Häufig gestellte Fragen

Bewerbung, Zulassung und Einschreibung

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um Bewerbung, Zulassung und Einschreibung. Darüber hinaus beantworten wir Ihre Fragen auch gern telefonisch, per Mail oder auch persönlich vor Ort. Den Kontakt sowie unsere Servicezeiten finden Sie im unteren Bereich der aktuellen Seite.

Allgemeine Fragen zur Einschreibung in grundständige Studiengänge

Welche Bachelor-Studiengänge kann ich an der Universität Erfurt studieren?

Der Bachelor-Studiengang an der Universität Erfurt umfasst ein Haupt- und ein Nebenfach (Zwei-Fach-Bachelor) sowie das Studium Fundamentale. Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. 

zum Bachelor-Studienangebot

Gelten für mich besondere Fristen, wenn ich mein Abitur bereits im letzten Jahr oder früher gemacht habe?

An der Universität Erfurt gibt es keine gesonderten Bewerbungsfristen für Altabiturienten.

Kann ich auch ohne Abitur an der Universität Erfurt studieren?

Ausführliche Informationen zum Studium ohne Abitur finden Sie unter Allgemeine Zugangsvoraussetzungen für grundständige Studiengänge.

Was muss ich beachten, wenn ich meine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben habe?

Ich bin noch minderjährig. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

Ja. Der ausgedruckte Antrag muss die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten tragen.

Bekomme ich in den zulassungsfreien Bachelor-Studienfächern in jedem Fall einen Studienplatz?

Wenn Sie im Besitz einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung sind und sich innerhalb der Frist für eine Kombination aus zwei zulassungsfreien Studienfächer einschreiben, ist Ihnen ein Bachelor-Studienplatz sicher. Bei einer Fächerkombination mit Kunst oder Musik ist jedoch zusätzlich noch die erfolgreiche Eignung nachzuweisen (Eignungsprüfung!). Für das Studienfach Kommunikationswissenschaft müssen Sie das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich absolvieren. Eine Übersicht der Studienfächer im Bachelor inklusive der Termine für die Eignungsprüfungen finden Sie im Bachelor-Studienangebot. In einigen Fächern (Kommunikationswissenschaft, Internationale Beziehungen, Management und Staatswissenschaften) ist außerdem ein Sprachnachweis Englisch (Niveau B2) zu erbringen. In der Regel kann dies durch das Abitur nachgewiesen werden.

Kann ich mehrere Anträge auf Immatrikulation für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge stellen?

Für einen Antrag auf Immatrikulation in zulassungsfreie Studienfächer müssen Sie nur im Besitz einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung sein und sich innerhalb der Frist einschreiben. Bei einer Fächerkombination mit Kunst/Musik/Kommunikationswissenschaft warten Sie bitte das Ergebnis der Eignungsprüfung/des Eignungsfeststellungsverfahrens ab, da der Nachweis über die Eignung mit der Einschreibung nachgewiesen werden muss. Der Bachelor-Studienplatz ist Ihnen sicher. Daher muss kein zweiter Antrag auf Immatrikulation gestellt werden. 

Muss ich nach Ausfüllen der Online-Immatrikulation für zulassungsfreie Bachelor-Studienfächer auch noch Papierunterlagen einreichen?

Ja. Sie müssen in jedem Fall das unterschriebene Antragsformular zusammen mit den einzureichenden Unterlagen bis Ende der Einschreibfristvollständig einreichen. 

Müssen bestimmte Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden?

Für einzelne Studienfächer ist die Beherrschung von Fremdsprachen vorgeschrieben oder empfohlen. Die Anforderungen sind den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.  

Schon während der Studieneinführungstage (STET) werden Einstufungstests für diese Fremdsprachen angeboten. Auskünfte über die Anforderungen, den Ablauf der Sprachtests und zum Sprachstudium sowie zu Ansprechpartnern für die einzelnen Sprachen erhalten Sie auf den Web-Seiten des Sprachenzentrums oder unter der Telefonnummer 0361/737-2700.

Ich habe bereits etwas ähnliches studiert und möchte in einem höheren Fachsemester in einem zulassungsfreien Studienfach einsteigen.

Über die Einstufung in ein höheres zulassungsfreies Fachsemester zum Wintersemester aufgrund Ihrer bisherigen Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Bitte wenden Sie sich dafür an den Studienfachberater. 

Die schriftliche Einstufungsentscheidung ist dem Antrag auf Einschreibung beizufügen oder bis spätestens Vorlesungsbeginn nachzureichen. Bis zur Einstufungsentscheidung erfolgt die Immatrikulation in das 1. Fachsemester.

Für einen Antrag auf Einschreibung in ein höheres Fachsemester zum Sommersemester ist eine Beratung im Dezernat 1: Studium und Lehre vorab erforderlich.

Ich studiere momentan in einem Bachelor-Studiengang an der Universität Erfurt und möchte in einen zulassungsfreien Studiengang wechseln. Ist das möglich?

Gemäß Rahmenprüfungsordnung ist im B-Studiengang ein Studienfachwechsel im Haupt- und/oder Nebenfach einmalig nach dem 2. Semester möglich.

Bewerben Sie sich in diesem Fall nicht erneut, sondern stellen Sie einen Antrag auf Studienfachwechsel.

Ich studiere momentan im Magister-Studiengang Katholische Theologie der Universität Erfurt und möchte in einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang wechseln. Ist das möglich?

Bewerben Sie sich online für eine zulassungsfreie Bachelor-Studienfachkombination und vermerken auf dem Antrag auf Immatrikulation, dass Sie bereits an der Universität Erfurt eingeschrieben sind.

Wenn Sie den Magister-Studiengang Katholische Theologie beenden wollen, stellen Sie bitte zusätzlich einen Antrag auf Exmatrikulation und vermerken Sie auf diesem, dass Sie sich für den B-Studiengang beworben haben.

Wenn Sie den Magister-Studiengang Katholische Theologie nicht beenden wollen, also ein Parallelstudium anstreben, lassen Sie sich bitte unbedingt im Dezernat 1: Studium und Lehre beraten.

Wie bewerbe ich mich für den Bachelor-Studiengang Kommunikationswissenschaft zusammen mit einem weiteren zulassungsfreien Studienfach?

Sie geben eine Online-Bewerbungfür das Bachelor-Studienfach Kommunikationswissenschaft und das zulassungsfreie Studienfach ab. Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben, nehmen Sie am Eignungsfeststellungsverfahren für Kommunikationswissenschaftteil. Eine Immatrikulation kann erst erfolgen, wenn Sie einen Eignungsbescheid für Kommunikationswissenschaft erhalten haben.

Wie kann ich an der Eignungsprüfung Kunst teilnehmen?

  1. Sie stellen einen Online-Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung. Bitte wählen Sie unter "Ihr Studiengangswunsch" als "Abschluss" "Eignungsprüfung Kunst" aus. Über die Termine und Teilnahme an der Eignungsprüfung informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Fachbereichs Kunst.
  2. Sobald Sie den Eignungsbescheid erhalten haben, können Sie eine Online-Bewerbungfür das Studienfach Kunst in Verbindung mit einem zulassungsfreien Studienfach stellen.

Wie bewerbe ich mich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang (NC)?

Die Bewerbung für eine Bachelorkombination mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studienfach erfolgt unter Beachtung der Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren.

Was muss ich zum Nachweis der Krankenversicherung beachten?

Grundsätzlich hat jeder Studienbewerber und jede Studienbewerberin bei der Immatrikulation (unabhängig vom Alter, der Fachsemesteranzahl, der Versicherungsart) vor der Einschreibung an einer Hochschule einen elektronischen Nachweis über den Versicherungsstatus durch eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland zu erbringen. Dies gilt auch bei einer Auslandsversicherung oder Privatversicherung.

Bitte beachten Sie bei einem Krankenkassenwechsel, dass Ihre neu gewählte Krankenkasse eine elektronische Meldung an die Universität Erfurt übermitteln muss.

Ausführliche Informationen zum Nachweis der Krankenversicherung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Nachweis der Krankenversicherung.

Ist mein Antrag auf Immatrikulation schon da? Bekomme ich eine Bestätigung?

Nach Eingang Ihrer Unterlagen per Post, wird Ihr Antrag auf Immatrikulation für zulassungsfreie Bachelor-Studienfächer geprüft. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben und Sie die Zugangsvoraussetzungen für ein Bachelorstudium erfüllen, werden wir Sie immatrikulieren.

Ihren Bearbeitungsstatus können Sie im Bewerbungsportal verfolgen.

Wann erhalte ich meine Studienunterlagen?

Nach Immatrikulation erhalten Sie Ihren Studierendenausweis zusammen mit dem Stammdatenblatt per Post zugesandt. Voraussetzung für die Erstellung Ihres Studierendenausweises ist das Hochladen eines Passbildes über das Online-Bewerbungsportal.

Kann ich meine Immatrikulation/Einschreibung widerrufen?

Sollten Sie Ihr Studium nicht aufnehmen und daher die Immatrikulation rückgängig machen wollen, stellen Sie bitte vor Beginn des Semesters, d. h. für das Sommersemester bis spätestens 31. März d. J. (Ausschlussfrist)/für das Wintersemester bis spätestens 30. September d. J. (Ausschlussfrist) einen förmlichen, schriftlichen Antrag auf Widerruf der Immatrikulation. Dem Antrag sind die Ihnen übersandten vollständigen Studienunterlagen (Studierendenausweis [Chipkarte] und Stammdatenblatt) beizufügen. Unter dieser Voraussetzung wird Ihre Immatrikulation widerrufen. Für das betreffende Semester gelten Sie damit als nicht eingeschrieben.

Eine Rückzahlung, der von Ihnen als Voraussetzung für die Immatrikulation entrichteten Beiträge und Gebühren, erfolgt nur auf Antrag. Den Antrag auf Rückerstattung eingezahlter Gebühren und Beiträge finden sie beigefügt am Antrag auf Widerruf der Immatrikulation. Sofern der Studierendenausweis (Chipkarte) bereits angefertigt ist, reduziert sich der Betrag der Rückerstattung um die Gebühr für die Chipkarte.

Geht Ihr Antrag auf Widerruf erst nach dem genannten Termin oder unvollständig ein, gelten Sie für das laufende Semester als eingeschrieben. In diesem Falle kann dann nur noch ein Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden, um das Studium an der UE zu beenden. Eine Rückzahlung von Beiträgen und Gebühren können Sie nur beantragen, soweit Sie im ersten Monat des Semesters nachweislich einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang an einer anderen Hochschule angenommen haben.

Spezielle Fragen zur Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengang (NC)

Wie hoch ist der NC?

Der NC (Numerus Clausus) ist der Zulassungsgrenzwert, d.h. die Note des letzten ausgewählten Bewerbers beschreibt die Auswahlgrenze, den NC.

Es handelt sich demnach beim NC gerade nicht um eine vorab festgelegte Auswahlgrenze. Der NC wird immer erst nachträglich, d.h. nach Eingang aller Bewerbungen, errechnet und ist somit das Resultat des jeweiligen Vergabeverfahrens. Er ist abhängig von der Anzahl der Bewerber, deren Durchschnittsnoten und Wartezeiten.

Es ist also immer einen Versuch wert, sich zu bewerben, da Sie (und wir) nicht wissen können, wie die Durchschnittsnoten Ihrer Mitbewerber im aktuellen Bewerbungsverfahren sind.

Muss ich mich über hochschulstart.de bewerben?

Wenn Sie sich für eine Bachelorkombination mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studienfach entscheiden und über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, dann müssen Sie sich zuerst über das Bewerbungsportal von hochschulstart.deregistrieren.

Bevor Sie nun eine Bewerbung abgeben können, müssen Sie sich zusätzlich im Bewerbungsportalder Universität Erfurt registrieren, um ein Bewerberkonto an der Universität Erfurt anzulegen. Bei der Registrierung geben Sie bitte Ihre Zugangsdaten von hochschulstart.de (BID und BAN) ein, um Ihre Personen- und Kontaktdaten von dort zu übernehmen.

Bildungsausländer, d.h. deutsche und ausländische Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung /Sekundarschulabschluss im Ausland erworben haben, informieren sich vorab im Internationalen Büro der Universität Erfurt.

Wie viele Bewerbungen kann ich über hochschulstart.de bzw. das Bewerbungsportal der Universität Erfurt abgeben?

Sie können bundesweit 12 Bewerbungen über hochschulstart.de abgeben, davon maximal 3 für die Universität Erfurt. Vergessen Sie nicht, Ihre Bewerbungen zu priorisieren!

Muss ich meine Bewerbungen priorisieren?

Sollten Sie mehrere Bewerbungen im Dialogorientierten Serviceverfahren abgeben, so denken Sie bitte daran, eine Priorisierung Ihrer Studienwünsche vorzunehmen. Damit bringen Sie Ihre genannten Studienwünsche in eine von Ihnen selbst festgelegte Reihenfolge. Dies ist wichtig, damit hochschulstart.de Ihnen die Zulassung ermöglicht, die am ehesten Ihren Wünschen entspricht. Die Priorisierung können Sie im Portal von hochschulstart.de unter "Meine Bewerbungen" über den Link "Bewerbungen priorisieren" unterhalb der Tabelle "Abgegebene Bewerbungen" vornehmen.

Achtung: Die Ermittlung der Zulassung hängt von Ihrer Priorisierung ab! Zum Beispiel scheidet bei zwei Zulassungsangeboten die niedriger priorisierte Bewerbung augenblicklich und unwiderruflich aus dem Verfahren aus! Bei zeitlich eng aufeinander folgenden Zulassungsangeboten kann dies dazu führen, dass von Ihren 12 Bewerbungen binnen kürzester Zeit nur noch die Bewerbung mit der höchsten Priorität übrig bleibt, die umgehend in eine Zulassung umgewandelt wird.

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsablauf inklusive Priorisierung und zu den einzelnen Phasen im DoSV erhalten Sie auf der Webseite von hochschulstart.de.

Kann ich mich gleichzeitig für zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienfächer bewerben?

Für zulassungsbeschränkte Studienfächer können Sie für die Universität Erfurt maximal 3 Bewerbungsanträge stellen.

Sollten Sie zum Ende des Zulassungsverfahrens einen Ablehnungsbescheid erhalten, haben Sie danach die Möglichkeit, sich für einen zulassungsfreien Studiengang an der Universität Erfurt zu immatrikulieren.

Wie bewerbe ich mich für ein höheres Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang?

Studierende, die in einem zulassungsbeschränkten Studienfach in einem höheren Fachsemester einsteigen wollen, bewerbensich fristgerecht bis zum 15.07. (Ausschlussfrist) zunächst für das 1. Fachsemester.

Zusätzlich zu Ihrer Online-Bewerbung für das 1. Fachsemester stellen Sie bitte den Antrag auf Quereinstieg in ein höheres Fachsemester. Diesen reichen Sie bitte inklusive der dazugehörigen Nachweise fristgerecht (Ausschlussfrist: 15.07.) per E-Mail an studiumundlehre@uni-erfurt.deein.

Über die Einstufung in ein höheres Fachsemester aufgrund Ihrer bisherigen externen Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Studienfachbeauftragten. Die schriftliche Einstufungsentscheidung kann bis Vorlesungsbeginn nachgereicht werden.

Ich studiere momentan in einem Bachelor-Studiengang der Universität Erfurt und möchte in ein zulassungsbeschränktes Studienfach wechseln. Ist das möglich?

Gemäß Rahmenprüfungsordnung ist ein Studienfachwechsel im Haupt- und/oder Nebenfach einmalig nach dem 2. Semester möglich.

BewerbenSie sich in jedem Fall für das gewünschte Studienfach für das 1. Fachsemester. Dabei beachten Sie bitte folgendes: Nach Start der Online-Bewerbung wählen Sie im Haupt- oder Nebenfach Ihr neues zulassungsbeschränktes Haupt- oder Nebenfach aus. Für das Studienfach, welches Sie bereits an der Universität Erfurt studieren und im Wintersemester im 3. Fachsemester fortführen möchten, wählen Sie bitte "Platzhalter für internen Fachwechsel" aus.

Der Studienfachwechsel wird durchgeführt, sobald Sie im Falle einer Zulassung den Studienplatz annehmen und die Immatrikulation beantragen.

Hinweis: Wenn Sie vom Nebenfach Lehr- Lern- und Trainingspsychologie in das Hauptfach wechseln möchten, stellen Sie unbedingt zusätzlich zur Online-Bewerbung einen Antrag auf Zulassung in einem höheren Fachsemester (Quereinstieg). Bitte lesen Sie dazu auch den Punkt in den

FAQ´´  s "Wie bewerbe ich mich für ein höheres Fachsemester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang".

Ich habe bereits ein Studium abgeschlossen. Was muss ich beachten?

Für Bewerber, die bereits ein Studium an einer Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben (Zweitstudienbewerber) existiert eine Vorabquote von 3 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze.

Die Rangfolge der Bewerber wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird.

Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte eine Begründung für die Notwendigkeit eines Zweitstudiums bei.

Die Abiturnote bzw. vor dem Erststudium angefallene Wartezeiten spielen beim Verfahren keine Rolle.

Ich habe einen Dienst absolviert oder möchte einen Dienst beginnen oder eine Rückstellung beantragen. Was muss ich beachten?

Als Dienst im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften werden berücksichtigt:

  • Bundesfreiwilligendienst (Mindestdauer 6 Monate)
  • europäischer Freiwilligendienst (Mindestdauer 6 Monate)
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst (Mindestdauer 6 Monate)
  • freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Mindestdauer 6 Monate)
  • freiwilliger Wehrdienst, ein Wehrdienst bis zur Dauer von 3 Jahren
  • Zivildienst sowie Dienste im Ausland gem. § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
  • Förderprogramme "Weltwärts" und "Kulturweit" von jeweils mindestens 6monatiger Dauer
  • mindestens 2jähriger Dienst als Entwicklungshelfer
  • ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftige Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen betreut oder gepflegt haben

Tragen Sie dies in dem vorgesehenen Abschnitt in Ihrer Bewerbung ein und und laden Sie eine Kopie der Dienstzeitbescheinigung im Bewerberportal hoch. Diese Bescheinigung erhält der Freiwillige nach Abschluss des Dienstes, frühestens jedoch 6 Monate nach Dienstbeginn. Eine vor Dienstantritt ausgestellte schriftliche Vereinbarung ist nicht ausreichend! 

Sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung der Dienst noch nicht beendet ist, ist durch eine Bescheinigung (Zwischenbescheinigung) glaubhaft zu machen, dass der Dienst bis zum 31. Oktober beendet sein wird.

Wenn Sie nach Erhalt einer Zulassung das Studium wegen eines Dienstes nicht aufnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Rückstellung über hochschulstart.de mitzuteilen. Folge einer Rückstellung ist, dass Sie in dem Vergabeverfahren nach Dienstende die zurückgestellte Zulassung im Rahmen einer erneuten Bewerbung (inkl. Rückstellungsbescheid) geltend machen können. 

Nicht als Dienst im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften werden berücksichtigt:

  • Au-pair-Aufenthalte
  • sonstige soziale oder humanitäre Dienste
  • Praktika

Ich habe meinen Studienplatz im letzten Jahr auf Antrag zurückstellen lassen (Rückstellungsbescheid). Nun möchte ich in diesem Jahr das Studium beginnen. Muss ich mich erneut bewerben?

Ja, Sie müssen sich erneut bewerben. In der Online-Bewerbung wählen Sie unter "Bevorzugte Zulassung" für das entsprechende Fach "ja" aus. Sie werden dann aufgefordert Ihren Rückstellungsbescheid und Ihre Dienstzeitbescheinigung hochzuladen.

Was muss ich beachten, wenn ich mich für das Haupt- oder Nebenfach Kunst in Verbindung mit einem zulassungsbeschränkten Studienfach bewerben möchte?

  1. Sie stellen einen Online-Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung. Bitte wählen Sie unter "Ihr Studiengangswunsch" als "Abschluss" "Eignungsprüfung Kunst" aus. Über die Termine und Teilnahme an der Eignungsprüfung informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Fachbereichs Kunst.
  2. Parallel muss für das zulassungsbeschränkte Studienfach eine zusätzliche Online-Bewerbungbis 15.07. gestellt werden. Der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung Kunst ist erst mit der Immatrikulation einzureichen.

Was muss ich beachten, wenn ich mich für das Haupt- oder Nebenfach Kommunikationswissenschaft in Verbindung mit einem zulassungsbeschränkten Studienfach bewerben möchte?

Sie geben eine  Online-Bewerbungfür das Bachelor-Studienfach Kommunikationswissenschaft und das zulassungsbeschränkte Studienfach ab. Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben, nehmen Sie jeweils am Eignungsfeststellungsverfahren für Kommunikationswissenschaftund am Zulassungsverfahren für das zulassungsbeschränkte Studienfach teil. Eine Immatrikulation kann erst erfolgen, wenn Sie einen Eignungsbescheid für Kommunikationswissenschaft und eine Zulassung im Zulassungsverfahren für das zulassungsbeschränkte Studienfach erhalten haben.

Ich bin beeinträchtigt / behindert / chronisch krank : Kann ich meine besondere Situation im Bewerbungsverfahren geltend machen (Härtefallantrag)?

Wenn die Studienaufnahme zum Beginn des Bewerbungssemesters zwingend erforderlich ist, können Sie innerhalb Ihrer Bewerbung einen Härtefallantrag stellen.

In der Online-Bewerbung wählen Sie unter "Härtefallantrag" für das entsprechende Fach "ja" aus. Sie werden dann aufgefordert eine kurze Begründung und einen Nachweis (ärztliches Attest) hochzuladen, aus dem der zwingende Grund hervorgeht.

Die Studienplätze der Härtequote werden an Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung in dem im Zulassungsantrag genannten Studienfach eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Eine außergewöhnliche Härte liegt dann vor, wenn in der Person des Bewerbers liegende besondere, schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, die die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Rangfolge der Bewerber wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Bitte beachten Sie, dass nicht jede subjektiv als hart empfundene Beeinträchtigung eine Zulassung als Härtefall rechtfertigt! Die Entscheidung über die Anerkennung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Universität.

Worauf muss ich nach Ende der Bewerbungsfrist achten?

Sie werden von hochschulstart.de über mögliche Zulassungsangebote bzw. über eine Zulassung nach den Koordinierungsregelnper E-Mail und im Portal informiert.

Wenn Sie ein Zulassungsangebot aktiv angenommen haben bzw. eine Zulassung nach den Koordinierungsregeln vorliegt, erhalten Sie den Zulassungsbescheid elektronisch im Bewerbungsportal der Universität Erfurt. Sie haben dann 14 Tage Zeit (Aussschlussfrist) den Studienplatz anzunehmen, indem Sie die Immatrikulation elektronisch beantragen und den unterschriebenen Immatrikulationsantrag zusammen mit den benötigten Unterlagen postalisch einsenden.

Beantragen Sie die Immatrikulation nicht innerhalb der 14tägigen Frist oder senden den Immatrikulationsantrag mit den benötigten Unterlagen nicht oder verfristet ein, wird der Studienplatz sofort an einen anderen Bewerber vergeben und steht für Sie nicht mehr zur Verfügung!

Sollten Sie während des laufenden Zulassungsverfahrens (im Zeitraum Ende Juli bis Ende September) den Immatrikulationsantrag nicht selbst unterschreiben und mit den notwendigen Unterlagen postalisch einreichen können, sollten Sie eine andere Person dafür bevollmächtigen. Die von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht ist dem Immatrikulationsantrag beizufügen. Weisen Sie die betreffende Person bitte auf die Wichtigkeit der Termine hin. Versäumnisse gehen zu Ihren Lasten.

Was bedeutet mein Status "Zulassungsangebot liegt vor/aktuell nicht möglich oder zugelassen"

Ein Zulassungsangebot (Status: Zulassungsangebot liegt vor) bedeutet, dass Sie mehrere Bewerbungen im DoSV gestellt haben. Auf Grund Ihrer Priorisierung der Bewerbungen erhalten Sie das zur Zeit höchstmögliche Zulassungsangebot. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie ein eventuell sehr früh vorliegendes niedriger priorisiertes Zulassungsangebot direkt annehmen oder weiter auf ein mögliches späteres Zulassungsangebot für eine höher priorisierte Bewerbung warten möchten. Es gilt zu beachten, sobald ein Zulassungsangebot für eine Bewerbung mit höherer Priorität erteilt wird, scheidet die Bewerbung mit dem bis dahin erteilten Zulassungsangebot niedrigerer Priorität automatisch aus dem Zulassungsverfahren aus.
Wenn das Zulassungsangebot aktiv von Ihnen angenommen wird, erfolgt eine Zulassung (Status: zugelassen) und alle anderen Bewerbungen mit höherer Priorität scheiden aus dem Verfahren aus.

Eine Zulassung (Status: zugelassen) wird ausgesprochen, weil Sie aktiv, wie zuvor beschrieben, ein Zulassungsangebot angenommen haben oder die Bewerbung mit der höchsten Priorität ein Zulassungsangebot erhalten hat und dieses umgehend automatisch in eine Zulassung umgewandelt wurde.

Der Status "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" bedeutet, dass für die entsprechende Bewerbung derzeit kein Angebot möglich ist. Dies ist noch nicht als endgültige Ablehnung zu werten und kann sich im Verfahrensverlauf noch ändern.
Im Koordinierten Nachrücken bleibt der Status „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ dauerhaft bestehen, wenn die Bewerbung erfolglos ist. Ablehnungsbescheide werden in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr erzeugt.

Was ist eine Ausschlussfrist?

Die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studienfächer ist eine Ausschlussfrist, d. h. der Zulassungsantrag einschließlich der erforderlichen Nachweise muss bis zur gesetzten Frist 24 Uhr in der Universität Erfurt vorliegen. Später eingegangene Unterlagen gelten als verfristet und werden nicht im Zulassungsverfahren berücksichtigt.

Fällt das Ende einer Ausschlussfrist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des entsprechenden Tags und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktags (gem. § 3 Abs. 8 Thüringer Vergabeverordnung).

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Wenn Sie aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert waren, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen , können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote stellen.

Dies tun Sie durch eine entsprechende Angabe in Ihrer Bewerbung und das Beifügen entsprechender Nachweise.
Der Nachweis muss von der Schule, an der die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde, ausgestellt werden und es ist die bessere Durchschnittsnote oder höhere Gesamtpunktzahl anzugeben.

Fragen zur Bewerbung für einen Masterstudiengang

Kann ich mich für einen Master-Studiengang bewerben, wenn ich mein Bachelor-Zeugnis noch nicht erhalten habe?

Ja. Wenn noch kein Bachelor-Zeugnis vorliegt, werden die Zugangsvoraussetzungen anhand Ihrer aktuellen Übersicht über bereits erhaltene Leistungspunkte und Noten geprüft. In diesem Fall kann eine vorläufige Zulassung mit Auflagen ausgesprochen werden.

Kontakt

Studierendenangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
Studierendenangelegenheiten
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
C02 – Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)