Über den MEd-Prüfungsausschuss

Für die Organisation der Prüfungen in den Magister-Lehramt Studiengängen und für die durch diese Ordnung zugewiesenen Aufgaben wurde ein fakultätsübergreifender Prüfungsausschuss gebildet. Dem Prüfungsausschuss gehören die Studiendirektorin der Erfurt School of Education (Vorsitzende) und acht weitere Mitglieder an. Der Vorsitzende und die Studiendekane der Fakultäten sind geborene Mitglieder des Prüfungsausschusses. Ein Dekan kann statt des Studiendekans dauerhaft einen anderen Hochschullehrer der Fakultät beauftragen den Studiendekan zu vertreten. Ein weiteres Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrer der Universität sowie ein Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter der Erfurt School of Education und zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden der Erfurt School of Education werden vom Senat gewählt*. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt in der Regel drei Jahre. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder im Prüfungsausschuss beträgt ein Jahr. Die Wiederwahl ist zulässig.

*Studiendirektor, akademisches Personal und Studierende werden gewählt, wenn sie der ESE angehören

Aufgaben

  • Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der RPO-MaL/MEd und der Prüfungsordnungen eingehalten werden.
  • Der Prüfungsausschuss gibt Anregungen zur Reform der Magister-Lehramt Studiengänge und der entsprechenden Ordnungen.
  • Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn bei der Beschlussfassung unbeschadet des Absatzes 2 Satz 1 mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und die Sitzung ordnungsgemäß einberufen ist.
  • Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden. Das studentische Mitglied des Prüfungsausschusses wirkt bei der Bewertung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und der Motivationsschreiben nicht mit.
  • Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei der Abnahme von Prüfungsleistungen zugegen zu sein.
  • Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und deren Vertreter unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die Vorsitzende zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Mitglieder des MEd-Prüfungsausschusses

(apl.) Prof. Dr. Heike Hahn

Prodekanin Erziehungswissenschaftliche Fakultät

Prof. Dr. Julia Knop

Prodekanin Katholisch-Theologische Fakultät

Prof. Dr. Miriam Zschoche

Prodekanin Staatswissenschaftliche Fakultät

Dr. Madlen Protzel

Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter_innen

Prof. Dr. Katharina Waldner

Prodekan der Philosophischen Fakultät

Prof. Dr. Manfred Lüders

Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrer_innen

Laura Lehne

Lisa-Marie Püchler

Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden aus den MEd-Studiengängen