Die Thüringer Hochschulen haben Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung gemäß § 4 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes (ThürHGEG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. Nr. 18/2006 S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Februar 2010 (GVBl. S. 26), zu erheben.
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