| Staatswissenschaftliche Fakultät

"Welche Konsequenzen hatte die Wannsee-Konferenz aus völkerrechtlicher Sicht, Professor Blanke?"

Heute vor 80 Jahren trafen sich hochrangige Minister und Funktionäre des Dritten Reiches am Wannsee, um die Deportation und Ermordung der jüdischen Bevölkerung Europas zu organisieren und das weitere Vorgehen bei der „Säuberung“ des Kontinents zu planen und sicherzustellen. Was da bereits begonnen hatte und nun noch systematischer erfolgte, war das größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte: der Holocaust. Bis dahin existierte der Begriff „Völkermord“ bzw. „Genozid“ gar nicht – und damit war er auch kein völkerrechtlicher Tatbestand. Die Aufarbeitung des Holocausts nach dem Zweiten Weltkrieg änderte das. "WortMelder" hat bei Hermann-Josef Blanke, Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europäische Integration an der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt, nachgefragt: "Welche Konsequenzen hatte die Wannsee-Konferenz aus völkerrechtlicher Sicht, Professor Blanke?"

Den vollständigen Beitrag bei "WortMelder" können Sie unter unter dem folgenden Link nachlesen. Außerdem sei in diesem Zusammenhang auf den Beitrag "Die Wannseekonferenz - Historischer Spielfilm" des ZDF verwiesen, zu finden in der ZDF-Mediathek.