Nach der fristgerechten Abgabe der Arbeit heist es: Warten!
Der Prüfungsordnung zufolge haben Gutachter/innen eine Frist zur Erstellung der Gutachten von 8 Wochen nach Erhalt der Arbeit. Bitte beachten Sie, dass der Termin für die Abgabe der Arbeit damit nicht gleichzusetzen ist, weil zunächst noch die formale Weiterbearbeitung und Verteilung erfolgen muss.
Liegen beide Gutachten vor, erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Werktags nach Eingang des letzten Gutachtens eine Benachrichtigung per Mail, dass Sie Ihren Leistungsschein in der ESE abholen können. Eine Kopie des Leistungsscheins wird an Studium und Lehre versendet.
Kommt es zu Verzögerungen, kann das folgende Gründe haben:
Bei Nicht-Bestehen: Wird in mindestens einem Gutachten die Note 5,0 erteilt, gilt die Arbeit als nicht bestanden. In diesem Fall kontaktieren wir Sie und erläutern Ihnen im persönlichen Gespräch das weitere Vorgehen. Nicht-Bestehen geht häufig nicht mit erheblichen Verzögerungen einher.
Semester | Abgabe des Antrages (digital) | Themenausgabe | Beginn der Bearbeitungszeit | Abgabe der Arbeit |
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Winter 2020/21 | bis 10.08.2020 | ab 10.09.2020 | 10.09.2020 | 10.02.2021 |
Sommer 2021 | bis 11.01.2021 | ab 19.02.2021 | 19.02.2021 | 19.07.2021 |
Winter 2021/22 | bis 10.08.2021 | ab 10.09.2021 | 10.09.2021 | 10.02.2022 |
Sommer 2022 | bis 11.01.2022 | ab 14.02.2022 | 14.02.2022 | 14.07.2022 |
Winter 2022/23 | bis 10.08.2022 | ab 12.09.2022 | 12.09.2022 | 13.02.2023 |
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99089 Erfurt