Die rechtlichen Grundlagen eines Promotionsverfahrens an unserer Fakultät bilden das Thüringer Hochschulgesetz sowie die Promotionsordnung der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt.
Informationen zum Erfurter Promotions- und Postdoktorantenprogramm
Geltende Promotionsordnungen an der Staatswissenschaftlichen Fakultät
Promotionsordnung des Max-Weber-Kollegs
Allgemeine Bestimmungen für Promotionen an der Universität Erfurt
Für die Annahme als Doktorand*in an der Staatswissenschaftlichen Fakultät ist ein Antrag über Docata – das Webportal für Promovierende der Universität Erfurt – zu stellen. Docata hält einen Schritt-für-Schritt-Assistenten bereit, der Sie durch den Antrag auf Annahme als Doktorand*in leitet.
Die Antragstellung kann nach der Online-Registrierung in Docata erfolgen. Daraufhin erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten, mit denen Sie sich jederzeit einloggen und Ihren Antrag bearbeiten können.
Zum Webportal für Promovierende der Universität Erfurt → https://docata.uni-erfurt.de
Der Antrag erfolgt formlos an den Promotionsausschuss. Es sind folgende Unterlagen (abzugeben im Dekanat) beizufügen:
vom Betreuer:
Sollten die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 + 3 Pr-O-StF nicht vorliegen, bedarf es darüber hinaus der Beibringung weiterer Unterlagen:
Erst nach Annahme als Doktorand/in können Sie sich über das Dezernat Studium und Lehre immatrikulieren.
Here you can find an english version
Erforderliche Unterlagen bei der Antragstellung auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens (Anmeldung zur Promotion)
Für den Abschluss Ihres Promotionsvorhabens muss die Anmeldung zur Promotion beantragt werden. Der Antrag ist über Docata – das Webportal für Promovierende der Universität Erfurt –einzureichen. Docata hält einen Schritt-für-Schritt-Assistenten bereit, der Sie durch den Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens leitet.
Zum Webportal für Promovierende der Universität Erfurt → https://docata.uni-erfurt.de
Gemäß der aktuellsten Promotionsordnung sind folgende Unterlagen bereitzuhalten, die Sie elektronisch (über Docata) bzw. postalisch einreichen müssen:
1. Dokumente in elektronischer Form:
2. Dokumente in Papierform:
Sollten Sie die Zulassung gemäß einer älteren Fassung der Promotionsordnung beantragen, so informieren Sie sich bitte in der Promotionsordnung, welche Unterlagen einzureichen sind.
Die Dissertation ist binnen eines Jahres nach bestandener Disputation zu publizieren.
Checkliste zur Eröffnung des Prüfungsverfahrens
Here you can find an english version
Universität Erfurt (Campus)
Nordhäuser Str. 63
99089 Erfurt
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