Rechtswissenschaft an der Staatswissenschaftlichen Fakultät
| Lehrstuhl | Lehrstuhlinhaber |
|---|---|
| Professur für öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte | Prof. Dr. Manfred Baldus |
| Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften | Prof. Dr. Arno Scherzberg |
| Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europäische Integration | Prof. Dr. Hermann-Josef Blanke |
| Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftungsprofessur für Zivil- und Unternehmensrecht | Prof. Dr. Carl-Heinz Witt |
Kooperation mit dem Thüringer Landtag
Inhalte des BA-Studiengangs
Veranstaltungsplan für Studienfachwechsler und Teilzeitstudierende (alte Studienordnung)
Für Studienfachwechsler in den BA-Staatswissenschaften werden folgende Veranstaltungen angeboten:
| Pflichtveranstaltungen nach alter BAStudien- und Prüfungsordnung | Kompensation (, da in neuer Studien- und Prüfungsordnung so nicht mehr vorhanden) |
|---|---|
Gesellschaftsrecht I | Recht des unlauteren Wettbewerbs bzw. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Angebot im Sommersemester) Gesellschaftsrecht I: Grundlagen |
Europarecht I | Staats- und Verfassungsrecht II (Angebot im Sommersemester) |
1 Vorlesung aus den Grundlagen der Rechtswissenschaft | Einführung in die Grundlagen des Rechts (Angebot im Sommersemest |
Q-Phase:
Im Wintersemester muss Methoden und Statistik I angeboten werden, im Sommersemester Methoden undStatistik II (Pflichtveranstaltungen der Q-Phase).
Belegung des Wahlbereichs in der Orientierensphase
Hinweis für alle Studierenden der Haupt- und/oder Nebenstudienrichtung Sozial- oder Rechtswissenschaften (1. Semester; nach Auskunft des Prodekans):
Studierende der Haupt- und/oder Nebenstudienrichtung Rechts- oder Sozialwissenschaften haben innerhalb der Orientierungsphase einen Wahlbereich im Umfang von 9 LP erfolgreich zu absolvieren. Es kann dabei
- für die Sozialwissenschaften aus dem Modulangebot in der O-Phase der Volkswirtschaftslehre und/oder Rechtswissenschaft frei ausgewählt werden, d.h. es kann eine Spezialisierung auf einen der beiden Bereiche erfolgen oder eine Mischung der beiden Studienbereiche.
- für die Rechtswissenschaft aus dem Modulangebot in der O-Phase der Volkswirtschaftslehre und/oder Sozialwissenschaften frei ausgewählt werden, d.h. es kann eine Spezialisierung auf einen der beiden Bereiche erfolgen oder eine Mischung der beiden Studienbereiche.
Aufbau des Studiums
Orientierungsphase (Semester 1 und 2)
In der Orientierungsphase umfasst das rechtswissenschaftliche Studium in der Haupt- wie auch in der Nebenstudienrichtung 18 Leistungspunkte und erstreckt sich auf folgende Gegenstände:
| Modul | Lehrveranstaltung/en des Moduls |
|---|---|
Öffentliches Recht | Vorlesung: Staats- und Verfassungsrecht I: Staatsorganisationsrecht (3 LP) Vorlesung Staats- und Verfassungsrecht II: Grundrechte (3 LP) |
Zivilrecht | Vorlesung: Vertragsrecht I: Grundlagen (3 LP) Vorlesung: Vertragsrecht II Grundlagen (3 LP) |
Grundlagen des Rechts | Vorlesung: Einführung in die Grundlagen des Rechts (3 LP) Übung: Juristisches Arbeiten (3 LP) |
Wahlpflichtbereich: Weitere 9 Leistungspunkte sind aus Pflichtmodulen einer oder beiden Staatswissenschaften (Volkswirtschafts-lehre und/oder Sozialwissenschaften) zu belegen. Bei der Wahl von Modulen aus der Volkswirtschaftslehre ist zu beachten, dass in dieser Staatswissenschaft Module teilweise aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen. Das Modul kann stets nur insgesamt studiert werden!
Qualifizierungsphase (Semester 3 bis 6)
Haupstudienrichtung
In der Qualifizierungsphase müssen in der Hauptstudienrichtung Lehrveranstaltungen im Umfang von 57 Leistungspunkten nachgewiesen werden, von denen 12 Leistungspunkte auf die BA-Arbeit entfallen. Für
die übrigen 45 Leistungspunkte sind bestimmte Wahlpflichtmodule aus dem Öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und den Grundlagen des Rechts zu belegen, sowie ein Seminar und eine komplexe Übung (Fallbearbeitung) zu absolvieren (Vgl. § 3 Anh.1 BA-PO-Sta-HN (2007)).
Schwerpunktbildung
In der Hauptstudienrichtung Rechtswissenschaft wird die Bildung eines interdisziplinären Schwerpunktes "Politik und Recht" oder "Wirtschaft und Recht" empfohlen.
Für die Bildung eines interdisziplinären Schwerpunktes "Politik und Recht" sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Erfüllung der Studienauflagen der Hauptstudienrichtung Rechtswissenschaft sowie der Nebenstudienrichtung Sozialwissenschaften
- Nachweis von mindestens 39 LP aus dem Bereich der Sozialwissenschaften, davon mindestens 21 LP aus dem Bereich der Politikwissenschaft
Für die Bildung eines interdisziplinären Schwerpunktes "Wirtschaft und Recht" sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Erfüllung der Studienauflagen der Hauptstudienrichtung Rechtswissenschaft sowie der Nebenstudienrichtung Volkswirtschaftslehre
- Nachweis von mindestens 39 LP aus dem Bereich der Volkswirtschaftslehre, davon mindestens 15 LP aus dem Bereich der Management (Studienbereich III)
Nebenstudienrichtung
In der Nebenstudienrichtung sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 27 Leistungspunkten nachzuweisen. Dabei sind nach Wahl ein Modul aus den Grundlagen des Rechts und Module aus dem Öffentlichen Recht und/oder dem Zivilrecht zu belegen. In einem der Bereiche ist eine komplexe Übung (Fallbearbeitung) zu absolvieren.
