Universität Erfurt

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz (AGG) ist mit Wirkung vom 18.08.2006 in Kraft getreten. Ein Ziel des AGG ist es, die Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen eines Diskriminierungsmerkmals (Rasse oder ethnische Herkunft,  Geschlecht, Religion oder Weltanschauung , Behinderung, Alter, sexuelle Identität) zu schützen. Daher darf kein/e Beschäftigte/r wegen eines solchen schlechter behandelt werden als ein/e andere/r in einer vergleichbaren Situation.

Beschwerdestelle gemäß AGG

Die Universität begrüßt die Absicht des Gesetzes, Benachteiligungen in Ausbildung und Beruf zu unterbinden und identifiziert sich mit den Zielen des AGG.

Um Diskriminierungen frühzeitig entgegenzuwirken, können sich Beschäftigte, die sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis benachteiligt fühlen, an die an der Universität eingerichtete Beschwerdestelle wenden.

Dr. iur. Anja Nehrig

Verwaltungsgebäude, Raum 0134

Funktion: Abteilungsleiterin Personal und Recht

Dr. Silvia Andree

Mitarbeitergebäude 1, Raum 806

Funktion: Lehrkraft für besondere Aufgaben

Beschwerden sind schriftlich (Schreiben oder E-Mail) an die Beschwerdestelle zu richten.

Ihre Beschwerde wird zunächst universitätsintern geprüft und selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.

Links zu den Gesetzestexten

Allg. Gleichbehandlungsgesetz

Arbeitsgerichtsgesetz (§61b)

 

Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben des Präsidenten vom 23.07.2007.

Für rechtliche Fragen steht Ihnen die Abteilung Personal und Recht (Frau Ass jur. Kneipel, Tel. 5264 oder Frau Dr. Nehrig) zur Verfügung.

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