Akkreditierung, Studiengangsentwicklung und Qualitätssicherung

Im Sinne einer konsequenten Stärkung der Autonomie der Hochschulen, stehen diese durch den Staat und die Gesellschaft auch vor der Herausforderung, die ihnen zur Verfügung stehenden größeren Freiräume durch die Gestaltung ihrer eigenen Entwicklungen, Strukturen und Organisationen auszufüllen. Demnach ist es folgerichtig, dass die Kultusministerkonferenz in ihrem Beschluss zur Qualitätssicherung in der Lehre vom 22.09.2005, die Qualitätsentwicklung und -sicherung im Hochschulbereich als primäre Aufgaben der Hochschulen konstatiert.
Um den wachsenden Anforderungen von Gesellschaft, Wissenschaft und Berufswelt gerecht zu werden, sieht es die Universität Erfurt als ihre zentrale Aufgabe an, die Qualität ihrer Studienangebote zu sichern und eine qualitätsvolle Lehre bereitzuhalten. Zu diesem Ziel hat sie sich auch in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land Thüringen verpflichtet.
In diesem Verständnis hat die Universität folgende Kernelemente nachhaltiger Qualitätssicherung in der Lehre für sich identifiziert:
- Interne Akkreditierung
- Evaluationssystem ausgerichtet am student-life-cycle unter Einsatz folgender Instrumente:
- Studienanfängerinnen- bzw. Studienanfängerbefragung
- Systemevaluation
- Letztsemesterbefragung
- kontinuierliche Lehrevaluationen
- qualitative Evaluationen
- Mentorenprogramm für BA-Studierenden
Angebote zur hochschuldidaktischen Kompetenzentwicklung
Zusammenarbeit mit Thüringer Hochschulen