Leitung und Organe
Die Grundordnung der Universität Erfurt regelt in § 3 bis § 10 die Leitung der Hochschule durch das Präsidium (den Präsidenten, die Vizepräsidenten und den Kanzler) und definiert die Aufgaben von Hochschulrat, Senat und Gleichstellungsbeauftragter.


