Sämtliche Prüfungen in den Studiengängen der Katholisch-Theologischen Fakultät finden in Präsenz vor Ort in Erfurt statt. Die Einhaltung von Hygiene- und Abstands-Regelungen wird dabei gewährleistet werden!
Hier finden Sie das Hygienekonzept für alle Prüfungen (pdf zum Download)
sowie das Infektionsschutzkonzept der Katholisch-Theologischen Fakultät für die Domstraße 9 und 10 (pdf zum Download).
Verbindlich sind die Aushänge in der Fakultät bzw. die Festlegungen durch das Prüfungssekretariat – dort bitte nötigenfalls nachfragen.
Alle anderen Termine finden Sie in der Semesterordnung
Bitte entnehmen Sie sich im folgenden die nötigen Anträge und Formulare.
Mit diesen verfahren Sie anschließend wie folgt weiter:
1. Herunterladen
2. Ausfüllen und ausdrucken
3. Unterschreiben!
4. Zur Prüfung mitbringen bzw. im Prüfungssekretariat abgeben
Formulare und Anträge für Bachelor-, Magister- und Masterstudierende
Formulare und Anträge für Promotions- und Diplomstudierende
Bei Problemen mit den Formularen oder Verbesserungsvorschlägen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungssekretariat.
Für die meisten Lehrveranstaltungen befinden sich die Leistungsnachweise bei den jeweiligen Lehrkräften. Sie werden von ihnen nach der Prüfung ausgefüllt und an das Prüfungssekretariat gegeben.
Bitte benutzen Sie dieses Formular, um Prüfungsuntauglichkeit in Folge von Krankheit anzuzeigen. Beachten Sie, dass ein Krankenschein nicht ausreichend ist!
Für die Krankheitsanzeige bei Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht gilt die folgende Regelung:
"Wenn Sie erkranken und absehbar ist, dass Sie wegen der Erkrankung an einer angesetzten Prüfung nicht teilnehmen bzw. den Abgabetermin einer schriftlichen Prüfungsleistung nicht einhalten können oder wenn Sie aus diesem Grunde eine anwesenheitspflichtige Lehrveranstaltung verpassen, sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen. Dieser kann auf dem von Ihnen vorausgefüllten Formular Krankheitsanzeige Ihre krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit bestätigen.
Den Antrag mit der Bestätigung des Arztes müssen Sie unverzüglich an die Universität Erfurt, Dezernat 1: Studium und Lehre, Nordhäuser Str. 63, 99089 Erfurt, senden bzw. dort einreichen. Sie können hierfür den Hausfristbriefkasten am Haupteingang der Universität Erfurt nutzen. Er muss in der Regel innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Samstag) eingegangen sein. ACHTUNG: Entscheidend für den fristgerechten Eingang ist nicht Ihr Prüfungs-, Abgabe- bzw. Lehrveranstaltungstermin, sondern der Zeitpunkt der Feststellung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit.
Nur wenn Ihr Antrag mit der Feststellung des Arztes fristgerecht eingegangen ist, wird Ihr Fehlen entschuldigt. Bei einem stationären Aufenthalt reicht zur Glaubhaftmachung eine Liegebescheinigung aus, die das Krankenhaus ausstellt. Können Sie eine Prüfung aufgrund der Betreuung Ihres kranken Kindes nicht antreten, ist die "Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" ausreichend. Auch bei diesen Nachweisen bitte das oben genannte Formular anheften, da Ihre persönlichen Angaben zur Bearbeitung benötigt werden.
Über das entschuldigte Fehlen werden Sie und der Prüfer der Lehrveranstaltungen, die Sie belegt haben, per E-Mail informiert. Die Prüfer werden für den Fall, dass in diesem Zeitraum bei ihnen ein Prüfungs- oder Abgabetermin anstand, einen neuen Prüfungs- oder Abgabetermin festlegen.
Die gelbe, so genannte "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber", reicht als Glaubhaftmachung eines Entschuldigungsgrundes grundsätzlich nicht aus."
Quelle: E.L.V.I.S.
Die Prüfungsordnungen sehen nach einer nicht bestandenen Prüfung nur eine Wiederholungsmögichkeit vor. Wenn eine zweite Wiederholungsprüfung nötig ist, muss ein Antrag (über das Prüfungssekretariat an den Prüfungsausschuss) gestellt werden. Dabei ist folgende Regelung zu beachten:
Festlegungen des Prüfungsausschusses der Katholisch-Theologischen Fakultät (mitgeteilt auf der Sitzung des Fakultätsrates am 28.5.2014):
"Dem begründeten Antrag der/des Studierenden auf eine zweite Wiederholung der Prüfung sind durch den/die Studierende/n zwei kurze schriftliche Stellungnahmen beizugeben: (1.) eine des/der Fachvertreters/in für die Prüfung (z.B. Mag. Theol. 2009; alte BA; LA Regel.; LA Gym.) oder des/der Modulverantwortlichen (z.B. B Ha und B Ne 2012) über das Studienleistungsvermögen der/des betreffenden Studierenden und (2) eine des/er Mentors/in über den Stand der Studienbiographie der/des betreffenden Studierenden. Fallen die unter (1) und (2) Genannten in einer Person zusammen, sorgt der/die Studiendekan/in für die Beiziehung einer weiteren Beratungsperson. Der/die Stellung Nehmende führen ein Beratungsgespräch mit dem/der betreffenden Studierenden durch. In der Stellungnahme wird dann auch festgehalten, dass das Beratungsgespräch stattgefunden hat. Der Prüfungsausschuss bezieht beide Stellungnahmen in die Entscheidung über den Antrag ein."
"Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit "nicht ausreichend" bewertet. Ein Prüfling, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungsleistung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit "nicht ausreichend" bewertet. In schwerwiegenden Fällen einer Störung oder Täuschung kann der Prüfungsausschuss den Prüfling von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.* (* Der letzte Satz macht deutlich, dass in diesem Fall keine Nachprüfung gestattet ist, die Veranstaltung muss als ganze wiederholt werden. – Zum Wortlaut vgl. Rahmenprüfungsordnung für den Baccalaureus-Studiengang § 12 Abs. 3 u. andere Prüfungsordnungen der Universität Erfurt; für Prüfungsordnungen, in denen sich der Passus eventuell so nicht findet, gilt das Prinzip der Gleichbehandlung aller Studierenden.)"
Vertreter*in der Studierenden
Vertreter des Mittelbaus
Vertreter*in der Professoren*innen
Vertreterinnen der Studierenden
Vertreter des Mittelbaus
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Vertreterin der Studierenden
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