Universität Erfurt

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Hochschulrat

Stimmberechtigte Mitglieder des Hochschulrats der Universität Erfurt

v.l.n.r.: Werner Dieste, Jürgen Chr. Regge, Prof. Dr. Friederike Klippel (Vorsitzende des Hochschulrates), Wolfgang Kühnhold, Prof. Dr. Luise Schorn-Schütte, Prof. Dr. Benedikt Kranemann, Prof. Dr. Tilmann Betsch, nicht im Bild: Prof. Dr. Christoph Engel
v.l.n.r.: Werner Dieste, Jürgen Chr. Regge, Prof. Dr. Friederike Klippel (Vorsitzende des Hochschulrates), Wolfgang Kühnhold, Prof. Dr. Luise Schorn-Schütte, Prof. Dr. Benedikt Kranemann, Prof. Dr. Tilmann Betsch, nicht im Bild: Prof. Dr. Christoph Engel

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Nähere Informationen zu den Mitgliedern:

Lebenslauf_Mitglieder_kurz_Mai_2011.pdf

Beratendes Mitglied

  • der Präsident der Universität Erfurt, Herr Prof. Dr. Kai Brodersen

Teilnahmeberechtigt mit Rederecht

  • die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Prof. Dr. Sabine Schmolinsky
  • die Vorsitzende des Personalrates, Frau Andrea Scholz   
  • ein Mitglied des Studierendenrates, Herr Till Kölbel

Aktuelle Tagungstermine des Hochschulrates der Universität Erfurt:

Do. 14.06.2012  09:00 Uhr

Mi. 25.04.2012  Mitteilung an die Hochschulöffentlichkeit (*.pdf)

Do. 26.01.2012  Mitteilung an die Hochschulöffentlichkeit (*.pdf)

Fr.  25.11.2011  Mitteilung an die Hochschulöffentlichkeit (*.pdf)

Alle Sitzungstermine und öffentliche Mitteilungen aus den Jahren 2008-2011 sowie Fotos des Hochschulrates von Besichtigungen und Veranstaltungen an der Universität Erfurt finden Sie unter ARCHIV.

Aufgaben des Hochschulrates:

Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung der Universität und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebotes. Er ist für die Wahl und Abwahl des Präsidenten und des Kanzlers zuständig. Die Grundordnung der Universität, die Struktur- und Entwicklungspläne sowie die Grundsätze für die Ausstattung der Mittelverteilung bedürfen seiner Beschlussfassung, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Senats. Der Hochschulrat nimmt Stellung vor dem Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Universität mit dem Ministerium, zu Entscheidungen des Präsidiums nach § 3 Abs. 2 S. 2 Nr. 10 und zu den Anträgen nach § 4 ThürHG. Des Weiteren nimmt der Hochschulrat den Jahresbericht des Präsidiums entgegen.

Quelle: Grundordnung der Universität Erfurt

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Ihr Kontakt für Anliegen und Fragen zum Hochschulrat:

Cornelia Behn

Verwaltungsgebäude
Raum 214

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