni-erfurt.de oder staatswissenschaften(at)uni-erfurt.de.
