Sozialwissenschaften an der Staatswissenschaftlichen Fakultät
| Professur | Inhaber/in |
|---|---|
| Prof. Dr. Oliver Kessler | |
Prof. Dr. Guido Mehlkop | |
Prof. Dr. André Brodocz | |
apl. Prof. Dr. Alexander Thumfart | |
Prof. Dr. Frank Ettrich | |
| Prof. Dr. Dietmar Herz (z.Z.beurlaubt) |
Prof. Dr. Manuela Spindler | |
| Franz Haniel-Stiftungsprofessur (Willy Brandt School of Public Policy) | Prof. Dr. Florian Hoffmann |
Inhalte des BA-Studiengangs
Veranstaltungsplan für Studienfachwechsler und Teilzeitstudierende (alte Studienordnung)
Für Studienfachwechsler in den BA-Staatswissenschaften werden folgende Veranstaltungen angeboten:
| Pflichtveranstaltungen nach alter BAStudien-und Prüfungsordnung | Kompensation (da in neuer Studien- und Prüfungsordnung so nicht mehr vorhanden) |
|---|---|
Soziologie I | Elementare Felder der Sozialwissenschaften (Angebot im Wintersemester) |
Politikwissenschaft I | Politikwissenschaftliche Theorien (Angebot im Wintersemester) |
Soziologie II | Sozialstrukturanalyse (Angebot im Sommersemester) |
Politikwissenschaft II | Politikwissenschaft – Politische Ordnungen (Angebot im Sommersemester) |
Wahlpflichtseminar wird im Sommersemester angeboten.
Q-Phase:
Im Wintersemester muss Methoden und Statistik I angeboten werden, im Sommersemester Methoden undStatistik II (Pflichtveranstaltungen der Q-Phase).
Belegung des Wahlbereichs in der Orientierensphase
Hinweis für alle Studierenden der Haupt- und/oder Nebenstudienrichtung Sozial- oder Rechtswissenschaften (1. Semester; nach Auskunft des Prodekans):
Studierende der Haupt- und/oder Nebenstudienrichtung Rechts- oder Sozialwissenschaften haben innerhalb der Orientierungsphase einen Wahlbereich im Umfang von 9 LP erfolgreich zu absolvieren. Es kann dabei
- für die Sozialwissenschaften aus dem Modulangebot in der O-Phase der Volkswirtschaftslehre und/oder Rechtswissenschaft frei ausgewählt werden, d.h. es kann eine Spezialisierung auf einen der beiden Bereiche erfolgen oder eine Mischung der beiden Studienbereiche.
- für die Rechtswissenschaft aus dem Modulangebot in der O-Phase der Volkswirtschaftslehre und/oder Sozialwissenschaften frei ausgewählt werden, d.h. es kann eine Spezialisierung auf einen der beiden Bereiche erfolgen oder eine Mischung der beiden Studienbereiche.
Aufbau des Studiums
Orientierungsphase (Semester 1 und 2)
In der Orientierungsphase umfasst das Studium der Sozialwissenschaften in der Hauptstudienrichtung wie auch in der Nebenstudienrichtung folgende Module und Lehrveranstaltungen:
Pflichtmodule:
| Modul | Lehrveranstaltung/en des Moduls |
|---|---|
Sozialstrukturanalyse (3 LP) | Vorlesung: Sozialstrukturanalyse (3 LP) |
Elementare Felder der Sozialwissenschaften (3 LP) | Vorlesung: Elementare Felder der Sozialwissenschaften (3 LP) |
Politikwissenschaft (3 LP) | Vorlesung: Politikwissenschaft - Politische Ordnungen (3 LP) |
Methoden und Statistik in der Sozialforschung I (3 LP) | Vorlesung: Einführung in die empirische Sozialforschung (3 LP) |
Statistik (6 LP) | Vorlesung: Statistik (3 LP) Übung: Statistik (3 LP) |
Wahlpflichtmodule:
Nachweis eines oder mehrerer Module aus der Studienrichtung Rechtswissenschaften und/oder Volkswirtschaftslehre im Umfang von 9 LP. Bei der Wahl von Modulen aus der Volkswirtschaftslehre ist zu beachten, dass in dieser Staatswissenschaft Module teilweise aus mehreren Lehrveranstaltungen bestehen. Das Modul kann stets nur insgesamt studiert werden!
Qualifizierungsphase (Semester 3 bis 6)
Das Studium der Sozialwissenschaften gliedert sich in der Qualifizierungsphase in folgende drei Bereiche:
- Sozialwissenschaftliche Theorien
- Methoden der empirischen Sozialforschung
- Anwendungsfelder
Hauptstudienrichtung
In den Bereichen 'Sozialwissenschaftliche Theorien' und 'Anwendungsfelder' sind jeweils Module im Umfang von mindestens 12 LP erfolgreich abzuschließen. Im Bereich 'Methoden der empirischen Sozialforschung' sind Module im Umfang von mindestens 6 LP nachzuweisen. Zusätzlich ist eine Schwerpunktbildung in einem der drei Bereiche verpflichtend. Dazu sind in einem der drei Bereiche zusätzlich Module im Umfang von mindestens 9 LP (bei der Wahl von Methoden der empirischen Sozialforschung: 15 LP!) erfolgreich abzuschließen.
- Modul: Politikwissenschaftliche Theorie I (6 LP)
- Modul: Soziologische Theorien I (6 LP)
- Modul: Methoden und Statistik in der Sozialforschung (6 LP)
Schwerpunktbildung
In der Hauptstudienrichtung Sozialwissenschaften kann ein interdisziplinärer Schwerpunkt "Politik und Recht" gebildet werden.
Für die Bildung eines interdisziplinären Schwerpunktes "Politik und Recht" sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Erfüllung der Studienauflagen der Hauptstudienrichtung Sozialwissenschaften sowie der Nebenstudienrichtung Rechtswissenschaft und
- Nachweis von mindestens 39 LP aus dem Bereich der Rechtswissenschaft und
- Nachweis von mindestens 21 LP aus der Politikwissenschaft
Studierende mit der Hauptstudienrichtung Sozialwissenschaften haben für die BA-Arbeit ein Thema aus dem Bereich der Sozialwissenschaften zu wählen.
Der folgenden Liste sind die Zuordnungen für die jeweiligen Veranstaltungen zu entnehmen:
Nebenstudienrichtung
In der Nebenstudienrichtung sind Module im Umfang von mindestens 27 LP erfolgreich zu absolvieren.
- Politikwissenschaftliche Theorien I (6 LP) oder
- Soziologische Theorien I (6 LP)
Der Bereich Anwendungsfelder kann in in der Nebenstudienrichtung als Wahlpflichtmodul gewählt werden (mindestens 6 LP).
