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DFG fördert neues Forschungsprojekt von Michael Haspel

Mit 22.890 Euro fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bis März 2021 ein neues Forschungsprojekt von Apl. Prof. Dr. Michael Haspel vom Martin-Luther-Institut der Universität Erfurt. Es trägt den Titel „Das Theologumenon der Gottebenbildlichkeit als Begründung universaler Gleichheit und Menschenwürde im Black Abolitionism und in der Theologie Martin Luther King, Jr.s“ und startet am 1. Januar 2020.

Bei Martin Luther King, Jr. findet sich regelmäßig das theologische Konzept der Gotteben­bildlichkeit als Begründung der gleichen Würde aller Menschen. Aus dieser Begründung der Menschenwürde leitet er die Forderung nach Bürger- und Menschenrechten für alle ab. Damit verbunden ist in seinem konkreten Kontext zunächst die Forderung nach Abschaffung der Segregation im Süden der USA, später dann nach sozialen und wirtschaftlichen Rechten für alle weltweit. Sowohl die theologische Begründung der Menschenwürde in Verbindung mit der Forderung nach universalen Menschenrechten an sich als auch die spezifische Begründung mit der ­Gott­ebenbildlichkeit ist – nicht nur in der kontinentaleuropäischen protestantischen Theologie – in den 1950er- und 1960er-Jahren keinesfalls selbstverständlich. Allerdings fehlt bislang eine systematische Analyse dieses Zusammenhangs bei King auf Grundlage einer umfassenden Quellenbasis. Diese soll in einem Teil dieses Forschungsprojektes von Michael Haspel erarbeitet werden. Damit verbunden ist die Frage, welche Quellen und Traditionen er in seinem Konzept aufnimmt und wie er sie systematisiert.

Es ist anzunehmen, dass King hier an die Tradition des Abolitionismus anknüpft. Meist wird dabei auf Diskurse nach 1833 verwiesen. Dieses diskursive Muster der Begründung der Men­schenwürde und Menschenrechte mit der Gottebenbildlichkeit sowie die im damaligen Kontext damit verbundene Forderung nicht nur nach der Abolition der Sklaverei, sondern nach der vollen Emanzipation der Schwarzen, findet sich aber schon vorher, etwa bei David Walker in seinem berühmten Appeal von 1829/30. Walker unterscheidet sich von zeitgenössischen Begründungen und Forderungen der weißen Abolitionisten, die meist nicht die Würde der Schwarzen, sondern die Sündhaftigkeit der Sklaverei wie die dafür erwartete Strafe für die Weißen in den Vordergrund stellen. Sie verbinden damit in der Regel die Forderung nach der graduellen Abschaffung der Sklaverei und die Deportation nach bzw. Kolonisierung der befreiten Schwarzen in Afrika. In einem zweiten Teil des Projektes soll die theologische Begründung der vollen Emanzipation im schwarzen Abolitionismus zwischen 1819 und 1850 genauer erforscht werden.

Schließlich soll in einem Vergleich der theologischen Begründungsdiskurse der Menschen­würde im schwarzen Abolitionismus und bei Martin Luther King, Jr. erhoben werden, welche Ent­sprechungen und ggf. Unterschiede es gibt. Sollte sich die Hypothese bestätigen, dass sich der Zusammenhang von Gottebenbildlichkeit und Menschenwürde sowie Menschenrechten schon um 1830 im schwarzen Abolitionismus findet und von Martin Luther King, Jr. aufgenommen und systematisch entfaltet wird, müssten die bisherigen Annahmen über die Genese der theologischen Begründungsdiskurse zu Menschenwürde und Menschenrechten neu qualifiziert werden. In theologischer Perspektive würde hier ein Begründungsdiskurs freigelegt, der bis in die gegenwärtige Debatte um Rassismus und Menschenwürde systematisch fruchtbar gemacht werden kann.