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Rundschreiben Nr. 02/2022: Aufstockung von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen

Regelungen zu Mindestumfang/-laufzeit für Aufstockungen von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen

Aufgrund der zunehmenden Beantragung kurzzeitiger und/oder geringfügiger Erhöhungen des Beschäftigtenumfangs wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen (Aufstockungen) hat das Präsidium beschlossen, hierfür bestimmte Untergrenzen vorzugeben.

Künftig gelten folgende Festlegungen zum Mindestumfang sowie zur Mindestlaufueot solcher Au´fstockungen:

  • Umfang: mindestens 20 v.H. (entspricht einem Wochenarbeitstag)
  • Laufzeit: mindestens drei Monate

Durch diese Festlegung soll sichergestellt werden, dass der im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehende Arbeitsaufwand in den dezentralen Bereichen sowie im Dezernat 2: Personal in einem angemessenen Verhältnis zu Vertragsumfang und -laufzeit steht. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich und bedürfen einer gesonderten Begründung, die dem Antrag bitte beizufügen ist.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an die Kolleg*innen im Personaldezernat.