Vorstand des Sprachenzentrums
Entsprechend der Satzung für das Sprachenzentrum der Universität Erfurt vom 26. August 2015 gehören dem Vorstand des Sprachenzentrums an:
- je eine Professorin bzw. ein Professor der an der Universität eingerichteten Fakultäten
- die Leiterin bzw. der Leiter des Sprachenzentrums
- die stellvertretende Leiterin bzw. der stellvertretende Leiter - sofern bestellt
- eine akademische Mitarbeiterin bzw. ein akademischer Mitarbeiter des Sprachenzentrums
- zwei Studierende
(§ 5 Absatz 3)