Universität Erfurt

Staatswissenschaftliche Fakultät

BA-Studiengänge

Umgang mit BA-Arbeiten ab WS 2011

1. Grundsätze:

Eine BA-Arbeit kann grundsätzlich nur noch in speziell gekennzeichneten Seminaren und Vorlesungen, mit dem Titel „BA-Arbeit: Lehrveranstaltungstitel“, geschrieben werden. In Lehrveranstaltungen, die nicht die Bezeichnung „BA-Arbeit“ im Titel führen, ist das Verfassen einer BA-Arbeit nicht möglich.

Grundsätzlich werden jedoch alle BA-Arbeit-Lehrveranstaltungen auch als Standardlehrveranstaltungen angeboten.

  • Beispiel: Das Seminar „Politische Theorie“ wird sowohl als Standardseminar mit dem Titel „Politische Theorie“ angeboten, als auch als BA-Arbeit-Seminar mit dem Titel „BA-Arbeit: Politische Theorien“.

Es handelt sich dabei nicht um zwei getrennte Veranstaltungen, sondern eine Veranstaltung, welche unter zwei Titeln angeboten wird.

Vorteil: In den vergangenen Semestern, war es für Studenten nur möglich eine Lehrveranstaltung entweder als Standardveranstaltung (6 LP) oder als BA-Arbeit-Veranstaltung (12 LP) zu belegen. Mit der neuen Regelung ergeben sich künftig folgende Möglichkeiten (am Beispiel des im WS 2011 angebotenen Seminars „Politische Theorie“):

  • Sie wollen eine Lehrveranstaltung lediglich als Standardveranstaltung (6 LP) belegen. Dann schreiben Sie sich für die Veranstaltungsvariante OHNE den Zusatz „BA-Arbeit“ im Titel ein. Im gewählten Beispiel also für das Seminar „Politische Theorie“.
  • Sie wollen in der Lehrveranstaltung nur Ihre BA-Arbeit (12 LP) schreiben. Dann schreiben Sie sich für die Veranstaltungsvariante MIT dem Zusatz „BA-Arbeit“ im Titel ein. Im gewählten Beispiel also für das Seminar „BA-Arbeit: Politische Theorie“.
  • Sie wollen die Lehrveranstaltung als Standardveranstaltung (6 LP) belegen UND gleichzeitig in der Lehrveranstaltung Ihre BA-Arbeit schreiben. Dann schreiben Sie sich für beide Varianten der Veran staltung ein. Im gewählten Beispiel also für das Seminar mit dem Titel „Politische Theorie“ und das Seminar „BA-Arbeit: Politische Theorie“.

Die in den zurückliegenden Semestern gültigen Übergangsregelungen verlieren ihre Gültigkeit.

2. Umfang

Nach der Prüfungsordnung sollen 25 Seiten bzw. 12.500 Wörter nicht überschritten werden.

3. Ausgabe:

Das Thema sollte spätestens zur Mitte des Semesters ausgegeben werden, wenn Sie im laufenden Semester ihr Studium beenden wollen.

4. Betreuung durch wissenschaftliche Mitarbeiter:

 Auch wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrbeauftragte können BA-Arbeiten im Rahmen ihrer LV betreuen. In diesem Fall ist jedoch ein Zweitgutachten durch einen Professor (bzw. einen Vertretungsprofessor) nötig. Darum kümmert sich der wissenschaftliche Mitarbeiter bzw. Lehrbeauftragte (ggf. in Absprache mit dem Studierenden).

Wichtiger Hinweis für die Schwerpunktbildung "Politik und Recht"

Für die Bildung eines Schwerpunkts „Politik und Recht“ ist u.a. der Nachweis von mindestens 21 LP aus dem Bereich der Politikwissenschaft erforderlich. Die entsprechenden Veranstaltungen sind nachfolgend aufgelistet. Es kommt nicht darauf an, ob die Veranstaltung als rechtswissenschaftliches oder sozialwissenschaftliches Modul belegt wird.

Bearbeitungsstand: 10.09.2007 Az.: A0E09/212 98 aus der BA-Po-Sta-HN (27.07.2007)
Modulbezeichnung RechtName des Moduls Modulbezeichnung Politik
R ÖR 008Parlamentsrecht und ParlamentspraxisS Anw 013
R ÖR 009Politische ReformprozesseS Anw 011
R ÖR 011Religion und VerfassungS Anw 012
R ÖR 019Internationale Beziehungen und OrganisationenS Anw 002
R ÖR 020Analyse politischer SystemeS Anw 007
R GdR 003Allgemeine StaatslehreS SoT 009
R GdR 004Politikwissenschaftliche Theorien IS SoT 001
R GdR 005Politische SoziologieS Anw 003


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