Prof. Dr. Gunnar Folke Schuppert

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Research Project

Governancekollektive und ihre normativen Ordnungen

Das Forschungsprojekt beschäftigt sich mit der Entstehung und vor allem der Institutionalisierung normativer Ordnungen verschiedener Governancekollektive. Wenn man unter Governance die Gesamtheit der kollektiven Regelungen versteht, die in Bezug auf eine bestimmte Problemlage erlassen und unter Verweis auf das Interesse der jeweiligen Gruppe gerechtfertigt werden, so ist der Ausgangspunkt der Überlegungen zunächst der Zentralbegriff des Governancekollektivs. Nach dem Kriterium der Zugehörigkeit kann man territoriale Governancekollektive (etwa der Nationalstaat), ethnische Governancekollektive (Stämme, Clans), religiöse Governancekollektive (z. B. die Katholische Kirche) und berufliche Governancekollektive (Gilden, Zünfte) unterscheiden.

All diese Governancekollektive sind zugleich Regelungskollektive: Recht ist – wie die Rechtssoziologie klar
herausgearbeitet hat – zunächst einmal Gruppenrecht, weil jede Gruppe dazu tendiert, durch Aufstellen eines Regelungsregimes die eigene Identität zu stärken und sich von anderen Kollektiven abzugrenzen. Ein Streifzug durch verschiedene Governancekollektive und ihre normativen Ordnungen liefert insoweit reichhaltiges Belegmaterial für unterschiedlichste normative Ordnungen.

Haben wir es also mit einer Pluralität von Governancekollektiven und einer Pluralität normativer Ordnungen zu tun, so ist zu klären, ob es sich hier „nur“ um normative Pluralität handelt oder um eine Pluralität von Rechtsordnungen (legal pluralism).

Dies führt zu der Frage, wann man eigentlich von Recht sprechen kann und wie hoch der Staatsgehalt
einer normativen Ordnung sein muss, damit diese als eine Rechtsordnung qualifiziert werden kann. Weiter ist zu klären, wie es sich mit normativen Ordnungen verhält, die auf einer anderen Legitimationsquelle beruhen als auf staatlicher autoritativer Setzung, wie etwa religiöses Recht oder Kirchenrecht. Gerade die „Wiederkehr der Götter“ macht diese Fragen aktueller denn je und gibt Anlass, über den Zusammenhang von Wandel von Staatlichkeit und Wandel des Rechtssystems nachzudenken. Insoweit ist das Forschungsprojekt eingebettet in die übergeordnete Fragestellung, die aktuell unter der Überschrift „Recht ohne Staat?“ behandelt wird.

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