Mitarbeiterin
Jana Lorbeer
Verwaltungsgebäude, Raum 0209
- +49 361 737-5014
- +49 3643 58-1205 (Bauhaus-Universität Weimar)
- +49 361 737-5019
- jana.lorbeer@uni-erfurt.de
Aufgaben und Funktionen:
- Antikorruptionsbeauftragte
Informationen
Die folgenden rechtlichen Vorschriften und weitergehenden Informationen zur Korruptionsbekämpfung und dem Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen sind zu beachten:
- Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen vom 20. August 2002
- Gemeinsame Bekanntmachung der Thüringer Staatskanzlei, der Thüringer Ministerien, der Thüringer Landtagsverwaltung und des Thüringer Rechnungshofs vom 15. September 2010
- § 3 Abs. 3 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- § 38 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG)
- § 42 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
- §§ 331 bis 335 Strafgesetzbuch (StGB)
- Broschüre "Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonsten Vorteilen"
- Faltblatt "Korruption wirksam bekämpfen"
Hinweis
Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für ein korruptes Verhalten an der Universität Erfurt haben, informieren Sie bitte die Antikorruptionsbeauftragte oder Ihren Vorgesetzten. Unterstützen Sie die Universitätsleitung auch beim Erkennen problematischer oder fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption, sonstige Vorteilsnahme oder rechtswidriges Verhalten begünstigen. Für Hinweise oder Verbesserungsvorschläge dazu wenden Sie sich bitte an die Antikorruptionsbeauftragte.
Sie können damit zum Schutz Ihrer eigenen Integrität und zum Schutz der Universität beitragen und helfen, Korruption, Risiken, Missstände und Rechtsverstöße aufzudecken und aufzuklären. Tragen Sie dazu bei, dass Imageschäden der Universität Erfurt frühzeitig abgewendet werden können.
Ihre Hinweise werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
Sie können die Antikorruptionsbeauftragte über ihre E-Mail-Adresse, über die oben genannten Telefonnummern oder über ihre direkte Postanschrift erreichen. Zudem steht Ihnen diese – nach Vereinbarung – selbstverständlich für ein vertrauliches persönliches Gespräch zur Verfügung.
Auch anonyme Hinweise werden entgegengenommen.