Gutachten und Note

Nach der fristgerechten Abgabe der Arbeit heißt es: Warten!

Der Prüfungsordnung zufolge haben Gutachter/innen eine Frist zur Erstellung der Gutachten von 8 Wochen nach Erhalt der Arbeit. Bitte beachten Sie, dass der Termin für die Abgabe der Arbeit damit nicht gleichzusetzen ist, weil zunächst noch die formale Weiterbearbeitung und Verteilung erfolgen muss.

Liegen beide Gutachten vor, erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Werktags nach Eingang des letzten Gutachtens eine Benachrichtigung per Mail, dass Sie Ihren Leistungsschein in der ESE abholen können. Eine Kopie des Leistungsscheins wird an Studium und Lehre versendet.

Kommt es zu Verzögerungen, kann das folgende Gründe haben:

  1. Fehlende Gutachten: Fehlen Gutachten nach Ablauf der Frist für die Gutachter/innen versendet die ESE eigenständig Erinnerungen. Über den Bearbeitungsstand der Gutachten können Ihnen in diesem Fall nur Ihre Gutachter/innen Auskunft geben.
  2. Anforderung eines Drittgutachtens: Weichen die Noten in den beiden Gutachten mehr als eine ganze Note voneinander ab, wird durch die ESE ein drittes Gutachten angefordert. Der Begutachtungsprozess kann sich dann in einzelnen Fällen um weitere 8 Wochen verzögern. Sie werden jedoch sofort benachrichtigt, wenn alle drei Gutachten vorliegen.

Bei Nicht-Bestehen: Wird in mindestens einem Gutachten die Note 5,0 erteilt, gilt die Arbeit als nicht bestanden. In diesem Fall kontaktieren wir Sie und erläutern Ihnen im persönlichen Gespräch das weitere Vorgehen.

Männchen erhält Gutachten!

Fristen für die Masterarbeit im MEd*

*Bitte beachten Sie, dass im Fachgebiet Grundschulpädagogik ein gesondertes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt wird, für das eigene Fristen einzuhalten sind. Details finden Sie auf der dortigen Webseite.
Semester Abgabe des Antrags (digital) Themenausgabe Beginn der Bearbeitungszeit Abgabe der Arbeit
Winter 2023/24 bis 10.08.2023 ab 12.09.2023 12.09.2023 12.02.2024
Sommer 2024 bis 11.01.2024 ab 15.02.2024 15.02.2024 15.07.2024
Winter 2024/25 bis 09.08.2024 ab 12.09.2024 12.09.2024 12.02.2025
Sommer 2025 bis 10.01.2025 ab 14.02.2025 14.02.2025 14.07.2025
Winter 2025/26 bis 11.08.2025 ab 12.09.2025 12.09.2025 12.02.2026
Sommer 2026 bis 12.01.2026 ab 16.02.2026 16.02.2026 16.07.2026
Winter 2026/27 bis 10.08.2026 ab 11.09.2026 11.09.2026 11.02.2027
Sommer 2027 bis 11.01.2027 ab 15.02.2027 15.02.2027 15.07.2027
Winter 2027/28 bis 10.08.2027 ab 14.09.2027 14.09.2027 14.02.2028
Sommer 2028 bis 11.01.2028 ab 11.02.2028 11.02.2028 11.07.2028
ab Winter 2028/29 bis 10.08.2028 ab 12.09.2028 12.09.2028 12.02.2029
Sommer 2029 bis 11.01.2029 ab 16.02.2029 16.02.2029 16.02.2029