Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2024

Vorlesungen

O-Phase

Einführung in das Recht der katholischen Kirche – Allgemeine Normen

Neben der theologischen Fundierung des kirchlichen Rechts bietet die Vorlesung einen grundlegenden Überblick über das Recht der Katholischen Kirche und die Quellen, aus denen es besteht. Mithilfe der Regeln zur Gesetzesinterpretation wird in die kanonistische Methodik eingeführt und anhand der Definition elementarer kirchenrechtlicher Begriffe und ihrer Funktion zentrale strukturelle Prinzipien erläutert.

Termin: Donnerstag 08:15 - 09:45 Uhr 

Q-Phase

Kanonische Normen für den Verkündigungs- und Heiligungsdienst der Kirche

In der Vorlesung werden wichtige Normierungen des kirchlichen Heiligungsdienstes dargelegt und vor dem Hintergrund der Theologie analysiert und interpretiert. Das umfasst das Grundrecht auf Sakramentenempfang (z.B. Taufe, Eucharistie und Krankensalbung) und andere Themen wie eine Beerdigung für getaufte Nichtkatholiken.

Termin: Freitag (A-B Woche) 08:15-11:45 Uhr 

Seminare

Kirchliches Strafrecht 2.0

Am 23. Mai 2021 erneuerte Papst Franziskus mit der Apostolischen Konstitution „Pascite gregem Dei“ das Buch VI des Codex des kanonischen Rechts und somit auch das kirchliche Strafrecht. Diese Notwendigkeit begründet der Papst darin: „um in entsprechender Weise auf die Erfordernisse der Kirche in aller Welt antworten zu können. Es war nötig, sie auf eine Weise zu verändern, die es den Hirten erlaubt, sie als flexibleres therapeutisches und korrigierendes Instrument zu benutzen, das zeitgerecht und mit pastoraler Liebe eingesetzt werden kann, um größerem Übel zuvorzukommen und die durch menschliche Schwäche geschlagenen Wunden zu heilen“ (AK, „Pascite gregem Dei“). Somit sollen die drei Ziele erreicht werden: „die Wiederherstellung der Erfordernisse der Gerechtigkeit, die Besserung des Straftäters und die Beseitigung von Ärgernissen“ (AK, „Pascite gregem Dei“). Der Wunsch, dass das Strafrecht als „Instrument“ auch wirklich zur Anwendung kommt, wird im Jahr 2023 durch das Dikasterium für die Gesetzestexte veröffentlichten „Anwendungsleitfaden von Buch VI des CIC“ deutlich. Das Seminar befasst sich mit Inhalten des kirchlichen Strafrechts in seiner Komplexität, analysiert kirchliche Strafverfahren und nimmt die Schwierigkeiten sowie Herausforderungen in den Blick.

Termin: Donnerstag 12:15 - 13:45 Uhr

Oberseminar

Quaestiones disputatae

In dem Oberseminar wird die Analyse interdisziplinärer Problemlagen auf ihren Bedeutungshorizont für die Kanonistik und Entwicklung von Lösungsansätzen eingeübt. Das Ziel des Oberseminars ist es, Theorie und Anwendung des Kanonischen Rechts in Forschung und praktischen Feldern zu verbinden, um angehenden Spezialisten in Kirchenrecht weitere Kompetenzen zu vermitteln. Teilnahmevoraussetzung: Abfassung einer Abschlussarbeit im Fach Kirchenrecht. Die Teilnahme ist erst nach Voranmeldung bei Herr Dr. Mykola Marksteiner-Mishchenko möglich.

Termin:  Donnerstag 16:15 - 17:45 Uhr

Lehrveranstaltung im Studium Fundamentale

Kindeswohl: Förderung- Schutz - Rechte (LV in deutscher und englischer Sprache)

Ziel der Lehrveranstaltung ist das Verständnis des Konzeptes "Kindeswohl" aus verschiedenen Perspektiven - rechtlich, medizinisch, sozial, psychologisch, theologisch, ethisch usw. - zu reflektieren. Studierende sollen in der Lage sein, die Vielfältigkeit und die mehrfache Dimension zu erkennen, zu verstehen und miteinander zu verbinden. Methodisch gesehen handelt es sich um eine Vorlesungsreihe in der Experten das Thema "Kindeswohl" aus ihrer Expertise heraus beleuchten.

Termin: Mittwoch 14:15-15:45 Uhr (auf Englisch)

              Donnerstag 14:15-15:45 Uhr (auf Deutsch)

 

Bitte beachten: Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt über das zentrale Verteilungsverfahren.