Die Bachelorarbeit ist bei dem die Arbeit betreuenden Dozenten abzugeben.
Über das Sekretariat für die Prüfungsausschüsse, in Person: Frau Kathrin Peinelt.
Die Beantragung kann jeweils zum 15.03. (Bearbeitungsbeginn: 01.04.) und 15.09. (Bearbeitungsbeginn: 01.10.) eines jeden Jahres erfolgen.
Die Anmeldung erfolgt mit einem Formular, in welches der Themenwunsch einzutragen ist und die Erst- und Zweitbetreuenden ihre Bereitschaft zur Betreuung und Begutachtung mit ihrer Unterschrift erklären. Das Formular ist im Sekretariat der Prüfungsausschüsse, in Person: Frau Kathrin Peinelt , einzureichen.
Im Sekretariat für die Prüfungsausschüsse, in Person: Frau Kathrin Peinelt.
Es gibt einzelne Studien in einem berufsbegleitend studierbaren Format. Zudem gibt es ggf. die Möglichkeit für ein Teilzeitstudium.
Die Mitarbeiter*in für wissenschaftliche Weiterbildung im Dekanat berät zu wichtigen Fragen der Entscheidungsfindung.
Die Möglichkeit für eine Anerkennung von Vorleistungen sollte zuerst mit dem für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Dozenten besprochen werden. Sollte die Möglichkeit einer Anerkennung gesehen werden, kann ein entsprechender Antrag gestellt werden, der dann vom jeweiligen Prüfungsausschuss (Bachelor, Master, MEd) endgültig beschieden wird.
Die Fachschaftsrätehelfen bei der Orientierung sowie bei Fragen zu Studium und Prüfungen innerhalb des Studiengangs. Ebenso helfen der/die Studienrichtungsbeauftragte und der/die Studienfachberater*in der jeweiligen Studienrichtung weiter.
Die nächste Adresse sind die für den jeweiligen Studiengang verantwortlichen Professor*innen, bzw. bei Fragen den ganzen Fachbereich betreffend die Fachbereichsleitung.
Die Rahmenprüfungsordnung der Universität und jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung der einzelnen Studienfächer finden sich in E.L.V.I.S. unter der Rubrik Prüfungsordnungen/Module.
Ansprechpartner hierfür sind die Prüfer*innen.
Es kann ein Antrag auf Prüfung des Sachverhaltes an den zuständigen Prüfungsausschuss (Bachelor, Master, MEd) gerichtet werden.
In diesem Fall ist der Präsident als nächste Instanz zuständig.
Universität Erfurt (Campus)
Nordhäuser Str. 63
99089 Erfurt