Hallenordnung
vom 01.10.2002
Mit dem Betreten der Sporthalle erkennen Sie nachfolgende Hallenordnung an:
- Berechtigt zur Nutzung der Sporthalle sind:
- die Teilnehmer an der Sportausbildung im Rahmen des Sportlehrerstudiums sowie ausgewählter Lehrangebote der Universität
- die eingeschriebenen Teilnehmer in den Gruppen des Erfurter Hochschulsports
- Fremdnutzer, insbesondere der Universitätssportverein, wenn sie einen gültigen Nutzungsvertrag mit der Universität abgeschlossen haben.
- Die allgemeinen Benutzungszeiten mit Ausnahme der Wochenenden, der gesetzlichen Feiertage und der Ferien regeln sich nach dem Semesterbelegungsplan.
- Weitere Benutzungszeiten (Wettkämpfe, Lehrgänge, Trainingslager usw.) sind mit der Universität Erfurt, vertreten durch das Fachgebiet Sport- und Bewegungswissenschaften zuvor schriftlich festzulegen.
- Den Benutzern ist untersagt ihr Nutzungsrecht ganz oder teilweise an Dritte abzutreten. Fremdnutzer haben die Pflicht, sich in das Hallennutzungsbuch einzutragen.
- Die Sporthalle darf nur in sauberen Sportschuhen betreten werden. Sportschuhe mit Stollen und Straßenschuhe sind nicht gestattet.
Sportschuhe, die außerhalb der Sporthalle getragen werden, gelten als Straßenschuhe!
Der Judoraum darf nur in Strümpfen oder barfuss betreten werden!
Bei Wettkämpfen muss der Veranstalter für einen Zuschauerbereich sorgen, der nur mit sauberen Schuhen betreten werden darf. - Ballspielen gegen die heruntergelassenen Zwischenwände ist verboten!
- Das Rauchen ist in allen Räumen verboten!
- Die Benutzung von Glasflaschen ist im gesamten Hallenbereich verboten!
- Kaugummi ist grundsätzlich in die Abfallbehälter zu entsorgen.
- Ohne verantwortlichen Leiter (Sportlehrer, Übungsleiter) ist das Betreten der Sporthalle und der Nebenräume nicht gestattet.
- Jeder verantwortliche Leiter sorgt für die Einhaltung der Hallenordnung.
- Er hat als erster die Sporthalle (bzw. den ihm zugewiesenen Bereich) zu betreten und als letzter diese zu verlassen, nachdem er sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Sporthalle überzeugt hat.
- Er kontrolliert die Sicherheit der Geräte und sorgt nach Übungsende für deren ordnungsgemäßes Wegräumen. Festgestellte Mängel werden unverzüglich dem Hallenwart gemeldet bzw. im Hallennutzungsbuch festgehalten.
- Am Ende des Tages ist beim Verlassen und Zuschließen der Halle und Nebenflächen sicherzustellen, dass sich keine Personen in der Halle und den Nebenräumen befinden, die Wasser- und Stromverbraucher abgeschaltet sowie Fenster und Türen verschlossen sind.
- Haftung
- Die Universität haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Sachen.
- Die Haftung für Fahrräder und Fahrzeuge aller Art, die von Teilnehmern an den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt sind, wird von der Universität nicht übernommen. Das Abstellen von Fahrrädern und Fahrzeugen aller Art ist nur auf den dafür ausgewiesenen Stell- und Parkplätzen gestattet.
- Schadenersatz
Beschädigungen an der Sporthalle und den Nebenräumen, die Beschädigung von beweglichen Sachen in der Sporthalle sind vom jeweiligen Fremdnutzer zu ersetzen, wenn der Schaden während der Übungszeit eingetreten ist. - Die Mitarbeiter des Fachbereichs Sport- und Bewegungswissenschaften und das Hallenpersonal sind für die Durchsetzung dieser Ordnung verantwortlich und gegenüber den Nutzern weisungsberechtigt.
- Verstöße gegen die Hallenordnung werden entsprechend geahndet bis hin zum Entzug des Nutzungsrechts.
Der Präsident
der Universität Erfurt
Beachplatzordnung
Mit Betreten des Beachplatzes erkennen Sie nachfolgende Beachplatzordnung an:
- Berechtigt zur Nutzung sind nur Inhaber einer Beachplatzkarte, die über das Einschreibesystem bzw. das Anmeldeformular für Gäste gebucht wurde.
- Der Platz ist nur zweckgebunden zu nutzen.
- Geräte und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
- Der Sand ist von Fremdkörpern und Verschmutzung freizuhalten, gegebenenfalls sind diese zu entfernen (z. B. Steine).
- Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
- Mängel und Schäden sind dem Hallenpersonal mitzuteilen.
- Nach der Nutzung ist die Sandfläche zu ebenen und Vertiefungen auszugleichen.
- Für die Nutzung der Umkleide- und Sanitäreinrichtung in der Sporthalle gilt die Hallenordnung.
- Für die Entfernung des Sandes vom Körper sind Dusche und Besen auf dem Beachplatz zu nutzen.
- Innerhalb der Umzäunung des Beachplatzes ist es verboten:Glasflaschen zu verwenden.
- Zu rauchen.
- Bratroste zu benutzen.
- Fahrräder abzustellen oder innerhalb und außerhalb am Zaun anzuschließen/anzulehnen
- Hunde mitzubringen.
- Die Regelungen zu Haftung und Schadenersatz entsprechen denen der Hallenordnung.
- Verstöße gegen die Beachplatzordnung werden entsprechend geahndet bis hin zum Entzug des Nutzungsrechtes.
USV Erfurt e.V.


