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Universität Erfurt
Staatswissenschaftliche Fakultät
Soziologie, insbes. Politische Soziologie
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Das Projekt nimmt gegenwärtige Verschiebungen in der rechtlichen Ordnung unserer Verhältnisse zu den „Dingen“ (res) in den Blick. Geht man dabei – in Anlehnung an die frühen Soziologien etwa von Karl Marx, Émile Durkheim, Ferdinand Tönnies oder Max Weber – idealtypisch vom privaten Sacheigentum aus, dann zeigen sich die Scheidung zwischen Rechtsubjekts (persona) und Rechtsobjekt (res), aus der individuelle Ansprüche gegenüber Anderen (Rechtsverhältnis) erwachsen.
In allen drei Punkten lassen sich gegenwärtig – insbesondere angesichts technischer Entwicklungen und fortschreitender Digitalisierung, aber auch zunehmender Ressourcenknappheit – Verschiebungen feststellen: Durch neue Eigentumsformen (z.B. intellectual property rights oder cultural property rights) wandelt sich die Bestimmung dessen, was im und durch das Recht zu einem „Ding“ gemacht und damit als (wirtschaftliches) Zugriffsobjekt angesehen werden kann (z. B. genetische Daten, Ideen, Körperfragmente, Saatgut); zugleich wird zunehmend nicht-menschlichen Entitäten der Status des Rechtssubjekts zuerkannt bzw. gerät dies zum Bezugspunkt der Debatten (z.B. „die Natur“ bzw. Naturobjekte wie Flüsse oder Gletscher; Tiere; Roboter); schließlich wird verstärkt über die Möglichkeit des Eigentums bzw. seine konkrete Ausformung und die daran anknüpfende Frage der Verfügbarkeit gestritten (so über Allmende, Commons bzw. Open Source).
Trotz steigender Relevanz der zugrunde liegenden Problemlagen (Naturschutz, Tierschutz, Schutz von Privatheit vor staatlicher und ökonomischer Überwachung, aber auch der Kampf um indigenous oder community rights, Antikapitalismusbewegung usw.) ist eine genuin soziologische Analyse der rechtlichen Verschiebungen, aber auch der einzelnen Phänomene selten anzutreffen. An diesem Punkt setzt das Projekt an. Eine rechtliche Neuordnung der Dinge, ein Wandel in der „Regierung der Dinge“ (Foucault, Lemke), führt über den Konnex von Person, Sache und Rechtsverhältnis – so die These – zu einem Wandel in der Regierung der Menschen. Dies soll über einzelne Fallstudien herausgearbeitet werden. Hierzu wird je fallspezifisch sehr divergierendes Material herangezogen (z.B. Gerichtsurteile und Gesetzesvorhaben, rechtswissenschaftliche Diskussionen, politische Debatten, konkrete NGO-Arbeit usw.). Dabei steht zugleich zur Debatte, ob nicht auch die soziologische Theorie durch eine Neukonzeption von res und persona in ihren Konzepten des Akteurs, der Handlung oder der Zurechnung vor Herausforderungen gestellt wird.
Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien
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