Aufgaben

Die Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Personalrats sind im Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) geregelt.
Das ThürPersVG wurde zum 08.06.2019 geändert. Die aktuelle Fassung ist hier zu finden.
Speziell der 8. Teil des Gesetzes (§ 66 bis § 82 b) befasst sich mit der Beteiligung der Personalvertretung.
In § 68 werden die allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung wie folgt beschrieben:

  1. Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,
  2. dafür zu sorgen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
  3. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
  4. die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Menschen und sonstiger Schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen, zu fördern,
  5. die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern,
  6. die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Thüringer Gleichstellungsgesetzes zu fördern,
  7. Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Menschen zu beantragen sowie auf die Förderung des Abschlusses von Inklusionsvereinbarungen nach § 166 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch hinzuwirken,
  8. mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der in § 57 genannten Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten,
  9. auf die Wahrung des Datenschutzes für alle Beschäftigten hinzuwirken,
  10. die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern.

Dem Monatsgespräch zwischen Dienststellenleitung und Personalrat, an dem auch die Schwerbehindertenvertretung und die Jugend- und Auszubildendenvertretung teilnehmen, kommt eine besondere Bedeutung zu (§ 66).
§ 88 regelt die Besonderheiten dieses Gesetzes im Hochschulbereich.

Partner des Personalrats

Hauptpersonalrat(HPR) beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG), s.a. ThürPersVG, 6. Teil

Gewerkschaften:

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)