Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz (AGG) ist mit Wirkung vom 18.08.2006 in Kraft getreten. Ein Ziel des AGG ist es, die Beschäftigten vor Benachteiligungen wegen eines Diskriminierungsmerkmals (Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung , Behinderung, Alter, sexuelle Identität) zu schützen. Daher darf kein/e Beschäftigte/r wegen eines solchen schlechter behandelt werden als ein/e andere/r in einer vergleichbaren Situation.
Beschwerdestelle gemäß AGG
Die Universität begrüßt die Absicht des Gesetzes, Benachteiligungen in Ausbildung und Beruf zu unterbinden und identifiziert sich mit den Zielen des AGG.
Um Diskriminierungen frühzeitig entgegenzuwirken, können sich Beschäftigte, die sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis benachteiligt fühlen, an die an der Universität eingerichtete Beschwerdestelle wenden.
Dr. iur. Anja Nehrig
Verwaltungsgebäude, Raum 0134
- +49(0)361/737-5251
- +49(0)361/737-5259
- anja.nehrig(at)uni-erfurt.de
Funktion: Abteilungsleiterin Personal und Recht
Dr. Silvia Andree
Mitarbeitergebäude 1, Raum 806
- +49(0)361/737-2235
- +49(0)361/737-5009
- silvia.andree(at)uni-erfurt.de
Funktion: Lehrkraft für besondere Aufgaben
Beschwerden sind schriftlich (Schreiben oder E-Mail) an die Beschwerdestelle zu richten.
Ihre Beschwerde wird zunächst universitätsintern geprüft und selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.
Links zu den Gesetzestexten
Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben des Präsidenten vom 23.07.2007.
Für rechtliche Fragen steht Ihnen die Abteilung Personal und Recht (Frau Ass jur. Kneipel, Tel. 5264 oder Frau Dr. Nehrig) zur Verfügung.
