Hinweis
Die Veranstaltung Wirtschaftsverwaltungsrecht wird dem Fachgebiet "Öffentliches Recht" zugeordnet und nicht dem Zivil- und Wirtschaftsrecht. Wir bitten um Beachtung!
Eine entsprechende Änderung der Prüfungsordnung wird derzeit veranlasst. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte im Dekanat.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils der 01. September und für das Sommersemester der 01. März.
Profil des Master - Studiengangs
Ziel des Studiengangs
Mit dem Master Staatswissenschaften ergibt sich für Studierende verschiedener BA – Programme die Möglichkeit zur disziplinären Vertiefung in den Teilgebieten Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft und Wirtschaftswissenschaft, wie auch interdisziplinäre Kombinationen dieser Studienrichtungen. Ziel ist es die Studierenden sowohl auf einen disziplinären oder interdisziplinären Promotionsstudiengang wie auch auf die praktische Tätigkeit im Bereich von Management, Planung und Beratung, in privaten Unternehmen als auch im öffentlichen Sektor und in internationalen Organisationen vorzubereiten.
Inhalt und Aufbau des Studiengangs
Die viersemestrige Regelstudienzeit des Master-Studiengangs Staatswissenschaften umfasst eine dreisemestrige Studienphase und ein Semester zur Erstellung der Masterarbeit.
Es sind zwei Studienrichtungen zu belegen und durch einen Studienwahlbereich zu ergänzen (zum besseren Verständnis siehe Beispielstudienplan).
1. Studienrichtung Rechtswissenschaft
Die Studienrichtung Rechtswissenschaft gliedert sich in die Bereiche öffentliches Recht und Grundlagen, sowie Wirtschafts- und Steuerrecht. Die zugehörigen Themenfelder entnehmen Sie der Modulübersicht.
2. Studienrichtung Sozialwissenschaft
Innerhalb der Studienrichtung Sozialwissenschaft können Module aus dem Bereich der Politikwissenschaft und der Soziologie gewählt werden. Die Modulübersicht gibt einen Überblick zu wählbaren Veranstaltungen.
3. Studienrichtung Wirtschaftswissenschaft
Im Rahmen der Studienrichtung Wirtschaftswissenschaft werden die Bereiche theoretische und empirische Grundlagen, sowie Institutionen und Staat angeboten. Konkrete Veranstaltungen dieser Studienrichtung können Sie der Modulübersicht entnehmen.
Studienaufbau
In zwei Studienrichtungen sind jeweils 30 Leistungspunkte Wahlpflicht. In der Studienrichtung Rechtswissenschaft sind 24 Leistungspunkte entweder aus dem Bereich öffentliches Recht und Grundlagen oder Wirtschafts- und Steurrecht zu erlangen. In der Studienrichtung Sozialwissenschaft sind 24 Leistungspunkte entweder aus dem Bereich Politikwissenschaft oder dem Bereich Soziologie zu erlangen. In der Studienrichtung Wirtschaftswissenschaft sind 12 Leistungspunkte aus dem Bereich theoretische und empirische Grundlagen und 12 Leistungspunkte aus dem Bereich Institutionen und Staat zu erlangen. Mit den 30 Leistungspunkten aus dem Wahlbereich kann eine Studienrichtung vertieft werden, beide Studienrichtungen gleichberechtigt weiter verfolgt und/ oder aus anderen Fächern ein individuelles Profil erstellt werden. Ebenso können leicht 30 Leistungspunkte aus einem Auslandssemester anerkannt werden.
Modulübersicht zum MA - Staatswissenschaften
Studienrichtungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Rechtswissnschaft | Sozialwissenschaft | Wirtschaftswissenschaft | |||
| öffentliches Recht und Grundlagen | Wirtschafts- und Steuerrecht | Politikwissenschaft | Soziologie | Theoretische und empirische Grundlagen | Institutionen und Staat |
- moderne Staalichkeit I - Wirtschafts-verwaltungsrecht | - europäisches Wirtschaftsrecht - Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht - Insolvenzrecht - Steuer- und Bilanzrecht - Steuerrecht | - Demokratie-theorie - Gerechtigkeits-theorie - internationale Organisationen - internationales Regieren - klassische Politische Theorie - moderne Politische Theorie - Politikfeld- analyse - Vergleich politischer System | - empirisches Forschungs-praktikum | - Makro-ökonomie I - Makro-ökonomie II - Mikro-ökonomie I - Mikro-ökonomie II - Ökonometrie I - Ökonometrie II | - Finanzwissen-schaften I - Finanzwissen-schaften II - Organisation I - Organisation II - Wirtschafts-politik I - Wirtschafts-politik II |
Beispielstudienplan mit Auslandsaufenthalt
| Fachsemester | 1. Studienrichtung | 2 Studienrichtung | Wahlbereich |
|---|---|---|---|
| 1. | 18 LP aus den Wahlpflichtmodulen dieser Studienrichtung | 12 LP aus den Wahlpflichtmodulen dieser Studienrichtung | |
| 2. | 12 LP aus den Wahlpflichtmodulen dieser Studienrichtung | 18 LP aus den Wahlpflichtmodulen dieser Studienrichtung | |
| 3. | 30 LP aus dem Auslandsstudium | ||
| 4. | Masterarbeit in 1. oder 2. Studienrichtung | ||
Beispielstudienplan ohne Auslandsaufenthalt
| Fachsemster | 1. Studienrichtung | 2. Studienrichtung | Wahlbereich |
|---|---|---|---|
| 1. | 12 LP aus den Wahlpflichtmodulen dieser Studienrichtung | 12 LP aus den Wahlpflichtmodulen dieser Studienrichtung | 6 LP aus erster oder zweiter Studienrichtung bzw. aus anderem Fach |
| 2. | 12 LP aus den Wahlpflichtmodulen dieser Studienrichtung | 12 LP aus den Wahlpflichtmodulen dieser Studienrichtung | 6 LP aus erster oder zweiter Studienrichtung bzw. aus anderem Fach |
| 3. | 6 LP aus den Wahlpflichtmodulen dieser Studienrichtung | 6 LP aus den Wahlpflichtmodulen dieser Studienrichtung | 18 LP aus erster oder zweiter Studienrichtung bzw. aus anderem Fach |
| 4. | Masterarbeit in 1. oder 2. Studienrichtung | ||
Prüfungs- und Leistungspunktesystem
Die Masterprüfung besteht aus studienbegleitenden Lehrveranstaltungsprüfungen, die in den Lehrveranstaltungen der ersten und zweiten Studienrichtung, sowie im Wahlbereich abzulegen sind, zuzüglich der Masterarbeit. Für jede Lehrveranstaltungsprüfung gibt es eine Lehrveranstaltungsnote. Durch bestandene Lehrveranstaltungsprüfungen wird der studien- und prüfungsrelevante Arbeitsaufwand in Leistungspunkten (LP) nachgewiesen.
Sprachanforderungen
Es werden keine speziellen Sprachkenntnisse verlangt, jedoch sind für ein MA Studium gute englische Sprachkenntnisse erforderlich. Ein Teil der Lehrveranstaltungen findet in englischer Sprache statt.
Auslandaufenthalt
Die Universität Erfurt unterhält zahlreiche Kooperationsverträge mit ausländischen Hochschulen, so dass für die Studierenden die Möglichkeit eines Studienaufenthalts an einer Universität außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht.
Zugangsvoraussetzungen
Im Allgemeinen richten sich die Zugangsvoraussetzungen für den MA - Staatswissenschaften nach den Festlegungen des § 8 M-RPO der Universität Erfurt.
Darüber hinaus wird ein überdurchschnittlicher Bachelor - Abschluss in einer ersten staatswissenschaftlichen Studienrichtung (Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft) im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten, sowie einer zweiten staatswissenschaftlichen Studienrichtung (Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft) von mindestens 30 Leistungspunkten vorausgesetzt.
Über Abweichungen von diesen programmbezogenen Voraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss. In geeigneten Fällen dürfen dem Kandidaten Auflagen in Form von zu belegenden Studieneinheiten gemacht werden.
Ansprechpartner
| Studienrichtung | Studienfachberater/ in | Sprechstunde |
|---|---|---|
| Rechtswissenschaft | Prof. Dr. Carl-Heinz Witt Lehrgebäude 1/203, Tel.: 0361/737-4730 carl-heinz.witt(at)uni-erfurt.de | Donnerstag, 14 - 17 Uhr |
| Sozialwissenschaften | PD Dr. Alexander Thumfart Lehrgebäude 1/243, Tel.: 0361/737-4971 alexander.thumfart(at)uni-erfurt.de | Dienstag, 14:30 - 16 Uhr |
| Wirtschaftswissenschaften | Prof. Sr. Dominik Maltritz Lehrgebäude 1/138, Tel.: 0361/737-4621 dominik.maltritz(at)uni-erfurt.de | Donnerstag, 15 - 16 Uhr |
Die Prüfungsordnung zum neuen MA - Staatswissenschaften kann mit Hilfe des unten stehenden Link heruntergeladen werden.
Wichtiger Hinweis zur Prüfungsordnung: Die Veranstaltung "Wirtschaftsverwaltungsrecht" gehört zum Bereich "öffentliches Recht" und nicht wie angegeben zum "Zivilrecht". Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Belegung!
