Das Electronic Text Center (ETC) der Universitätsbibliothek Erfurt ist der zentrale Open Access Publikationsdienstleister der Universität Erfurt.
Das ETC publiziert ausschließlich elektronisch und Open Access.
Open Access bedeutet, dass alle Publikationen des ETC im virtuellen Repositorium der Universität, das in die Digitale Bibliothek Thüringen integriert ist, abgelegt werden und dort weltweit und dauerhaft zur Verfügung stehen. Deshalb wird die Datenintegrität jeder Publikation mittels geeigneter Verschlüsselungsverfahren gesichert, und jede Veröffentlichung wird mit einem Uniform Resource Name (URN) zur eindeutigen und beständigen Identifikation versehen. Zur Langzeitarchivierung erfolgt die Publikation im PDF A-Format. Open Access schließt den Schutz des Urhebers/Autors unter Verwendung des gesetzlichen Standardschutzes „Alle Rechte vorbehalten“ ein. Alternativ kann eine Creative Commons-Lizenz vergeben werden.
Mit der Autorin/dem Autor wird ein Veröffentlichungsvertrag abgeschlossen.
Das ETC verbreitet die Publikation, indem es die Einspeisung der bibliographischen Daten in die lokalen und überregionalen Kataloge garantiert und auf diesem Weg den Nachweis in globalen Suchmaschinen und Portalen ermöglicht.
Außerdem meldet das ETC jede Publikation an die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena und an die Deutsche Nationalbibliothek gemäß Pressegesetz.
Der Veröffentlichungsvertrag regelt die rechtlichen Grundlagen zwischen dem/r AutorIn und dem Electronic Text Center (ETC) der Universitätsbibliothek Erfurt.
Das Wichtigste kurz gefasst:
Diese Zusammenfassung basiert auf dem Veröffentlichungsvertrag des ETC der Universitätsbibliothek Erfurt. Der Veröffentlichungsvertrag ist die rechtlich verbindliche Grundlage für die Veröffentlichung Ihres Dokuments in der DBT. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Urheberrechts.
Bei Studienabschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplom- und Magisterarbeiten) bietet das Electronic Text Center (ETC) die Möglichkeit der elektronischen Publikation auf Empfehlung der betreuenden DozentInnen.
Der/Die DozentIn genehmigt die Abgabe der Studienabschlussarbeit in elektronischer Form durch Unterschrift auf dem Anhang zum Veröffentlichungsvertrag. Das ETC sorgt für die Veröffentlichung der Studienabschlussarbeit in der Digitalen Bibliothek Thüringen (DBT) sowie für den Nachweis im Online-Katalog der Universitätsbibliothek Erfurt.
Juristische Grundlage der elektronischen Veröffentlichung ist der unterschriebene Veröffentlichungsvertrag inkl. der Veröffentlichungsempfehlung durch die Unterschrift des/r DozentIn. Nach Veröffentlichung in der DBT erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail.
Ihre jeweilige Promotionsordnung gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre Disseration auf elektronischem Wege zu veröffentlichen und demzufolge brauchen Sie nur eine geringere Anzahl gedruckter Exemplare abgeben.
Der Promotionsausschuss genehmigt die Abgabe der Dissertation in elektronischer Form. Das Electronic Text Center (ETC) sorgt für die Veröffentlichung der Dissertation im Internet durch Publikation in der Digitalen Bibliothek Thüringen (DBT) sowie für den Nachweis im Online-Katalog der Universitätsbibliothek Erfurt.
Juristische Grundlage der elektronischen Publikation ist durch die jeweiligen Promotionsordnungen der Fakultäten und durch den Veröffentlichungsvertrag geregelt.
Wird in der Promotionsordnung ein Lebenslauf verlangt, beschränken Sie die Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen bitte auf Ihren beruflichen Werdegang und legen Sie diesen den gedruckten Belegexemplaren bei. Eine Einbindung in die elektronische Publikation ist nicht notwendig.
Die Abgabe der elektronischen Version, zuzüglich der in der Promotionsordnung vorgeschriebenen Anzahl an gedruckten Belegexemplaren, erfolgt direkt an das ETC. Nach Veröffentlichung in der DBT erhalten Sie sowie der/die Vorsitzende der Prüfungskommission über das zuständige Dekanat eine entsprechende Benachrichtigung.
Auch die Habilitationsordnung sieht die Möglichkeit einer elektronischen Publikation vor, erfordert aber keine Abgabe von Belegexemplaren an die Universitätsbibliothek Erfurt.
Bei der Erstpublikation von Qualifikations- und Studienabschlussarbeiten sind Besonderheiten zu beachten, die Sie im Folgenden finden.
Die jeweilige Promotionsordnung der Universität Erfurt gibt an, wie viele gedruckte Belegexemplare neben der Textdatei abgegeben werden müssen. Wird in der Promotionsordnung ein Lebenslauf verlangt, sollten die Angaben aus Gründen des Datenschutzes auf den beruflichen Werdegang beschränkt werden. Der Lebenslauf ist den gedruckten Belegexemplaren beizufügen. Neben dem Veröffentlichungsvertrag müssen eine im Dekanat der das Promotions-verfahren durchführenden Fakultät unterschriebene Zustimmungserklärung der Fakultät und eine von der Doktorandin/dem Doktoranden unterzeichnete Erklärung zur Übereinstimmung von digitaler und gedruckter Version der Qualifikationsarbeit eingereicht werden. Alle erforderlichen Unterlagen sind dem ETC zu übergeben. Das Format der Textdatei ist im Vorfeld mit dem ETC abzustimmen. Nach erfolgter Publikation durch das ETC erhalten die Doktorandin/der Doktorand und die/der Vorsitzende der Prüfungskommission über das Dekanat eine entspre-chende Benachrichtigung.
Neben dem Veröffentlichungsvertrag müssen eine im Dekanat der das Habilitationsverfahren durchführenden Fakultät unterschriebene Zustimmungserklärung der Fakultät und eine von der Habilitandin/dem Habilitanden unterzeichnete Erklärung zur Übereinstimmung von digitaler und gedruckter Version der Qualifikationsarbeit eingereicht werden.
Neben dem Veröffentlichungsvertrag müssen eine von der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor unterschriebene Veröffentlichungsempfehlung und eine von den Studierenden unterzeichnete Erklärung zur Übereinstimmung von digitaler und gedruckter Version der Abschlussarbeit eingereicht werden.
Für die ProfessorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Universität Erfurt bietet das Electronic Text Center (ETC) Beratung zum Verfahren bei Erst- und Zweitpublikationen an. Nach Anmeldung Ihres Publikationswunsches sorgt das ETC für die Veröffentlichung der elektronischen Publikation in der Digitalen Bibliothek Thüringen (DBT) sowie für den Nachweis im Online-Katalog der Universitätsbibliothek Erfurt. Juristische Grundlage der elektronischen Veröffentlichung ist der unterschriebene Veröffentlichungsvertrag sowie ggf. die Berechtigung zur elektronischen Zweitpublikation in der DBT. Nach Veröffentlichung in der DBT erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail.
Für externe ProfessorInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen sowie ehemalige Studierende, die eine Arbeit aus in ihrer Zeit an der Universität Erfurt rückwirkend elektronisch veröffentlichen möchten, bieten wir genauso wie für unsere derzeitigen ProfessorInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Beratung zur Open-Access-Publikation an. Nach Anmeldung Ihres Publikationswunsches wird individuell geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung erfüllt sind. Im positiven Fall sorgt das Electronic Text Center (ETC) für die Veröffentlichung der elektronischen Publikation in der Digitalen Bibliothek Thüringen (DBT) sowie für den Nachweis im Online-Katalog der Universitätsbibliothek Erfurt. Juristische Grundlage der elektronischen Veröffentlichung ist der unterschriebene Veröffentlichungsvertrag sowie ggf. die Berechtigung zur elektronischen Zweitpublikation in der DBT. Nach Veröffentlichung in der DBT erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail.
Wer eine Hochschullaufbahn anstrebt und in diesem Zusammenhang eine Verlagspublikation seiner Qualifikationsschrift vorweisen muss, ist gut beraten, sein zweigleisiges Publikationsvorhaben im Vorfeld sorgfältig zu planen. Der Veröffentlichungsvertrag des Electronic Text Centers (ETC) räumt jeder/m AutorIn ein Zweitveröffentlichungsrecht ein. Für eine Zweitpublikation wird jedoch auch eine analoge Lizenz des eingebundenen Verlags benötigt.
Das internationale Portal Sherpa/Romeo informiert über die Open Access-Leitlinien sehr vieler Wissenschaftsverlage. Die Informationen des Portals sind rechtlich weder ausreichend noch bindend. Das Recht auf eine zusätzliche Open Access Publikation muss im Veröffentlichungsvertrag mit dem Verlag entweder als Erstpublikation über das ETC oder als Zweitpublikation nach einer Embargofrist über das ETC ausdrücklich eingeräumt sein.
Wenn das nicht möglich ist, muss die Autorin/der Autor sich zwischen einer schnellen und kostenfreien Open Access Veröffentlichung über das ETC und einer mehr Zeit in Anspruch nehmenden und Kosten verursachenden Verlagspublikation entscheiden. Immer mehr Wissenschaftsverlage bieten inzwischen Open Access Geschäftsmodelle an, allerdings nicht kostenfrei. Es werden Publikationsgebühren (Article Processing Charges) erhoben.
Wer nachträglich eine Verlagserstpublikation über das ETC Open Access veröffentlichen möchte, sei auf folgenden Sachverhalt hingewiesen: