Die Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV)

Aufgaben

  • Vertretung der Auszubildenden innerhalb der Universität und im Zusammenwirken mit der HJAV auch darüber hinaus
  • enge Zusammenarbeit mit dem Personalrat
  • Benennung und Vertretung der Interessen der Azubis bei der Einhaltung und Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Tarifverträgen

Die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV)

... ist die gewählte Interessenvertretung aller Beschäftigten im Geschäftsbereich des Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte) oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Sie ist für behördenübergreifende Ausbildungsfragen und -probleme zuständig.

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Wichtige Gesetze für Azubis

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend - Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)