Senat

Zum Senat der Universität Erfurt gehören als stimmberechtigte Mitglieder drei Professor*innen, darüber hinaus drei Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden, drei akademische Mitarbeiter*innen sowie drei Vertreter*innen aus der Reihe der nichtakademischen Mitarbeiter*innen. Geht es um Entscheidungen, die Forschung und Lehre direkt betreffen, tagt der erweiterte Senat, welchem zusätzlich sieben weitere Professor*innen angehören, sodass die professorale Mehrheit gegeben ist. Den Vorsitz hat der Universitätspräsident. Der Senat tagt – ausgenommen von Personalentscheidungen – öffentlich. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.
Zu den Aufgaben des Senats gehören unter anderem:
- Beschluss von Geschäfts-, Haus-, Prüfungs- und Studienordnungen der Universität
- Wahl und Abwahl des Präsidenten/der Präsidentin und Kanzlers/Kanzlerin
- Stellungnahmen z.B. gegenüber der Landesregierung, zu Entwicklungsplänen der Hochschule und zum Jahreshaushalt
- Einrichtung und Abschaffung von Hochschulgremien, Fakultäten und Studiengängen
Im Senat der Universität Erfurt sitzen drei gewählte Vertreter*innen der Studierendenschaft. Im aktuellen Mandatszeitraum nehmen diese Aufgabe wahr:
- Jonas Hofmann (Staatswissenschaftliche Fakultät)
- Hannah Schneider (Philosophische Fakultät)
- Theresa Voß (Philosophische Fakultät)
Senatsausschüsse
Ausschuss für Studienangelegenheiten
stud. Vertreter*innen: Vanessa Beyer, Lennart Koch
Bibliotheksausschuss
stud. Vertreter*innen: Luise Luke, Robin Reitz
Ausschuss für Haushaltsangelegenheiten
stud. Vertreter*innen: Maik Alexandi, Luc Ludwig Alexander Zettl
Ausschuss für Informationstechnologie und Digitale Prozesse
stud. Vertreter*innen: Janine Schmoldt