1. Öffnungszeiten
Die Computerpools (Raum 305, Raum 306, Raum 307 und Raum 308) im Lehrgebäude 2 sind Montag bis Freitag von 7.00 bis 21.00 Uhr geöffnet.
Vorrang bei der Vergabe von Rechenzeit haben Lehrveranstaltungen. Die Reservierung der Pools für diese Zeiten erfolgt durch Absprache mit dem Leiter des Rechenzentrums. Die Raumbelegungspläne sind an geeigneter Stelle ausgehängt.
In den freien Zeiten können die Kabinette durch Nutzungsberechtigte genutzt werden.
2. Zugangsberechtigung
Die PC-Pools stehen allen Universitätsangehörigen (Mitarbeitern und Studierenden) zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist eine Anmeldung im Rechenzentrum.
Studierende anderer Einrichtungen können für jeweils ein Semester befristet eine Zugangsberechtigung erhalten, die für jedes weitere Semester verlängert werden kann.
Sonstige Personen müssen die Nutzung der Pools beim Leiter des Rechenzentrums beantragen.
Bei mehrfachen oder groben Verstößen gegen diese Nutzerordnung kann die Zugangsberechtigung durch den Leiter des Rechenzentrums verweigert oder entzogen werden.
Nach der Exmatrikulation besteht kein Anspruch mehr auf Nutzung des Accounts. Jeder Nutzer ist selbst verantwortlich, seine persönlichen Daten bis zur Exmatrikulation zu sichern.
3. Schlüsselordnung
Die Schlüssel zu den PC-Räumen werden im Rechenzentrum während der Dienstzeiten gegen Unterschrift ausgegeben. Die Übergabe eines Schlüssels an einen anderen Nutzer ist ebenfalls dort zu quittieren.
4. Hinweise zur Arbeit am Rechner
Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seinem Anmeldenamen ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die rechtlichen Konsequenzen.
Passwörter dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Nach Beenden der Arbeit muss sich der Nutzer am Rechner ordnungsgemäß abmelden.
5. Nutzung der Rechentechnik
- Ihnen stehen auf unseren Servern 200MB für Daten (z.B. Laufwerk h:) sowie 100MB für Mail zu Verfügung. Wir empfehlen, gelesene E-Mails und größere Dateien regelmäßig zu löschen. Mangelnder Speicherplatz kann dazu führen, dass der PC blockiert und Daten verloren gehen. Wenn das Postfach mehr als 90% gefüllt ist, erhaölten Sie eine Warnmeldung.
- Während einer Sitzung steht Ihnen in den PC-Pools des RZ das lokale Laufwer e: zur freien Verfügung. Ihre Daten auf diesem Laufwerk sollten nach Beendigung der Arbeit wieder gelöscht werden, damit Nachnutzer diese nicht missbräuchlich verwenden können.
- Den Nutzern ist untersagt, Software und Spiele jeglicher Art zu installieren.
- Veränderungen an der installierten Software sind nicht gestattet.
- Die angebotenen Rechnerleistungen dürfen nicht für kommerzielle Zwecke (kommerzielle Datenübertragung, Dienstleistungen für Dritte, Kettenbriefe, Filesharing ...) genutzt werden.
- Unberechtigte Zugriffe auf Server sind nicht erlaubt.
- Für die Datensicherung ist jeder selbst verantwortlich. Vom Rechenzentrum wird keine Haftung übernommen.
- Der Drucker OCE VP 1055, der sich auf dem Flur der PC-Pools des Rechenzentrums befindet, ist eine Kombination aus DFrucker und Kopierer und kann mittels Kopierkarte, die Sie käuflich in der Uni-Bibliothek erwerben können, benutzt werden.
6. Verhalten in den PC-Pools
Die Einnahme von Speisen und Getränken sowie das Rauchen ist verboten. Ebenso dürfen keine Speisen und Getränke auf den Arbeitsplätzen abgestellt werden.
Jeder Nutzer muss sich so verhalten, dass die anderen Nutzer durch ihn nicht gestört oder behindert werden.
Bei Verstößen gegen die Betriebsregeln und die Nutzerordnung ist mit dem Entzug der Nutzungsberechtigung zu rechnen!
7. Regeln zur Bildung des Passwortes
- Länge mindestens 7 - höchstens 20 Zeichen.
- Erlaubt sind nur die Grundbuchstaben a-z, A-Z, Ziffern und Sonderzeichen.
- Nicht erlaubt sind Umlaute, ß, Buchstaben mit Akzenten ect.
- Groß- und Kleinschreibung wird unterschieden.
- Das Passwort muß mindestens 2 Kleinbuchstaben und 2 Ziffern enthalten.
- Alte Passwörter dürfen nicht wieder benutzt werden.
Vorläufig bleibt ein geändertes Passwort wie bisher 10 Jahre gültig.
8. Anfangspasswörter
Die Anfangspasswörter werden wie folgt gebildet:
- die 2 Anfangsbuchstaben des Vornamens
- die 3 letzten Ziffern der Matrikelnummer
- die 2 Anfangsbuchstaben des Geburtortes
- alle Buchstaben sinf Kleinbuchstaben
Sollte einer der Buchstaben ein Umlaut oder ein ß sein, so wird er durch die zweibuchstabige Umschreibung ersetzt. In diesen Fällen hat das Anfangspasswort 8 oder 9 Zeichen.
Akzente ect. werden auf den Grundbuchstaben zurückgeführt.
Wie bissher gilt das Anfangspasswort nur einmal, muß somit gleich geändert werden.
